Schriftlicher Antrag
Leistungen nach dem BAföG setzen einen schriftlichen Antrag voraus. Diesen Antrag können Sie formlos stellen, doch müssen die amtlichen Formulare nachgereicht werden.
Förderungsbeginn und Bewilligungszeitraum
Gefördert wird ab dem Monat, in welchem der Antrag dem BAföG-Amt zugeht - frühestens natürlich ab Ausbildungsbeginn, der nicht immer identisch mit dem Beginn des Semesters ist. Entschieden wird im Regelfall für einen Bewilligungszeitraum (BWZ) von 2 Semestern.
Weiterförderungsantrag
Nach Ablauf des BWZ ist die Weiterförderung von einem neuen Antrag abhängig. Wer keine Zahlungslücke riskieren will, muss den im Wesentlichen vollständigen Weiterförderungs- antrag spätestens 2 Monate vor Ende des laufenden BWZ stellen.
Was wird benötigt?
Detaillierte Infos, Anschriften anderer Ämter, Antragsformulare etc. gibt es unter: www.bafoeg.bmbf.de.
Weitere amtsinterne Vordrucke finden Sie im unteren Bereich bzw. unter Downloads.
Infos zu den Antragsformularen
Schriftliche Anträge für die Wahrung des Anspruchs auf BAföG-Leistungen können Sie auch formlos stellen, allerdings müssen die zur Feststellung des Anspruchs erforderlichen Tatsachen auf den hierfür vorgesehenen amtlichen Formblättern angegeben werden.
Alle Antragsformulare erhalten Sie auch in den Ämtern für Ausbildungsförderung und in den Informationszentren des Studentenwerks.
amtsinterne Vordrucke (je nach Bedarf-im Einzelfall):
Änderungsmeldung Konto, Adresse
Erklärung Antragsteller (alles zum Studium)
Antrag-Werbungskosten
Begründung über Förderungshöchstdauer § 15.3 + § 48.2
Bescheinigung §15.3a.Studienabschluss
Bescheinigung Kranken- /Pflegeversicherung
Bürgschaftserklärung
Erklärung § 11.2a
Erklärung § 24.2
Erklärung über außergewöhnliche Belastungen des Ehegatten/der Eltern des Auszubildenden § 25. 6
Formblatt 7 § 24.3
Erklärung über bebautes Grundstück
Erklärung über unbebautes Grundstück
Gewährung Freibetrag § 25.3
Hinweis Vermögen FB 1
Lohnbescheinigung
Mietbescheinigung
Stundungsantrag
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