Auslandsaufenthalte (Studium oder Praktikum oder Schulbesuch) können auf gesonderten Antrag gefördert werden. Einfach die BAföG-Förderung, die man im Inland erhält, mit ins Ausland zu nehmen, geht allerdings nicht. Für die BAföG-Auslandsförderung sind besondere Ämter für Ausbildungsförderung zuständig - die Zuständigkeit richtet sich nach dem Zielland. Welches Auslandsförderungsamt für welches Zielland zuständig ist, können Sie im Internet nach- lesen unter www.das-neue-bafoeg.de. Für das Zielland Kanada ist das Studentenwerk Thüringen, Amt für Ausbildungsförderung zuständig. Die Bearbeitung erfolgt an unserem Standort in Ilmenau.
Zusätzlich zur Inlandsförderung (mit der Förderungsart Zuschuss/Darlehen) kann man z.B. Auslandszuschläge (gilt nur für Zielländer außerhalb der EU), Studiengebühren, Reisekosten und Krankenversicherungskosten als Zuschuss erhalten.
Großes Plus für eine Auslandsausbildung: Im Regelfall bleibt die Zeit einer Auslandsaus- bildung bei der Förderung einer anschließenden Inlandsausbildung für die Dauer bis zu einem Jahr unberücksichtigt; wer z.B. zwei Semester für eine Ausbildung im Ausland verbringt, verlängert seine Höchstdauer für den Bezug von Leistungen nach dem BAföG entsprechend.
Anschrift:
Studentenwerk Thüringen
Amt für Ausbildungsförderung
Max-Planck-Ring 9
98693 Ilmenau
Telefon 03677 – 692752
Fax 03677 – 691924
E-Mail: fri@stw-thueringen.de
Alle nötigen Dokumente finden Sie in unserem Downloadbereich
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