Hauptwohnsitz anmelden
An einigen Thüringer Hochschulstandorten gibt es seitens der Städte einen finanziellen Anreiz für die Studierenden, die dort Ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben. Grund ist, dass die Städte ihre Einwohnerzahlen halten wollen und mit jeder/m neu hinzuziehenden Studentin/en gibt es für die Städte Geld aus dem Bundesfördertopf. Jede Stadt hat ihre eigene Regelung.
Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
Befreiungen werden nur auf Antrag und für die Zukunft gewährt, d.h. frühestens im Monat nach der Antragstellung. Von den Gebühren befreit werden Empfänger von Ausbildungs- förderung, die nicht bei den Eltern wohnen. Dazu ist der BAföG-Bescheid im Original oder als beglaubigte Kopie erforderlich. Informationen zum Antragsverfahren gibt es unter www.rundfunkbeitrag.de. Wer kein BAföG außerhalb des Elternhauses erhält, bekommt nur im Härtefall eine Befreiung bewilligt. Was ein Härtefall ist, bleibt offen. Eine Befreiung kann auch durch eine andere Statusgruppenzugehörigkeit möglich werden.
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