Für ausländische Studierende bietet das Studentenwerk Thüringen an den Hochschulorten Erfurt, Ilmenau, Jena, Nordhausen, Schmalkalden und Weimar ein Servicepaket an.
Mit dem Servicepaket werden die Kosten für die Unterkunft und Wertmarken für die Mensen bereits vor Studienbeginn beglichen, sodass sich die finanzielle Belastung am Studienort wesentlich reduziert.
Das Servicepaket umfasst folgende Leistungen:
Das Servicepaket umfasst nicht:
Ergänzende Hinweise zum Servicepaket
Das Servicepaket setzt sich aus vielen verschiedenen Leistungen zusammen und variiert somit im Gesamtpreis von Hochschule zu Hochschule.
| Kategorie 1 | Kategorie 2 | |
| Erfurt | 1.645,00 | 1.795,00 |
| Ilmenau | 1.555,00 | 1.705,00 |
| Jena | 1.635,00 | 1.785,00 |
| Nordhausen | 1.555,00 | - |
| Schmalkalden | 1.555,00 | 1.705,00 |
| Weimar | 1.600,00 | 1.750,00 |
Das Servicepaket kann für ein Semester beantragt werden.
Eine Verlängerung um ein weiteres Semester kann einmalig beantragt werden.
Wünschen Sie den Abschluss einer (neuen) Vereinbarung, muss die Bewerbung bis spätestens 31.07. für das darauffolgende Wintersemester bzw. bis 31.01. für das darauffolgende Sommersemester schriftlich beim Studentenwerk eingereicht werden.
Bitte senden Sie die vollständig ausgefüllte Vereinbarung für ein Servicepaket in 2-facher Ausführung unterschrieben an das Studentenwerk Thüringen zurück.
Studentenwerk Thüringen - Infotake Jena
Ernst-Abbe-Platz 5
07743 Jena
infotake-jena@stw-thueringen.de *
* Bei Zusendung des Dokuments als pdf bitte das Original-Dokument bei der Ankunft nachreichen.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist (31.07. bzw. bis 31.01.) wird über die Vergabe der Servicepakete entschieden.
Übersteigt die Anzahl der fristgemäß eingegangenen Anträge die Anzahl der zur Verfügung stehenden Servicepakete, so ist das Studentenwerk berechtigt, anhand objektiver Kriterien (z.B. Eingangsdatum der Anträge) zu entscheiden, mit welchen ausländischen Studierenden eine Vereinbarung abgeschlossen wird.
Wurde dem Antrag für ein Servicepaket durch das Studentenwerk zugestimmt, wird dem Studierenden die gültige Vereinbarung per E-Mail übersendet. Zudem wird er aufgefordert, den fälligen Betrag auf das angegebene Konto unter Einhaltung der genannten Frist zu überweisen.
Erfolgt kein rechtzeitiger Zahlungseingang, so ist das Studentenwerk an die geschlossene Vereinbarung nicht mehr gebunden. Einer ausdrücklichen Kündigung oder einer Rücktrittserklärung bedarf es nicht. Diese Regelung ist erforderlich, damit das Studentenwerk die zur Verfügung stehenden Servicepakete dann an andere ausländische Studierende vergeben kann, die zunächst nicht berücksichtigt werden konnten.
Bitte beachten Sie:
Die Bewerbung für ein Servicepaket
begründet keine Rechtsanspruch auf den Abschluss eines Selbigen.
Bitte reichen Sie parallel zu dieser Vereinbarung auch einen
Wohnplatzantrag ein.
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