Hauptwohnsitz

An einigen Thüringer Hochschulstandorten gibt es seitens der Städte einen finanziellen Anreiz für die Studierenden, die dort Ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben. Grund ist, dass die Städte ihre Einwohnerzahlen halten wollen und mit jeder/m neu hinzuziehenden Studentin/en gibt es für die Städte Geld aus dem Bundesfördertopf. Jede Stadt hat jedoch ihre eigene Regelung, die detaillierten Informationen darüber erfahren Sie weiter unten auf dieser Seite.

Vor der Ummeldung zum Hauptwohnsitz noch folgende Hinweise:

  • Wenn Sie in bestimmten Versicherungen über Ihre Eltern versichert sind, dann prüfen Sie vor der Ummeldung, ob diese dann noch für Sie gültig sind. Dies kann zum Beispiel Haftpflicht-, Hausrat- oder Rechtsschutzversicherungen betreffen, bei denen der Versicherungsschutz an die Haushaltszugehörigkeit gekoppelt ist. Diese kann aber auch durch den Nebenwohnsitz bei den Eltern gegeben sein.
  • Wohngeld können Sie nur an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen (sofern Sie dazu berechtigt sind).
  • Das Wahlrecht können Sie nur an Ihrem Hauptwohnsitz ausüben.
  • Über Ihren Wohnsitzwechsel müssen Sie die Abteilung Studienfinanzierung informieren. Nachteile entstehen Ihnen dadurch nicht.
  • Auf das Kindergeld hat die Ummeldung keinen Einfluss, da der Anspruch unabhängig vom Wohnsitz entsteht.
  • Auch für Baukindergeld, Eigenheimzulage und Wohnungsbauförderung hat die Ummeldung keinen Einfluss, wenn der Nebenwohnsitz bei den Eltern bleibt.
  • Ihr Auto kann am Haupt- oder Nebenwohnsitz angemeldet werden. Entscheidend ist, an welchem Ort das Auto vorwiegend genutzt wird.

Regelungen der einzelnen Standorte:

Erfurt

Achtung: in der Stadt Erfurt gibt es ab sofort keinen Semesterzuschuss mehr. Die Stadtverwaltung informiert:

Der Beschluss des Stadtrates zur DS 2159/10 vom 25.11.2010 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben und die Richtlinie der Landeshauptstadt Erfurt über die Gewährung eines einmaligen Studienzuschusses wird außer Kraft gesetzt.

Ilmenau

Die Stadt vergibt allen Studierenden, die am 31.12. ihren Hauptwohnsitz in Ilmenau haben, nicht älter als 30 Jahre sind und das 15. Semester nicht begonnen haben, einen Semesterzuschuss in Höhe von 80 € für das Wintersemester und das darauf folgende Sommersemester. Der Antrag muss bis spätestens 31.12. gestellt werden. Der Antrag kann über www.tu-ilmenau.de/studentenzuschuss beantragt werden.

Jena

Die Stadt Jena zahlt als kleinen Anreiz jedem Studierenden, der seine Haupt- oder alleinige Wohnung erstmals nach dem 01.01.2002 in Jena angemeldet hat, eine Ausbildungsbeihilfe. Diese "Wohnsitz-Prämie" beträgt 60 € je Semester und wird einmal jährlich (120 €) ausgezahlt. Diesen Betrag erhalten nur Studierende, die an dem jeweiligen Stichtag (30.06. bzw. 31.12.) das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zudem wird dieser Betrag maximal über einen Zeitraum von 4 Semestern gezahlt. Hierfür ist, außer der Anmeldung mit Haupt- oder alleiniger Wohnung im Bürgeramt, die rechtzeitige Antragstellung in der INFOtake des Studentenwerks nötig. Für das 1. Halbjahr läuft die Antragsfrist am 30.06. aus, für das 2. Halbjahr jeweils am 31.12. Der Antrag muss entweder persönlich unter Vorlage des Personalausweises und der gültigen Studienbescheinigung, mit einer Kopie des Personalausweises oder einer Bescheinigung des Bürgeramtes (bei Erstanmeldung) abgegeben oder an die INFOtake geschickt werden. Die Auszahlung erfogt zeitversetzt im jeweils folgenden Kalenderhalbjahr. 

 Nordhausen

Alle Studierenden, die in Nordhausen ihren Erstwohnsitz angemeldet haben, erhalten das Nordhäuser Hochschul-Ticket im Einwohnermeldeamt im Rathaus. Das Ticket berechtigt den Inhaber zur Nutzung des Öffentlichen-Personen-Nahverkehrs der Stadt Nordhausen, einschließlich der Ortsteile mit Bussen und Straßenbahnen mit Ausnahme der Linie 10.

Schmalkalden

Die Stadt bietet allen Studierenden von Schmalkalden, die hier Ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben, die unbürokratische Übernahme der Semestergebühren in Höhe von 47,00 Euro pro Semester an. Das gilt auch für alle ausländischen Studenten, die in Schmalkalden ihre einzige deutsche Wohnung haben.

Semesterbeginn ist der Regel nach der 1.03. bzw. 1.09. des Jahres und Semesterende ist in der Regel der 31.08. des gleichen Jahres bzw. der 28.02. des folgenden Jahres.
Die Anmeldung der Hauptwohnung muss bis zum 01.04. bzw. 1.10. des gleichen Jahres beim Einwohnermeldeamt erfolgt sein.

Die Auszahlung der Semestergebühren erfolgt nach Semesterende durch die Stadt Schmalkalden direkt auf das Konto der Studierenden.

Anmeldeformular für Hauptwohnsitz Schmalkalden und Antragsformular für Vergünstigungen

Die beiden ausgefüllten Formulare sind unter Vorlage des Personalausweises zusammen mit einer Kopie der Immatrikulationsbescheinigung beim Einwohnermeldeamt der Stadt Schmalkalden abzugeben.

Parkausweis und Ermäßigungen

Ein weiteres attraktives Angebot ist die unbürokratische Übernahme der jährlich anfallenden Kosten eines Anwohnerparkausweises für diejenigen Studierenden, die sich mit Hauptwohnsitz in Schmalkalden anmelden. Hinzu kommt ebenso ein reduzierter Eintritt zu den, von der Stadtverwaltung organisierten, Veranstaltungen in der Mehrzweckhalle (Multimedia Diavorträge, Discoveranstaltungen u. a.): statt 100% nur 50% der Eintrittskosten.

Antragsformular für Vergünstigungen

Die beiden ausgefüllten Formulare sind unter Vorlage des Personalausweises zusammen mit einer Kopie der Immatrikulationsbescheinigung beim Einwohnermeldeamt der Stadt Schmalkalden abzugeben.

Aktuelles

Tête à tête musical -...

In der Zeit vom 11. – 14.6.2012 erwarten euch... mehr

Einweihung neuer Wohnanlage in...

Am 20. April 2012 wird 9.30 Uhr in Jena die neue... mehr

Deutsches Studentenwerk: BAföG jetzt erhöhen!

Das Deutsche Studentenwerk (DSW) fordert Bund und... mehr

Deutsches Studentenwerk: BAföG-Darlehensteilerlass...

Für Studentinnen und Studenten, die BAföG... mehr

Studentenwerk im Film

Der Internetauftritt des Studentenwerks... mehr