Hinweis zur thoska
Wenn Sie die thoska als gültigen Studierendenausweis vorlegen, überprüfen Sie bitte vorher, ob der Gültigkeitsvermerk auf ihrer thoska noch deutlich lesbar und nicht abgelaufen ist. Andernfalls gelten Sie als Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis und sind zur Zahlung von 40,00 € verpflichtet. Bitte stellen Sie daher rechtzeitig sicher, den Gültigkeitsvermerk in den entsprechenden thoskabüros erneuern zu lassen, damit er gut lesbar, unbeschädigt und aktuell ist.
Das Semesterticket erhalten Sie automatisch, sobald Sie an Ihrer Hochschule den Semesterbeitrag gezahlt haben. Die Leistungen des Semestertickets unterscheiden sich jedoch von Hochschule zu Hochschule. Für alle Hochschulen ist im Semesterticket das Bahnticket enthalten, d.h. eine preiswerte Regelung mit der Deutschen Bahn für den Regionalverkehr. An einigen Hochschulorten (Erfurt, Jena, Weimar und Gera) kommen außerdem Vergünstigungen des ÖPNV (Öffentlicher Personen-Nahverkehr), also ein Nahverkehrsticket, hinzu. In den Fernverkehrszügen hat das Bahnticket keine Gültigkeit. In den Zügen des Nahverkehrs in Thüringen können Fahrräder ohne Zuzahlungen mitgenommen werden, soweit die Zugkapazitäten dies zulassen.
Wer außerhalb Thüringens wohnt, zahlt die Strecke vom Heimatort bis zum ersten Bahnhof in Thüringen selbst, ab dem ersten Bahnhof in Thüringen gilt dann das thüringenweite Bahnticket (thoska oder - abhängig von der Hochschule - ein Studentenausweis in Papierform, auf dem "Semesterticket" vermerkt ist).
Als Semesterticket=Fahrausweis gilt der aktuelle Studierendenausweis der jeweiligen Hochschule in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis. Das Semesterticket ist nicht übertragbar und die Mitnahme weiterer Personen ist nicht gestattet. Die Nichtausnutzung des Semestertickets begründet keinen Anspruch auf Erstattung. Eigenmächtige Veränderungen der Eintragungen im Studierendenausweis machen ihn als Fahrausweis ungültig! Der Studierende wird dann als Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis behandelt. Zu den eigenmächtigen Veränderungen zählen laminierte, beschnittene, radierte, geklebte, überschriebene und in Folie eingeklebte Ausweise, die nicht herausgenommen werden können. Studienbescheinigungen werden als Fahrausweis nicht anerkannt.
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