Das "Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)" ist für viele Studierende identisch mit der Studienfinanzierung allgemein. Die Abkürzung BAföG bezeichnet jedoch lediglich die staatliche Studienfördermöglichkeit, von denen viele Studierende, die wenig oder keine Unterstützung von ihren Eltern erhalten, Gebrauch machen.
Antrag stellen lohnt sich
Die Aussicht, BAföG-Unterstützung zu erhalten, ist größer als Sie vielleicht denken. Selbst wenn Sie nicht den Höchstförderungssatz erhalten, lohnt es sich doch, einen Antrag zu stellen. Denn das Antragstellen ist leicht und geht schneller als die Steuererklärung. Der minimale Zeitaufwand pro Jahr lohnt sich, und wenn Sie Ihre Antragsunterlagen jedes Jahr aufheben, geht’s beim nächsten Mal noch fixer.
So früh wie möglich beantragen
Eine Förderung kann nur ab Antragsmonat (frühestens natürlich mit Beginn des Studiums) erfolgen, entscheidend ist der Eingangspoststempel. Sie müssen auch nicht warten, bis Sie sämtliche Unterlagen beisammen haben – fehlende Unterlagen können auch nachgereicht werden. Von der Antragstellung bis zur ersten Zahlung benötigen wir eine gewisse Bearbeitungszeit. Stellen Sie deshalb bitte den Antrag umgehend - wir empfehlen hier den Zeitpunkt der Zulassung zum Studium.
Wichtiger Hinweis für Schüler:
Das Studentenwerk ist NICHT für die Schülerförderung zuständig (außer für die Kanadaaufenthalte)! Bitte richten Sie diesbezügliche Anfragen ausschließlich an die kommunalen Ämter am Wohnsitz der Eltern.
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