Verwendungsnachweis

Vier Schritte für Dich - Ein Nachweis für uns

Für Deinen vollständigen Verwendungsnachweis halte bitte folgende Unterlagen bereit:

Projektbericht

Mit dem Projektbericht dokumentierst Du den Projektverlauf und begründest die Zweckmäßigkeit der geförderten Mittel.

Dein Projektbericht sollte folgende Angaben enthalten:
- Termine & Orte
- Initiatoren & zugrunde liegende Idee
- Teilnehmer/ Besucherzahlen
- Kommunikation & Öffentlichkeitsarbeit
- Verwendung der geförderten Mittel
- Erfolge/ Herausforderungen
- ggf. Ausblick auf zukünftige Projekte

Dokumentation

Mit Belegxemplaren und Dokumenten zur Öffentlichkeitsarbeit belegst Du eindrucksvoll den Erfolg Deines Projektes.

Dazu gehören beispielsweise:
- Flyer/ Plakate
- Pressestimmen
- Fotos
- Belegexemplare (CDs, DVDs, Kataloge...)

Belege

In Deinem Bewilligungsbescheid haben wir neben der Summe der Förderung auch den Verwendungszweck benannt, für den die Fördergelder eingesetzt werden sollen. Zum Nachweis dieser Ausgaben benötigen wir von Dir Originalrechnungen. Im begründeten Ausnahmefall akzeptieren wir auch Kopien dieser Belege. Bitte in diesem Fall auf den Kopien vermerken, wo die Originale im Falle einer Prüfung für die nächsten fünf Jahre archiviert werden.    

 Zahlenmäßiger Nachweis

Hier werden die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben für das Gesamtprojekt detailliert aufgeschlüsselt. Für die Auflistung der einzelnen Posten solltest Du Dich an den Angaben im Finanzierungsplan auf der Seite Kulturförderung orientieren.

Verwendungsnachweis einreichen

Den vollständigen Verwendungsnachweis schickst Du per Post an:

Studentenwerk Thüringen
Kulturbüro
Philosophenweg 22
07743 Jena

Anträge und Verwendungsnachweise können auch im Kulturbüro sowie an den Informationszentren Deines Studentenwerks entgegen genommen werden.

Nicht vergessen: Der vollständige Verwendungsnachweis muss bis spätestens einen Monat nach Projektende beim Studentenwerk vorliegen.

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