Semesterbeitrag

Nach dem Thüringer Studentenwerksgesetz hat jeder Studierende pro Semester einen festgelegten Beitrag an das Studentenwerk und die örtliche Studentenvertretung zu entrichten (siehe Beitragsordnung des Studentenwerks Thüringen). Dieser stellt keine „Studiengebühr“ dar, sondern ermöglicht dem Studentenwerk, bestimmte soziale Aufgaben zugunsten der Studierenden erfüllen zu können.

Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus:

  • dem Sozialbeitrag für das Studentenwerk, der für alle Studierende gleich ist und vom Studentenwerk für die Realisierung seines sozialen Auftrages verwendet wird
    und
  • dem Betrag für das Semesterticket

Zum insgesamt zu zahlenden Beitrag für ein Semester kommt noch der Beitrag für die jeweiligen gewählten Studierendenvertreter (Studentenrat bzw. Studierendenkonvent) und an einigen Hochschulen ein einmaliger Beitrag für die multifunktionale Chipkarte thoska.

Aus den Sozialbeiträgen für das Studentenwerk werden unter anderem die Beiträge zu den Versicherungen gezahlt, kulturelle Initiativen und Veranstaltungen durch Bereitstellung von Räumen und finanziellen Mitteln gefördert. Beratung und Service werden überhaupt erst durch die Semesterbeiträge ermöglicht. Der Semesterbeitrag wird bei der Rückmeldung von den Hochschulen eingezogen. Weitere Auskünfte erhalten Sie im Studentensekretariat der Berufsakademie Eisenach, im WIESEL Erfurt, im ASC Ilmenau, in den INFOtaken Jena und Weimar, im Studentensekretariat der Fachhochschule Nordhausen und im TROLL Schmalkalden.

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