Studentenwerk Thüringen
10.03.2010 20:09  |   44 Besucher online   |  Impressum
    
Soziales & Beratung » Semesterbeitrag

Semesterbeitrag

Nach dem Thüringer Studentenwerksgesetz hat jeder Studierende pro Semester einen festgelegten Semesterbeitrag an das örtliche Studentenwerk und die Studentenvertretung zu entrichten (siehe Beitragsordnung des Studentenwerks Thüringen). Dieser stellt keine „Studiengebühr“ dar, sondern ermöglicht dem Studentenwerk, bestimmte soziale Aufgaben zugunsten der Studierenden erfüllen zu können.

Der Semesterbeitrag wird bei der Rückmeldung von den Hochschulen eingezogen.

Er setzt sich zusammen aus:

  • dem Sozialbeitrag für das Studentenwerk, der für alle Studierende gleich ist und vom Studentenwerk für die Realisierung seines sozialen Auftrages verwendet wird
  • dem Beitrag für die gewählten Studierendenvertreter (Studentenrat)
  • dem Betrag für das Semesterticket (nicht an allen Hochschulorten)
  • dem Verwaltungskostenbeitrag für die Hochschule
  • einem einmaligen Beitrag für die multifunktionale Chipkarte thoska an einigen Hochschulen

Aus den Sozialbeiträgen werden unter anderem die Beiträge zu den Versicherungen gezahlt, kulturelle Initiativen und Veranstaltungen durch Bereitstellung von Räumen und finanzielle Mittel gefördert. Beratung und Service werden überhaupt erst durch die Semesterbeiträge ermöglicht.

Weitere Auskünfte erhalten Sie im Studentensekretariat der Berufsakademie Eisenach, im ISIZ Erfurt, im ASC Ilmenau, in den INFOtaken Jena und Weimar, im Studentensekretariat der Fachhochschule Nordhausen und im TROLL Schmalkalden.