Semesterticket
Haben Sie den Semesterbeitrag gezahlt, ist damit an allen Hochschulen das Semesterticket inbegriffen. Die damit verbundenen Leistungen sind jedoch von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Der Begriff Semesterticket steht also nicht überall für die gleichen Inhalte. An allen Hochschulen ist im Semesterticket das Bahnticket enthalten, d.h. eine preiswerte Regelung mit der Deutschen Bahn für den Regionalverkehr, an manchen Hochschulorten kommen außerdem Vergünstigungen des ÖPNV (Öffentlicher Personen-Nahverkehr), also ein Nahverkehrsticket, hinzu. Auf den Unterseiten finden Sie die jeweils aktuellen Regelungen zu den einzelnen Hochschulorten.
Als Fahrausweis gilt der aktuelle Studierendenausweis der jeweiligen Hochschule in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis. Das Semesterticket ist nicht übertragbar und die Mitnahme weiterer Personen ist nicht gestattet. Die Nichtausnutzung des Semestertickets begründet keinen Anspruch auf Erstattung. Eigenmächtige Veränderungen der Eintragungen im Studierendenausweis machen ihn als Fahrausweis ungültig! Der Studierende wird als Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis behandelt. Zu den eigenmächtigen Veränderungen zählen laminierte, beschnittene, radierte, geklebte, überschriebene und in Folie eingeklebte Ausweise, die nicht herausgenommen werden können. Studienbescheinigungen werden als Fahrausweis nicht anerkannt.
Achtung! Wenn Sie eine Thoska als gültigen Studierendenausweis vorlegen, überprüfen Sie bitte vorher, ob der Gültigkeitsvermerk noch deutlich lesbar und noch nicht abgelaufen ist. Andernfalls sind die Zugbegleiter der Deutschen Bahn dazu berechtigt, die Thoska einzuziehen. Bitte stellen Sie daher rechtzeitig sicher, den Gültigkeitsvermerk in den entsprechenden Thoskabüros erneuern zu lassen, damit er gut lesbar, unbeschädigt und aktuell ist.
In den Fernverkehrszügen hat das Bahnticket keine Gültigkeit. In den Zügen des Nahverkehrs in Thüringen können Fahrräder ohne Zuzahlungen mitgenommen werden, soweit die Zugkapazitäten dies zulassen.
