Versicherungen

Einige Versicherungen "erwerben" Sie bereits mit der Einschreibung. Zusätzlich zur für Sie beitragsfreien gesetzlichen Unfallversicherung hat das Studentenwerk für Studierende eine Freizeitunfallversicherung sowie eine begrenzte Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Diese werden aus dem Semesterbeitrag finanziert. Detaillierte Informationen zu den Höchstversicherungsleistungszahlen gibt Ihnen unsere zuständige Ansprechpartnerin. Zusätzlich präsentieren wir einen Einblick in das Thema Kranken- und Pflegeversicherung, sowie Empfehlungen zu weiteren Versicherungen.

Weitergehende Auskünfte erhalten Sie in der Allgemeinen Sozialberatung oder bei den zuständigen Versicherern. Vor allem zum Thema andere Versicherungen empfehlen wir Ihnen unabhängige Verbraucherinformationen oder Versicherungsmakler.

Gesetzliche Unfallversicherung

Alle Studierenden der Hochschulen sind gesetzlich unfallversichert. Hierzu zählen auch Promotionsstudenten sowie Gasthörer, Doktoranden und Diplomanden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Unfälle auf dem Hochschulgelände sowie auf dem Weg von der Wohnung dorthin und zurück, also auf alle Tätigkeiten, die in einem zeitlichen, örtlichen und ursächlichen Zusammenhang mit dem Besuch einer Thüringer Hochschule stehen. Diplomanden und Doktoranden sind während ihrer Diplomarbeit und Vorbereitung ihrer Promotion versichert.

Auslandspraktika, Auslandssemester und die Teilnahme am Hochschulsport sind ebenfalls mitversichert. Hierzu gelten bestimmte Sonderregelungen und Versicherungsbestimmungen. Die zuständige Sachbearbeiterin kann Ihnen zu diesen Regelungen detaillierte Auskünfte geben.

Achtung! Für Praktika und Studienaufenthalte außerhalb der Thüringer Hochschulen ist die Berufsgenossenschaft des jeweiligen Praktikumsbetriebes/-institutes für die Versicherung zuständig. Bitte erkundigen Sie sich ggf. vorher bzw. schließen zusätzlich eine private Versicherung ab.

Unfallmeldung:
Nach einem Unfall ist unverzüglich die für Ihre Hochschule zuständige Stelle zu informieren, die Sie nachstehender Tabelle entnehmen können:

Hochschule Unfallmeldestelle
Berufsakademie Eisenach Heike Etzholz
Raum 204.1
Tel. 03691–629470
etzholz(at)ba-eisenach.de
Fachhochschule Erfurt Solveig Kosak, Carina Thieme
Altonaer Str. 25 Haus 7 / EG
Tel. 0361–6700111
information(at)fh-erfurt.de
Mo, Do 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr,
Di 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr
Fr 9.00 - 12.00 Uhr
Universität Erfurt Doreen Kranhold
Verwaltungsgebäude, Raum 0136
Tel. 0361–7375334
doreen.kranhold(at)uni-erfurt.de
Berufsakademie Gera Sabrina Seibeck
Philosophenweg 20, Raum 319
Mo 8.00 - 16.00 Uhr
Tel. 03641–930590
E-Mail
Technische Universität Ilmenau ASC Ilmenau
Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena INFOtake Jena oder über
Sabrina Seibeck
Philosophenweg 20, Raum 319
Mo 8.00 -  16.00 Uhr
Tel. 03641–930590
E-Mail
Friedich-Schiller-Universität Jena INFOtake Jena oder über
Sabrina Seibeck
Philosophenweg 20, Raum 319
Mo 8.00 - 16.00 Uhr
Tel. 03641–930590
E-Mail
Fachhochschule Nordhausen Karl Böttcher
Campus Haus 14 / 14.0003
Tel. 03631–420242
boettcher(at)fh-nordhausen.de
Fachhochschule Schmalkalden Dipl.-Ing. (FH) Heike Dörfel-Fehlau
Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit Dörfel und Partner
Waldhausstr. 14
98574 Schmalkalden
Tel. 03683–405618
Fax 03683–405622
Mobil 01704437435
Bauhaus-Universität Weimar INFOtake Weimar oder über
Sabrina Seibeck
Philosophenweg 20, Raum 319
Mo 8.00 - 16.00 Uhr
Tel. 03641–930590
E-Mail
Hochschule für Musik Weimar INFOtake Weimar oder über
Sabrina Seibeck
Philosophenweg 20, Raum 319
Mo 8.00 -  16.00 Uhr
Tel. 03641–930590
E-Mail
Freizeitunfallversicherung

Zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung sind Studierende über das Studentenwerk Thüringen auch für die Freizeit unfallversichert, also bei allen Unfällen während der Freizeit außerhalb der Hochschule und außerhalb des direkten Weges nach und von der Hochschule, die nicht unter die gesetzliche Unfallversicherung fallen. Die Versicherung deckt Folgekosten eines Unfalls weltweit ab (u. a. dauerhafte körperliche Beeinträchtigung, Transport- und Bergungskosten, kosmetische Operationen). Kosten einer ärztlichen Behandlung sind nicht inbegriffen. Unfälle durch Extremsportarten sowie Aufenthalte in Kriegs- und Krisengebieten sind nicht mitversichert. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Immatrikulation und endet mit der Exmatrikulation. Promotionsstudenten die noch nicht exmatrikuliert sind, sind somit auch freizeitunfallversichert.

Unfallmeldung:
Bitte geben Sie dem Studentenwerk schnellstmöglich Kenntnis von einem Unfall. Dies liegt in Ihrem eigenen Interesse, damit rasch alle erforderlichen Feststellungen getroffen und Leistungen durch den Versicherungsträger gewährt werden können. Informieren Sie Ihre Eltern und/oder Angehörigen, damit diese die Meldung übernehmen, wenn Sie dazu nach dem Unfall nicht in der Lage sind. Im schlimmsten Fall eines Unfalls mit tödlichem Ausgang beträgt die zulässige Meldefrist nur 48 Stunden.

Hochschule Unfallmeldestelle
Berufsakademie Eisenach ASC Ilmenau
Fachhochschule Erfurt WIESEL Erfurt
Universität Erfurt WIESEL Erfurt
Berufsakademie Gera Sabrina Seibeck
Philosophenweg 20, Raum 319
Mo 8.00 - 12.00, 13.00 - 16.00 Uhr
Tel. 03641–930590
E-Mail
Technische Universität Ilmenau ASC Ilmenau oder über
Carola Oemus
Max-Planck-Ring 9, Zi. 4
Tel. 03677–693311
E-Mail
Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena INFOtake Jena oder über
Sabrina Seibeck
Philosophenweg 20, Raum 319
Mo 8.00 - 12.00, 13.00 - 16.00 Uhr
Tel. 03641–930590
E-Mail
Friedich-Schiller-Universität Jena INFOtake Jena oder über
Sabrina Seibeck
Philosophenweg 20, Raum 319
Mo 8.00 - 12.00, 13.00 - 16.00 Uhr
Tel. 03641–930590
E-Mail
Fachhochschule Nordhausen WIESEL Erfurt
Fachhochschule Schmalkalden TROLL Schmalkalden oder über
Sabrina Seibeck
Philosophenweg 20, Raum 319
Mo 8.00 - 12.00, 13.00 - 16.00 Uhr
Tel. 03641–930590
E-Mail
Bauhaus-Universität Weimar INFOtake Weimar oder über
Sabrina Seibeck
Philosophenweg 20, Raum 319
Mo 8.00 - 12.00, 13.00 - 16.00 Uhr
Tel. 03641–930590
E-Mail
Hochschule für Musik Weimar INFOtake Weimar oder über
Sabrina Seibeck
Philosophenweg 20, Raum 319
Mo 8.00 - 12.00, 13.00 - 16.00 Uhr
Tel. 03641–930590
E-Mail
Begrenzte Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist gültig für eingeschrieben Studierende einschließlich Diplomanden und Doktoranden sowie Gasthörer der Hochschulen und Berufsakademien im Aufgabenbereich des Studentenwerkes Thüringen. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der genannten Personen für Schäden aus der Teilnahme am Lern- und Forschungsbetrieb der Hochschulen, sofern diese nicht in einem Angestelltenverhältnis zu den Hochschulen stehen.

Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Eingeschlossen in den Versicherungsschutz sind Schäden an Experimentalgegenständen. Weiterhin sind Ansprüche der Hochschulen und gegenseitige Ansprüche der eingeschriebenen Studierenden mitversichert. Mitversichert ist die Teilnahme an Praktika und Exkursionen, die im Zusammenhang mit dem Lern- und Forschungsbetrieb der Hochschulen stehen. Es besteht kein Versicherungsschutz an beweglichen Sachen, die dem Studierenden von der Uni zum Gebrauch überlassen wurden.

Außerdem sind Praktika und Exkursionen mitversichert, die die Studierenden in Betrieben und Einrichtungen außerhalb der Hochschulen aufnehmen und die in der jeweiligen Studienordnung vorgeschrieben sind sowie im Zusammenhang mit dem Lern- und Forschungsbetrieb der Hochschulen stehen.

Versichert sind Ansprüche Dritter und Ansprüche der Praktikumsbetriebe und -einrichtungen, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.

Die Haftpflichtversicherung gilt im europäischen Ausland. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Schadensereignissen.
Von der Versicherung ausgeschlossen ist (unter anderem) die Haftpflicht aus Tätigkeiten, die nicht der Teilnahme am Lern- und Forschungsbetrieb der Hochschule anzurechnen sind.

Voraussetzung für Leistungen des Versicherers ist, dass der Unfall schnellstmöglich dem Studentenwerk gemeldet wird.

Bei einem Haftpflichtschaden wird jedoch immer zuerst, wenn vorhanden, die Privathaftpflicht oder die Haftpflichtversicherung der Eltern in Anspruch genommen. Wird die Übernahme des Schadens abgelehnt, können die Studierenden sich mit einer schriftlichen Mitteilung der Privathaftpflichtversicherung und der Rechnung an das Studentenwerk wenden.

Hochschule Unfallmeldestelle
Berufsakademie Eisenach ASC Ilmenau
Fachhochschule Erfurt WIESEL Erfurt
Universität Erfurt WIESEL Erfurt
Berufsakademie Gera Sabrina Seibeck
Philosophenweg 20, Raum 319
Mo 8.00 - 12.00, 13.00 - 16.00 Uhr
Tel. 03641–930590
E-Mail
Technische Universität Ilmenau ASC Ilmenau
Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena INFOtake Jena oder über
Sabrina Seibeck
Philosophenweg 20, Raum 319
Mo 8.00 - 12.00, 13.00 - 16.00 Uhr
Tel. 03641–930590
E-Mail
Friedich-Schiller-Universität Jena INFOtake Jena oder über
Sabrina Seibeck
Philosophenweg 20, Raum 319
Mo 8.00 - 12.00, 13.00 - 16.00 Uhr
Tel. 03641–930590
E-Mail
Fachhochschule Nordhausen WIESEL Erfurt
Fachhochschule Schmalkalden TROLL Schmalkalden 
Bauhaus-Universität Weimar INFOtake Weimar oder über
Sabrina Seibeck
Philosophenweg 20, Raum 319
Mo 8.00 - 12.00, 13.00 - 16.00 Uhr
Tel. 03641–930590
E-Mail
Hochschule für Musik Weimar INFOtake Weimar oder über
Sabrina Seibeck
Philosophenweg 20, Raum 319
Mo 8.00 - 12.00, 13.00 - 16.00 Uhr
Tel. 03641–930590
E-Mail
Krankenversicherung

Als Student/in einer staatlich anerkannten Hochschule sind Sie versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Dies gilt nicht, wenn eine vorrangige Versicherungspflicht vorliegt, z.B. im Rahmen der Familienversicherung, als Bezieher einer Waisenrente, als Arbeitnehmer oder als Leistungsbezieher nach dem Arbeitsförderungsgesetz.

Die Versicherungspflicht beginnt mit dem Semester, frühestens jedoch mit dem Tag der Einschreibung. Sie endet mit dem Semester, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird oder mit dem Abschluss des 14. Fachsemesters. Ausnahmen vom Ende der Versicherungspflicht sind möglich, sie werden auf Antrag von der Krankenkasse gewährt. Der Antrag ist vor Ablauf der Versicherungspflicht zu stellen.
Die Beiträge in der studentischen Pflichtversicherung sind einheitlich im ganzen Bundesgebiet, und unabhängig von der Wahl der gesetzlichen Krankenkasse. Nach Ablauf der Pflichtversicherung besteht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, allerdings zu deutlich höheren und je nach Krankenkasse unterschiedlichen Beitragssätzen, die in einer Übergangszeit von 6 Monaten noch etwas niedriger ausfallen (Absolvententarif).

Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich, um sich z.B. privat und/ oder durch Beihilfeleistungen zu versichern. Über die damit verbundenen Konsequenzen sollten Sie sich aber vorher genau erkundigen, da dieser Schritt während des Studiums nicht mehr rückgängig zu machen ist.
Alle Arten von Krankenversicherung mit günstigen Tarifen gelten selbstverständlich nur unter gewissen Voraussetzungen, Grenzen ergeben sich vor allem aus Altersbeschränkungen, zulässigen Einkommenshöhen oder wöchentlichen Arbeitszeiten.

Seit Januar 2004 gilt, dass auch für Versicherte mit geringen oder gar keinen Einnahmen zumindest die Belastungsgrenze für den Personenkreis der Bezieher von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz festgesetzt wird. Dies bedeutet, Studierende müssen Zuzahlungen bis zu einer bestimmten Grenze leisten und werden dann von der Zuzahlung befreit. Diese Regelung gilt für selbst versicherte Studierende und familienversicherte Studierende, die einen eigenen Wohnsitz (z.B. am Studienort) haben. Bei familienversicherten Studierenden, die bei Ihren Eltern wohnen, muss das Einkommen der Eltern bei einer Zuzahlungsbefreiung Berücksichtigung finden. In diesem Fall der Tipp, fleißig Belege für Zuzahlungen zu sammeln und sofort bei Erreichen der Grenze zur Krankenkasse zu gehen und sich die Befreiung ausstellen zu lassen. Dazu benötigen Sie alle Quittungen der angefallenen Zuzahlungen, eine aktuelle Studienbescheinigung und eventuell vorhandene Einkommensnachweise (BAföG-Bescheid, Nebeneinkünfte).

Vorsorgeuntersuchungen wie die Untersuchungen zur Früherkennung von Krebs, Schwangerschaftsvorsorge, der Gesundheits-Check-up, die Untersuchungen zur Zahnvorsorge und Schutzimpfungen sind von der Praxisgebühr befreit. Die Vorsorgeuntersuchung beschränkt sich dabei nicht auf die unmittelbare ärztliche Tätigkeit, sondern umfasst auch ein Informationsgespräch des Arztes mit der Patientin und dem Patienten. Auch die anschließende Beratung ist Teil der Vorsorgeuntersuchung und damit nicht praxisgebührpflichtig. Einen Überblick aller Vorsorgemaßnahmen erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. Krankenkassen vergleichen können Sie auf dieser Webseite: www.krankenkassen.de.

weitere Versicherungen

Welche Versicherungen aus dem nahezu unbegrenzten Angebot sollte man sich nun als Studierende/r leisten? Die im Folgenden genannten Versicherungen stellen nur Empfehlung dar.

Neben den gesetzlichen Versicherungen (z.B. Krankenversicherung), sollten Sie versichern: Arbeitskraft, Unfall, Haftpflicht, Hausrat. Die Versicherung der Arbeitskraft durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird an führender Stelle genannt. Eine private Unfallversicherung brauchen Sie während des Studiums nicht gesondert abschließen, in deren Genuss kommen Sie bereits durch die Freizeitunfallversicherung. Vor Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung sollten Sie prüfen, inwieweit Sie über Ihre Eltern versichert sind. Die Pflicht zur Haftung kennt keine Obergrenze, darum erscheint uns eine Haftpflichtversicherung unbedingt empfehlenswert. Die Notwendigkeit einer Hausratversicherung hängt davon ab, welchen Wert Ihr Besitz für Sie hat, besonders im Brandfall oder bei Einbruch, Diebstahl oder Verlust. Prüfen Sie auch hier, ob Sie nicht über die Eltern versichert sind, und ob in diesem Fall die Versicherungssumme ausreicht. Beachten Sie, dass Fahrräder meist gesondert zu versichern sind.

Darüber hinaus sollten Sie nur Versicherungen abschließen, von deren Notwendigkeit Sie unbedingt überzeugt sind.

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