Voraussetzung für den Abschluss eines Mietvertrages ist die gültige Studienbescheinigung. Wenn Sie sich für einen Wohnplatz beworben haben, benötigen wir für die Bearbeitung etwas Zeit. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden Mietangebote versendet und der der/die zuständige Sachbearbeiter/in schließt mit dem zukünftigen Mieter einen Mietvertrag ab. Bei Mietvertragsunterzeichnung ist eine Kaution, z. Zt. 200,00 € (300,00 €), zinslos zu hinterlegen.
Hier können Sie sich einen Mietvertrag als Muster im pdf-Format anschauen.
Hinweis:
Die Abgabe einer Bewerbung sichert nicht gleichzeitig auch einen Wohnplatz.
Wer einmal in einer unserer Wohnanlagen wohnt, hat entsprechend den Belegungsrichtlinien des Studentenwerks eine Wohnberechtigung bis zum Ende der Regelstudienzeit. Verlängerungsanträge müssen bis spätestens 8 Wochen vor Mietvertragsende schriftlich eingereicht werden. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an Ihre/n zuständige/n Ansprechpartner/in.
Wenn Sie innerhalb unserer studentischen Wohnanlagen umziehen möchten, so können Sie jederzeit einen Umzugsantrag stellen. Ihre zuständige/r Ansprechpartner/in hilft Ihnen weiter. Umzüge innerhalb der Wohnanlage oder in andere Wohnanlagen sind bei freier Kapazität zu Semesterende möglich.
Die Beendigung/Kündigung des Mietverhältnisses ist in den Allgemeinen Mietbedingungen des Studentenwerks, § 4, geregelt. Durch ihre/n zuständige/n Ansprechpartner/in werden Sie rechtzeitig über Vor- und Endabnahmetermine informiert. Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Zeit. Sollten Sie vorzeitig Ihr Mietverhältnis kündigen wollen, so beachten Sie bitte die entsprechenden Kündigungsfristen gemäß § 4 der Allgemeinen Mietbedingungen. Wichtige Informationen erhalten Sie von Ihrer/m zuständige/n Ansprechpartner/in.
Antrag ordentliche Kündigung
Antrag außerordentliche Kündigung
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