Nahverkehrsticket
Studenten der Fachhochschule Nordhausen, welche mit Hauptwohnsitz in Nordhausen gemeldet sind, können seit September 2008 das Nordhäuser Hochschul-Ticket von der Stadt geschenkt bekommen. Das Ticket berechtigt zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (Busse und Straßenbahnen) innerhalb der Stadt Nordhausen und den Ortsteilen. Ausgenommen ist die Linie 10 zwischen dem Hauptbahnhof und der Neanderklinik in Ilfeld.
Bahnticket
Das Bahnticket gilt in den Zügen des Nahverkehrs (RE, RB) auf allen Strecken der DB Regio bis zum letzten Haltepunkt des jeweiligen Zuges in Thüringen (Streckennetzplan). Ausgenommen sind die Strecken:
Solange die Fahrradmitnahme für alle Fahrgäste in den Nahverkehrszügen zuzahlungsfrei ist, trifft dies auch für das Bahnticket zu. Studierende, die von der Hochschule keinen Studierendenausweis erhalten oder einen Studierendenausweis erhalten, der nicht zu den üblichen Vergünstigungen führt, insbesondere Gast- und Nebenhörer oder Studierende der Fern- und Onlinestudiengänge, erhalten kein Bahnticket der DB Regio und damit keine Fahrtberechtigung.
Achtung:
Wer außerhalb Thüringens wohnt, zahlt die Strecke vom Heimatort bis zum ersten Bahnhof in Thüringen selbst, ab dem ersten Bahnhof in Thüringen gilt dann das thüringenweite Bahnticket (thoska oder Studentenausweis in Papierform)
Wer zusätzlich zum Bahnticket
noch ein Länderticket eines benachbarten Bundeslandes nutzt (z.B.
BayernTicket), muss für die Fahrtstrecke vom letzten Bahnhof in Thüringen
bis zum ersten Bahnhof im benachbarten Bundesland vor Reiseantritt einen
Fahrschein erwerben, da diese Differenzstrecke NICHT über die
jeweiligen Tickets abgegolten ist.
Im Zug kann beim Zugbegleiter KEIN solches Ticket für die Differenzstrecke erworben werden.
Rückerstattung
Auf Antrag können folgende Studierende den Bahnticket-Beitrag zurückerstattet bekommen:
Gemäß der Beitragsordnung des Studentenwerks müssen entsprechende Anträge beim Studentenwerk bis spätestens einen Tag vor Beginn des Semesters gestellt werden. Bitte nutzen Sie dazu das entsprechende Rückerstattungs-Formular für Ihren Hochschulstandort und kreuzen bei Rückerstattungsgrund „Sonstiges“ an.
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