Befreiung und Rückzahlung
Trifft einer der nachstehenden Gründe für Sie zu, können Sie von der Beitragspflicht befreit werden bzw. sich den Semesterbeitrag zurückerstatten lassen (siehe Beitragsordnung).
Wenn Sie eine Beurlaubung innerhalb der Rückmeldefrist beantragen, sind Sie von der Beitragspflicht befreit. Stellen Sie den Antrag auf Beurlaubung nach Ablauf der Rückmeldefrist und vor Beginn des Urlaubssemesters, wird Ihnen auf Antrag der Semesterbeitrag zurück erstattet.
Exmatrikulation vor Semesterbeginn
Wenn Sie den Semesterbeitrag bereits gezahlt haben und vor Beginn des betreffenden Semesters exmatrikuliert werden, erhalten Sie den gezahlten Betrag auf Antrag zurück.
Wenn Sie binnen eines Monats nach Semesterbeginn in einem zulassungsbeschränkten Studiengang an einer anderen Hochschule/ der Staatlichen Studienakademie Thüringen zugelassen oder immatrikuliert werden, können Sie einen Antrag auf Erlass des Semesterbeitrages stellen.
Verzicht auf einen Studienplatz oder Studienplatz nicht erhalten
Wenn Sie den Semesterbeitrag bereits gezahlt haben und das Studium nicht aufnehmen, erhalten Sie den gezahlten Betrag auf Antrag zurück.
Im Folgenden erfahren Sie, wo Sie den Antrag auf Beitragsrückerstattung an Ihrem Hochschulort stellen können.
Eisenach
Erfurt
Gera
Ilmenau
Jena
Nordhausen
Schmalkalden
Weimar
Eisenach
Bitte wenden Sie sich an das Studentensekretariat der Berufsakademie.
Staatliche Studienakademie Thüringen
Berufsakademie Eisenach
Am Wartenberg 2
99817 Eisenach
Nadine Bonse
Studienorganisation
Tel. 03691–629475
bonse@ba-eisenach.de
Anträge nach dem offiziellen Beginn des Semesters (01.04. bzw. 01.10.) werden im
ISIZ Erfurt
Tel. 0361-24477128
Fax 0361-24477129
info@isiz-erfurt.de
bearbeitet.
Hier können Sie auch einen Antrag auf Rückzahlung des Bahnticket-Beitrages stellen (über das unten stehende Formular "Antrag auf Rückerstattung des Studentenwerksbeitrages"), wenn Sie mindestens 21 Wochen des Semesters nicht in Thüringen sind und dies entsprechend nachweisen können (Praktikumsvertrag, Arbeitsvertrag). Die Antragstellung ist nur vor Semesterbeginn möglich. Anträge auf Rückzahlung werden nur entgegengenommen, wenn die Bestätigung der Berufsakademie vorliegt, dass Sie den Semesterbeitrag entrichtet haben und die Berufsakademie nicht selbst bereits eine Rückzahlung vorgenommen hat. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer vollständigen Rückzahlung des Semesterbeitrages über das Studentenwerk nicht unfall- und haftpflichtversichert sind.
Antrag auf Rückerstattung des Studentenwerksbeitrages
Erfurt
FH Erfurt
Wenn Sie Anspruch auf eine Rückerstattung des Beitrages haben, können Sie vom Studentenwerk nur den Studentenwerksbeitrag (den Beitrag zum Bahnticket inbegriffen) zurückerhalten. Den an den Studierendenrat entrichteten Beitrag können Sie nur bei diesem einfordern.
Beachten Sie bitte, dass Sie während eines Urlaubssemesters nicht über das Studentenwerk versichert sind, wenn Sie den Semesterbeitrag nicht entrichten. Die Nutzung des Nahverkehrs- und Bahntickets ist im Urlaubssemester nicht möglich.
Sie können Ihren Antrag persönlich im ISIZ Erfurt des Studentenwerks abgeben oder uns diesen mit allen notwendigen Nachweisen (auch den aktuellen Studentenausweis!) mit der Post schicken: (Studentenwerk Thüringen, Bereich Erfurt, PF 800243, 99028 Erfurt. Bei einer brieflichen Abwicklung legen Sie bitte Ihren Unterlagen einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei, damit wir Ihre Unterlagen (Antrag auf Befreiung, Studierendenausweis usw.) zurücksenden können.
Antrag auf Rückerstattung des Studentenwerksbeitrages
Antrag Beitragsbefreiung bzw. Rückerstattung Semesterticket
Uni Erfurt
Bitte wenden Sie sich an die Abteilung Studium und Lehre der Universität Erfurt.
Universität Erfurt
Abteilung Studium und Lehre
Nordhäuser Str. 63
99089 Erfurt
Tel. 0361-7375152
Fax 0361-5109
studierendenangelegenheiten@uni-erfurt.de
Gera
Anfragen zur Rückerstattung können Sie an das Zentrale Studiensekretariat der Berufsakademie Gera richten. Es gibt keine Antragsformulare – die Anträge können formlos schriftlich unter Angabe der Gründe gestellt werden.
Zentrales Studentensekretariat
Weg der Freundschaft 4A
07546 Gera
Birgit Schmidt
Tel. 0365–4341115
Fax 0365–4341104
birgit.schmidt@ba-gera.de
Anträge auf Rückzahlung des Semesterbeitrages nach dem offiziellen Beginn des Semesters (01.04. bzw. 01.10.) werden in der
INFOtake Jena
Ernst-Abbe-Platz 5
Tel. 03641-930506
infotake-jena@stw-thueringen.de
bearbeitet.
Hier können Sie auch einen Antrag auf Rückzahlung des Bahnticket-Beitrages stellen (über das unten stehende Formular "Antrag auf Rückerstattung des Studentenwerksbeitrages"), wenn Sie mindestens 21 Wochen des Semesters nicht in Thüringen sind und dies entsprechend nachweisen können (Praktikumsvertrag, Arbeitsvertrag). Die Antragstellung ist nur vor Semesterbeginn möglich. Anträge auf Rückzahlung werden nur entgegengenommen, wenn die Bestätigung der Berufsakademie vorliegt, dass Sie den Semesterbeitrag entrichtet haben und die Berufsakademie nicht selbst bereits eine Rückzahlung vorgenommen hat. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer vollständigen Rückzahlung des Semesterbeitrages über das Studentenwerk nicht unfall- und haftpflichtversichert sind.
Antrag auf Rückerstattung des Studentenwerksbeitrages
Ilmenau
Anträge auf Rückzahlung des Semesterbeitrages können Sie persönlich im
ASC (Akademisches Service Center)
Max-Planck-Ring 1
Tel. 03677-692030
Fax 03677-692050
carola.oemus@stw-thueringen.de
abgeben.
Hier können Sie auch einen Antrag auf Rückzahlung des Bahnticket-Beitrages stellen (über das unten stehende Formular "Antrag auf Rückerstattung des Studentenwerksbeitrages"), wenn Sie mindestens 21 Wochen des Semesters nicht in Thüringen sind und dies entsprechend nachweisen können (Praktikumsvertrag, Arbeitsvertrag) oder wenn Sie schwerbehindert sind und neben dem Schwerbehindertenausweis mit den Kennzeichen G, aG, H oder Bl über ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke verfügen. Die Antragstellung ist nur vor Semesterbeginn möglich. Anträge auf Rückzahlung werden nur entgegengenommen, wenn die Bestätigung der TU Ilmenau vorliegt, dass Sie den Semesterbeitrag entrichtet haben und die Hochschule nicht selbst bereits eine Rückzahlung vorgenommen hat. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer vollständigen Rückzahlung des Semesterbeitrages über das Studentenwerk nicht unfall- und haftpflichtversichert sind. Das Studentenwerk kann nur den eigenen Semesterbeitrag zurückerstatten. Den Beitrag zum Studierendenrat können Sie nur über den Studierendenrat selbst zurückerhalten. Über den Verwaltungskostenbeitrag entscheidet die TU Ilmenau.
Jena
FSU Jena
Anträge auf Rückzahlung des Semesterbeitrages vor Beginn des Semesters richten Sie bitte an das
Studierenden-Service-Zentrum
(neben Cafeteria im Universitätshauptgebäude)
Tel. 03641-931111
Fax 03641-931112
studium@uni-jena.de.
Anträge nach dem offiziellen Beginn des Semesters (01.04. bzw. 01.10.) geben Sie bitte in der
INFOtake Jena
Ernst-Abbe-Platz 5
Tel. 03641-930506
infotake-jena@stw-thueringen.de ab.
Hier können Sie auch einen Antrag auf Rückzahlung des Bahnticket-Beitrages stellen (über das unten stehende Formular "Antrag auf Rückerstattung des Studentenwerksbeitrages"), wenn Sie mindestens 21 Wochen des Semesters nicht in Thüringen sind und dies entsprechend nachweisen können (Praktikumsvertrag, Arbeitsvertrag). Die Antragstellung ist nur vor Semesterbeginn möglich. Anträge auf Rückzahlung werden nur entgegengenommen, wenn die Bestätigung der FSU vorliegt, dass Sie den Semesterbeitrag entrichtet haben und die Hochschule nicht selbst bereits eine Rückzahlung vorgenommen hat. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer vollständigen Rückzahlung des Semesterbeitrages über das Studentenwerk nicht unfall- und haftpflichtversichert sind. Das Studentenwerk kann nur den eigenen Semesterbeitrag zurückerstatten. Den Beitrag zum Studierendenrat können Sie nur über den Studierendenrat selbst zurückerhalten. Über den Verwaltungskostenbeitrag entscheidet die FSU.
Antrag auf Rückerstattung des Studentenwerksbeitrages
FH Jena
Der Semesterbeitrag wird durch die Fachhochschule auf Antrag zurückerstattet (dabei entfallen alle Leistungen des Studentenwerkes sowie des Semestertickets). Der Antrag ist im Studentensekretariat bei der Exmatrikulation erhältlich. Der Semesterbeitrag wird nur bei Exmatrikulation zum Ende des Vorsemesters, bei Doppelbuchungen und bei Beurlaubungen zurückerstattet. Die Antragstellung muss bis zum 10.09. bzw. 10.03. des Jahres erfolgen. Spätere Anträge werden nicht berücksichtigt. Vorzulegen sind die thoska und eine Kopie des Kontoauszugs, aus dem die Überweisung ersichtlich ist. Falls Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits Ihre thoska validiert haben, muss diese aktualisiert werden und bei der Rückerstattung im thoska-Büro (Raum 01.00.17, Haus 1) zum Nachweis vorgelegt werden. Die Anträge werden an die Haushaltsabteilung der FHJ weitergeleitet, welche die Rückzahlungen vornimmt. Bearbeitungsdauer etwa 3 bis 4 Wochen.
ServiceZentrum
Studentische Angelegenheiten
Studentensekretariat
Beate Thieme, Andrea Hendrich
Raum: 01.00.10/11, Haus 1
Tel. 03641–205233/32
Fax 03641–205231
studentensekretariat@fh-jena.de
Sprechzeiten: tgl. von 9.00 -12.00 Uhr (außer Mittwoch) sowie Di, Do 12.00 -15.30 Uhr.
(Beachten Sie bitte die geänderten Sprechzeiten während der vorlesungsfreien Zeit im Sommer!)
Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt oder aus anderen Gründen einen Antrag auf Rückzahlung stellen wollen, geben Sie diesen bitte in der
INFOtake Jena
Ernst-Abbe-Platz 5
(Tel. 03641-9305069)
infotake-jena@stw-thueringen.de
ab.
Hier können Sie auch einen Antrag auf Rückzahlung des Bahnticket-Beitrages stellen (über das unten stehende Formular "Antrag auf Rückerstattung des Studentenwerksbeitrages"), wenn Sie mindestens 21 Wochen des Semesters nicht in Thüringen sind und das entsprechend nachweisen können (Praktikumsvertrag, Arbeitsvertrag). Die Antragstellung ist nur vor Semesterbeginn möglich.
Sollten Sie schwerbehindert sein und neben dem Schwerbehindertenausweis mit den Kennzeichen G, aG, H oder Bl über ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke verfügen, können Sie in der INFOtake einen Antrag auf Rückerstattung der Beiträge zum Nahverkehrsticket und zum Bahnticket stellen.
Anträge auf Rückzahlung werden nur entgegengenommen, wenn die Bestätigung der FHJ vorliegt, dass Sie den Semesterbeitrag entrichtet haben und die Hochschule nicht selbst bereits eine Rückzahlung vorgenommen hat. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer vollständigen Rückzahlung des Semesterbeitrages über das Studentenwerk nicht unfall- und haftpflichtversichert sind. Das Studentenwerk kann nur den eigenen Semesterbeitrag zurückerstatten. Den Beitrag zum Studierendenrat können Sie nur über den Studierendenrat selbst zurückerhalten. Über den Verwaltungskostenbeitrag entscheidet die FHJ.
Nordhausen
Bitte wenden Sie sich zunächst an das Studentensekretariat der Fachhochschule:
Studien-Service-Zentrum
Gebäude 18, Raum 18.0105
Silke Umann
Tel. 03631–420-220
Fax 03631–420-811
umann@fh-nordhausen.de
Anträge nach dem offiziellen Beginn des Semesters (01.03. bzw. 01.9.) werden im
ISIZ Erfurt
Tel. 0361-24477128
Fax 0361-24477129
info@isiz-erfurt.de
bearbeitet.
Hier können Sie auch einen Antrag auf Rückzahlung des Bahnticket-Beitrages stellen (über das unten stehende Formular "Antrag auf Rückerstattung des Studentenwerksbeitrages"), wenn Sie mindestens 21 Wochen des Semesters nicht in Thüringen sind und dies entsprechend nachweisen können (Praktikumsvertrag, Arbeitsvertrag) oder wenn Sie schwerbehindert sind und neben dem Schwerbehindertenausweis mit den Kennzeichen G, aG, H oder Bl über ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke verfügen.
Die Antragstellung ist nur vor Semesterbeginn möglich. Anträge auf Rückzahlung werden nur entgegengenommen, wenn die Bestätigung der FH Nordhausen vorliegt, dass Sie den Semesterbeitrag entrichtet haben und die FH nicht selbst bereits eine Rückzahlung vorgenommen hat.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer vollständigen Rückzahlung des Semesterbeitrages über das Studentenwerk nicht unfall- und haftpflichtversichert sind. Das Studentenwerk kann nur den eigenen Semesterbeitrag zurückerstatten. Den Beitrag zum Studierendenrat können Sie nur über den Studierendenrat selbst zurückerhalten. Über den Verwaltungskostenbeitrag entscheidet die FH Nordhausen.
Antrag auf Rückerstattung des Studentenwerksbeitrages
Schmalkalden
Falls Sie vor Semesterbeginn exmatrikuliert oder beurlaubt werden, wenn Sie sich bitte an das Studentensekretariat Ihrer Fachhochschule.
Anträge nach dem offiziellen Beginn des Semesters (01.03. bzw. 01.09.) werden im
TROLL
Blechhammer 9 b, Haus S
Tel. 03683-469117
carola.oemus@stw-thueringen.de
bearbeitet.
Hier können Sie auch einen Antrag auf Rückzahlung des Bahnticket-Beitrages stellen (über das unten stehende Formular "Antrag auf Rückerstattung des Studentenwerksbeitrages"), wenn Sie mindestens 21 Wochen des Semesters nicht in Thüringen sind und dies entsprechend nachweisen können (Praktikumsvertrag, Arbeitsvertrag) oder wenn Sie schwerbehindert sind und neben dem Schwerbehindertenausweis mit den Kennzeichen G, aG, H oder Bl über ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke verfügen.
Die Antragstellung ist nur vor Semesterbeginn möglich. Anträge auf Rückzahlung werden nur entgegengenommen, wenn die Bestätigung der FH Schmalkalden vorliegt, dass Sie den Semesterbeitrag entrichtet haben und die Hochschule nicht selbst bereits eine Rückzahlung vorgenommen hat. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer vollständigen Rückzahlung des Semesterbeitrages über das Studentenwerk nicht unfall- und haftpflichtversichert sind. Das Studentenwerk kann nur den eigenen Semesterbeitrag zurückerstatten. Den Beitrag zum Studierendenrat können Sie nur über den Studierendenrat selbst zurückerhalten. Über den Verwaltungskostenbeitrag entscheidet die FH Schmalkalden.
Weimar
Hochschule für Musik "Franz Liszt"
Befreiungen vom Semesterbeitrag werden überwiegend durch die Hochschule für Musik selbst vorgenommen. Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte an Frau Sitte (Tel. 03643-555146).
Sollten Sie sich mindestens 21 Wochen des Semesters nicht in Thüringen aufhalten und dies entsprechend nachweisen können (Praktikumsvertrag, Arbeitsvertrag), besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Rückzahlung des Bahnticket-Beitrages zu stellen (über das unten stehende Formular "Antrag auf Rückerstattung des Studentenwerksbeitrages"):
INFOtake Weimar
(im Mensa-Gebäude)
Marienstraße 15 b
(Tel. 03643-581506)
infotake-weimar@stw-thueringen.de
Der Antrag muss bis spätestens einen Tag vor Semesterbeginn vorliegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer vollständigen Rückzahlung des Semesterbeitrages über das Studentenwerk nicht unfall- und haftpflichtversichert sind und natürlich auch die Tickets nicht nutzen können. Falls Sie zum Zeitpunkt der Antragsgenehmigung bereits Ihre thoska validiert haben, muss der Aufdruck aktualisiert werden und die thoska bei der Beantragung zum Nachweis vorgelegt werden.
Das Studentenwerk kann nur den eigenen Semesterbeitrag zurückerstatten. Den Beitrag zum Studierendenrat können Sie nur über den Studierendenrat selbst zurückerhalten. Über den Verwaltungskostenbeitrag entscheidet die HfM.
Antrag auf Rückerstattung des Studentenwerksbeitrages
Bauhaus-Universität
Studierende, die bereits vor der Rückmeldung beurlaubt werden, zahlen auf Antrag keinen Semesterbeitrag. Den Antrag der Bauhaus-Universität finden Sie unter folgender Adresse:
http://www.uni-weimar.de/cms/studium/studien-organisation/rueckmeldung-und-einschreibung/beurlaubung.html
Wenn Sie bereits zurückgemeldet sind und sich dann beurlauben lassen, können Sie in der INFOtake Weimar einen Antrag auf Rückzahlung des Semesterbeitrages stellen:
INFOtake Weimar
(im Mensa-Gebäude)
Marienstraße 15 b
(Tel. 03643-581506)
infotake-weimar@stw-thueringen.de
Der Antrag muss bis spätestens einen Tag vor Semesterbeginn vorliegen.
Hier können Sie auch einen Antrag auf Rückzahlung des Bahnticket-Beitrages stellen (über das unten stehende Formular "Antrag auf Rückerstattung des Studentenwerksbeitrages"), wenn Sie mindestens 21 Wochen des Semesters nicht in Thüringen sind und dies entsprechend nachweisen können (Praktikumsvertrag, Arbeitsvertrag). Die Antragstellung ist ebenfalls nur vor Semesterbeginn möglich.
Sollten Sie schwerbehindert sein und neben dem Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen G, aG, H oder Bl über ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke verfügen, können Sie in der INFOtake die Rückerstattung des Beitrages zum Bahnticket beantragen.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer vollständigen Rückzahlung des Semesterbeitrages über das Studentenwerk nicht unfall- und haftpflichtversichert sind und natürlich auch das Ticket nicht nutzen können. Falls Sie zum Zeitpunkt der Antragsgenehmigung bereits Ihre thoska validiert haben, muss der Aufdruck aktualisiert werden und die thoska bei der Beantragung zum Nachweis vorgelegt werden.
Das Studentenwerk kann nur den eigenen Semesterbeitrag und - über eine Vereinbarung mit dem StuKo - den Beitrag zur Studierendenschaft zurückerstatten. Über den Verwaltungskostenbeitrag entscheidet die Bauhaus-Universität.
