Auslandsförderung (Kanada)
Auslandsaufenthalte (Studium oder Praktikum) können auf gesonderten Antrag gefördert werden. Einfach die BAföG-Förderung, die man im Inland erhält, mit ins Ausland zu nehmen, geht allerdings nicht. Für die BAföG-Auslandsförderung sind besondere Ämter für Ausbildungsförderung zuständig - die Zuständigkeit richtet sich nach dem Zielland. Welches Auslandsförderungsamt für welches Zielland zuständig ist, können Sie im Internet nachlesen unter www.das-neue-bafoeg.de. Für das Zielland Kanada ist das Studentenwerk Thüringen, Amt für Ausbildungsförderung zuständig. Die Bearbeitung erfolgt an unserem Standort in Ilmenau.
Zusätzlich zur Inlandsförderung (mit der Förderungsart Zuschuss/Darlehen) kann man z.B. Auslandszuschläge (gilt nur für Zielländer außerhalb der EU), Studiengebühren, Reisekosten und Krankenversicherungskosten als Zuschuss erhalten.
Großes Plus für eine Auslandsausbildung: Im Regelfall bleibt die Zeit einer Auslandsausbildung bei der Förderung einer anschließenden Inlandsausbildung für die Dauer bis zu einem Jahr unberücksichtigt; wer z.B. zwei Semester für eine Ausbildung im Ausland verbringt, verlängert seine Höchstdauer für den Bezug von Leistungen nach dem BAföG entsprechend.
Anschrift:
Studentenwerk Thüringen
Amt für Ausbildungsförderung
Max-Planck-Ring 9
98693 Ilmenau
Telefon 03677 – 692752
Fax 03677 – 691924
E-Mail: fri@stw-thueringen.de
Sprechzeiten | Di, Do 13.00 bis 15.00 Uhr | |
Sachbearbeiterinnen |
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A - G | Antje Rienecker | 03677 – 691923 |
H - K | Beate May | 03677 – 691926 |
L - R, V | Silke Syptroth | 03677 – 691927 |
S - U, W – Z | Veronika Marquardt | 03677 – 692749 |
Weitere Informationen und die notwendigen Formulare/Bescheinigungen finden Sie hier:
Bestätigung der ausländischen Schule
Bestätigung der kanadischen Universität
Infobrief Praktikum im außereuropäischen Ausland
Infobrief Schulbesuch im außereuropäischen Ausland
Infobrief Studienaufenthalt im außereuropäischen Ausland
Praktikumsbestätigung der kanadischen Einrichtung
Ergänzungen zum Formblatt 6
Vollmacht
