Gera

Nahverkehrsticket
Für die Studenten der Berufsakademie Thüringen, Studienakademie Gera ist im Semesterticket das Nahverkehrsticket des Geraer Verkehrsbetriebes enthalten. Mit dem gültigen Studentenausweis als Fahrausweis können damit alle Studierenden Bus und Straßenbahn in Gera ohne weitere Zuzahlungen nutzen.

Bahnticket
Das Bahnticket gilt in den Zügen des Nahverkehrs (RE, RB) auf allen Strecken der DB Regio bis zum letzten Haltepunkt des jeweiligen Zuges in Thüringen (Streckennetzplan). Ausgenommen sind die Strecken:

  • der Cantus-Bahn (Eisenach - Gerstungen)
  • der Vogtlandbahn (Gera - Greiz)
  • der Harzer Schmalspurbahn (Nordhausen - Eisfelder Talmühle)
  • der Oberweißbacher Bergbahn

Solange die Fahrradmitnahme für alle Fahrgäste in den Nahverkehrszügen zuzahlungsfrei ist, trifft dies auch für das Bahnticket zu. Studierende, die von der Hochschule keinen Studierendenausweis erhalten oder einen Studierendenausweis erhalten, der nicht zu den üblichen Vergünstigungen führt, insbesondere Gast- und Nebenhörer oder Studierende der Fern- und Onlinestudiengänge, erhalten kein Bahnticket der DB Regio und damit keine Fahrtberechtigung.

Achtung:

Wer außerhalb Thüringens wohnt, zahlt die Strecke vom Heimatort bis zum ersten Bahnhof in Thüringen selbst, ab dem ersten Bahnhof in Thüringen gilt dann das thüringenweite Bahnticket (thoska oder Studentenausweis in Papierform).

Wer zusätzlich zum Bahnticket noch ein Länderticket eines benachbarten Bundeslandes nutzt (z.B. BayernTicket), muss für die Fahrtstrecke vom letzten Bahnhof in Thüringen bis zum ersten Bahnhof im benachbarten Bundesland vor Reiseantritt einen Fahrschein erwerben, da diese Differenzstrecke NICHT über die jeweiligen Tickets abgegolten ist.
Im Zug kann beim Zugbegleiter KEIN solches Ticket für die Differenzstrecke erworben werden.

Rückerstattung
Auf Antrag können folgende Studierende den Bahnticket-Beitrag zurückerstattet bekommen:

  • behinderte Studierende, die die nach dem Recht der Schwerbehinderten im Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) Anspruch auf Beförderung haben und dies nachweisen können
  • Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden
  • Studierende, die sich mindestens 21 Wochen außerhalb Thüringens aufhalten, insbesondere im Rahmen der Studienabschlussarbeit, eines Auslandsaufenthaltes oder eines Praxissemesters.

Gemäß der Beitragsordnung des Studentenwerks müssen entsprechende Anträge beim Studentenwerk bis spätestens einen Tag vor Beginn des Semesters gestellt werden. Bitte nutzen Sie dazu das entsprechende Rückerstattungs-Formular für Ihren Hochschulstandort und kreuzen bei Rückerstattungsgrund „Sonstiges“ an. Studierende mit einem Schwerbehindertenausweis, die über ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke verfügen, können, soweit das gültige Streckenverzeichnis die betreffenden Strecken zur freien Beförderung ausweist, eine Rückzahlung der geleisteten Beträge beantragen. Der Antrag muss bis zum offiziellen Semesterbeginn in der INFOtake Jena eingegangen sein.

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