Studentenwerk Thüringen
02.09.2010 21:04  |   45 Besucher online   |  Impressum
    
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Antragsverfahren

 

Schriftlicher Antrag

Leistungen nach dem BAföG setzen einen schriftlichen Antrag voraus. Diesen Antrag können Sie formlos stellen, doch müssen die amtlichen Formulare nachgereicht werden.

Förderungsbeginn und Bewilligungszeitraum

Gefördert wird ab dem Monat, in welchem der Antrag dem BAföG-Amt zugeht - frühestens natürlich ab Ausbildungsbeginn, der nicht immer identisch mit dem Beginn des Semesters ist.
Entschieden wird im Regelfall für einen Bewilligungszeitraum (BWZ) von 2 Semestern.

Weiterförderungsantrag

Nach Ablauf des BWZ ist die Weiterförderung von einem neuen Antrag abhängig. Wer keine Zahlungslücke riskieren will, muss den im Wesentlichen vollständigen Weiterförderungsantrag spätestens 2 Monate vor Ende des laufenden BWZ stellen.

Was wird benötigt

    • Einkommens- und Vermögenserklärung des Antragstellers
    • Einkommenserklärung seines Ehegatten (sofern vorhanden)
    • Einkommenserklärung seiner Eltern (außer in den Fällen der elternunabhängigen Förderung)
    • für die Förderung der Teilnahme an einem Praktikum im Ausland die Bescheinigung nach § 49 Abs. 1a BAföG
    • für die Förderung vom fünften Semester (bzw. dritten Semester) an die in § 48 Abs. 1 BAföG bezeichneten Leistungsnachweise.

    Weitere detaillierte Infos, Anschriften anderer Ämter, Formblätter etc. gibt es unter: www.bafoeg.bmbf.de.

    Weitere amtsinterne Vordrucke finden Sie unten stehend bei den Formularen als Links zum Ausdrucken.

    Formulare

    Schriftliche Anträge für die Wahrung des Anspruchs auf BAföG-Leistungen können Sie auch formlos stellen, allerdings müssen die zur Feststellung des Anspruchs erforderlichen Tatsachen auf den hierfür vorgesehenen amtlichen Formblättern angegeben werden.

    Im Einzelnen handelt es sich um folgende Formblätter:

    • Formblatt 1: Antrag auf Ausbildungsförderung und Erklärung über Einkommen/Vermögen/Schulden des Antragstellers
    • Anlage 1 zum Formblatt 1: schulischer und beruflicher Werdegang des Antragstellers (nur erforderlich beim ersten Antrag!)
    • Anlage 2 zum Formblatt 1: Zusatzblatt für den Kinderbetreuungszuschlag (nach § 14b BAföG)
    • Formblatt 2: Studienbescheinigung; dies ist das einzige Formblatt, dass ersetzt werden kann, indem der durch die Hochschule maschinell erstellte Immatrikulationsnachweis (nach § 9 BAföG) vorgelegt wird (thoska-Inhaber können sich das Formblatt über ihre Karte ausdrucken)
    • Formblatt 3: Einkommenserklärung des Ehegatten, des Vaters, der Mutter
    • Formblatt 4: Zusatzblatt für Ausländerinnen und Ausländer (d.h. ausländische Antragsteller)
    • Formblatt 5: Bescheinigung nach § 48 BAföG – Leistungsnachweis (erforderlich für die Förderung ab dem 5. Semester; verantwortlich für die Vorlage ist der Antragsteller, ausgefüllt wird es von der jeweiligen Hochschule)
    • Formblatt 6: Antrag auf Ausbildungsförderung für eine Ausbildung im Ausland
    • Formblatt 7: Antrag der/des Auszubildenden auf Aktualisierung nach § 24 Abs. 3 BAföG (erforderlich, wenn das Einkommen des Ehegatten oder eines oder beider Eltern im Bewilligungszeitraum wesentlich niedriger ist als das Einkommen im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des BWZ)
    • Formblatt 8: Antrag auf Vorausleistung nach § 36 BAföG (erforderlich, wenn die Eltern den im BAföG-Bescheid festgestellten Unterhaltsbeitrag nicht leisten oder die für die Feststellung des BAföG-Anspruchs erforderlichen Angaben verweigern und dadurch die Ausbildung gefährdet ist).

    amtsinterne Vordrucke (je nach Bedarf-im Einzelfall):

     

    Alle Antragsformulare erhalten Sie in den Ämtern für Ausbildungsförderung, in den Informationszentren des Studentenwerks: in den INFOtaken in Jena und Weimar sowie im Erfurter ISIZ und im Ilmenauer ASC. Außerdem können Sie die Formulare im Internet unter www.bafoeg.bmbf.de herunter laden.