Jena
Nahverkehrsticket
Studierende an den Jenaer Hochschulen können mit Ihrem Semesterticket die Busse und Straßenbahnen des Jenaer Nahverkehrs einschließlich des Regionalverkehrs bis in die eingemeindeten Ortschaften nutzen
In den Bussen und Straßenbahnen des Jenaer Nahverkehrs muss für die Fahrradmitnahme ein zusätzlicher Fahrschein erworben werden.
Folgende Ortschaften können mit dem Semesterticket angefahren werden:
Bahnticket
Das Bahnticket gilt in den Zügen des Nahverkehrs (RE, RB) auf allen Strecken der DB Regio bis zum letzten Haltepunkt des jeweiligen Zuges in Thüringen (siehe Streckennetzplan). Ausgenommen sind die Strecken:
- der Cantus-Bahn (Eisenach - Gerstungen)
- der Vogtlandbahn (Gera - Greiz)
- der Harzer Schmalspurbahn (Nordhausen - Eisfelder Talmühle) und
- der Oberweißbacher Bergbahn.
Das Bahnticket ist im Semesterbeitrag des Studentenwerks enthalten: für die Studierenden in Jena sind es 44,90 €.
Solange die Fahrradmitnahme für alle Fahrgäste in den Nahverkehrszügen zuzahlungsfrei ist, trifft dies auch für das Bahnticket zu.
Studierende mit einem Schwerbehindertenausweis, die über ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke verfügen, können, soweit das gültige Streckenverzeichnis die betreffenden Strecken zur freien Beförderung ausweist, eine Rückzahlung der geleisteten Beträge beantragen. Der Antrag muss bis zum offiziellen Semesterbeginn in der INFOtake Jena eingegangen sein.
Ausnahmeregelungen
Studierende, die von der Hochschule keinen Studierendenausweis erhalten oder einen Studierendenausweis erhalten, der nicht zu den üblichen Vergünstigungen führt, insbesondere Gast- und Nebenhörer oder Studierende der Fern- und Onlinestudiengänge, erhalten kein Bahnticket der DB Regio und damit keine Fahrtberechtigung.
Auf Antrag können folgende Studierende den Bahnticket-Beitrag zurückerstattet bekommen:
- behinderte Studierende, die die nach dem Recht der Schwerbehinderten im Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) Anspruch auf Beförderung haben und dies nachweisen können
- Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden
- Studierende, die sich mindestens 21 Wochen außerhalb Thüringens aufhalten, insbesondere im Rahmen der Studienabschlussarbeit, eines Auslandsaufenthaltes oder eines Praxissemesters.
Gemäß der Beitragsordnung des Studentenwerks müssen entsprechende Anträge (Bitte nutzen Sie dazu das entsprechende Rückerstattungs-Formular für Ihren Hochschulstandort und kreuzen bei Rückerstattungsgrund „Sonstiges“ an) beim Studentenwerk bis spätestens einen Tag vor Beginn des Semesters gestellt werden.
