Widerspruchsverfahren

Die Widersprüche gegen Bescheide des Amtes für Ausbildungsförderung werden  zunächst von der Abteilung Studienfinanzierung einer Abhilfeprüfung unterzogen. Erfolgt von dort keine Abhilfe, wird der Widerspruch an das Sachgebiet Rechtsangelegenheiten des Studentenwerks am Standort Weimar zur weiteren Prüfung und abschließenden Entscheidung weitergeleitet.

Zweifel an der Rechtmäßigkeit bzw. Richtigkeit eines Bescheides sollten zunächst immer mit den zuständigen Mitarbeitern/innen der Abteilung Studienfinanzierung geklärt werden, sodass auch ein formeller Widerspruch dort einzulegen ist. Natürlich kann ein Widerspruch auch direkt beim Sachgebiet Rechtsangelegenheiten des Studentenwerks eingelegt werden.

Postanschrift:
Studentenwerk Thüringen
Rechtsangelegenheiten
Postfach 10 08 228
07708 Jena

Besucheradresse:
Studentenwerk Thüringen
Rechtsangelegenheiten
Marienstraße 15a
99423 Weimar

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