Bewerbung auf Wohnplatz

Die Vergabe der freien Wohnplätze erfolgt nach der zeitlichen Reihenfolge eingegangener Bewerbungen (Posteingang). Für alle Wohnplätze gelten die gleichen Aufnahme- und Mietbedingungen (siehe Regelungen). Die Berechnung der Mieten und die Höhe der Kaution werden durch den Verwaltungsrat des Studentenwerks genehmigt und beschlossen. Die Kalkulation der Miete erfolgt in Anlehnung an die Zweite Berechnungsverordnung. Eine Abrechnung der jährlichen Betriebskosten erfolgt nicht.
Die monatlich fälligen Mietpreise basieren auf einer Mietdauer von mindestens einem Semester (6 Monate). Bei einer kürzerer Wohnzeit (weniger als ein volles Semester) gelten höhere Mietpreise für das gleiche Zimmer.

Berechnungsbeispiele:

Mietbeginn: 01.10.2011     01.10.2011
Mietende:    31.03.2012    31.01.2012
Mietzeit:       6 Monate         4 Monate
Mietpreis:    200,00 €         275,00 €

Die Kaution beträgt derzeit im Regelfall 200,00 € (Ausnahme 300,00 €). Sie wird gemäß
§ 551 Abs. 3, Satz 5 BGB nicht verzinst. Eine Rückzahlung der Kaution oder nicht verrechneter Teil der Kaution erfolgt zwei Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses.

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