Erfurt

Nahverkehrsticket
Die Angebote der EVAG dürfen Sie zuzahlungsfrei mit Ihrem Semesterticket auf allen Strecken der Tarifzone 10 nutzen. In den Bussen und Straßenbahnen des Erfurter Nahverkehrs muss für die Fahrradmitnahme ein zusätzlicher Fahrschein erworben werden. Strecken- und Fahrpläne sowie weitere Informationen finden Sie unter www.evag-erfurt.de.

Bahnticket
Das Bahnticket gilt in den Zügen des Nahverkehrs (RE, RB) auf allen Strecken der DB Regio bis zum letzten Haltepunkt des jeweiligen Zuges in Thüringen (Streckennetzplan). Ausgenommen sind die Strecken:

  • der Cantus-Bahn (Eisenach - Gerstungen)
  • der Vogtlandbahn (Gera - Greiz)
  • der Harzer Schmalspurbahn (Nordhausen - Eisfelder Talmühle)
  • der Oberweißbacher Bergbahn

Solange die Fahrradmitnahme für alle Fahrgäste in den Nahverkehrszügen zuzahlungsfrei ist, trifft dies auch für das Bahnticket zu. Studierende, die von der Hochschule keinen Studierendenausweis erhalten oder einen Studierendenausweis erhalten, der nicht zu den üblichen Vergünstigungen führt, insbesondere Gast- und Nebenhörer oder Studierende der Fern- und Onlinestudiengänge, erhalten kein Bahnticket der DB Regio und damit keine Fahrtberechtigung.

Achtung:

Wer außerhalb Thüringens wohnt, zahlt die Strecke vom Heimattort bis zum ersten Bahnhof in Thüringen selbst, ab dem ersten Bahnhof in Thüringen gilt dann das thüringenweite Bahnticket (thoska oder Studentenausweis in Papierform)

Wer zusätzlich zum Bahnticket noch ein Länderticket eines benachbarten Bundeslandes nutzt (z.B. BayernTicket) muß für die Fahrtstrecke vom letzten Bahnhof in Thüringen bis zum ersten Bahnhof im benachbarten Bundesland vor Reiseantritt einen Fahrschein erwerben, da diese Differenzstrecke NICHT über die jeweiligen Tickets abgegolten ist.
Im Zug kann beim Zugbegleiter KEIN solches Ticket für die Differenzstrecke erworben werden.

Rückerstattung
Auf Antrag können folgende Studierende den Bahnticket-Beitrag zurückerstattet bekommen:

  • behinderte Studierende, die die nach dem Recht der Schwerbehinderten im Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) Anspruch auf Beförderung haben und dies nachweisen können
  • Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden
  • Studierende, die sich mindestens 21 Wochen außerhalb Thüringens aufhalten, insbesondere im Rahmen der Studienabschlussarbeit, eines Auslandsaufenthaltes oder eines Praxissemesters.

Gemäß der Beitragsordnung des Studentenwerks müssen entsprechende Anträge beim Studentenwerk bis spätestens einen Tag vor Beginn des Semesters gestellt werden. Bitte nutzen Sie dazu das entsprechende Rückerstattungs-Formular für Ihren Hochschulstandort und kreuzen bei Rückerstattungsgrund „Sonstiges“ an. Studierende mit einem Schwerbehindertenausweis, die über ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke verfügen, können, soweit das gültige Streckenverzeichnis die betreffenden Strecken zur freien Beförderung ausweist, eine Rückzahlung der geleisteten Beträge beantragen. Der Antrag muss bis zum offiziellen Semesterbeginn im WIESEL Erfurt eingegangen sein.

Achtung! Nur für Studierende der FH Erfurt:
Befreiung vom Semesterticketbeitrag bzw. Rückerstattung des Semesterticketbeitrages

An der FH Erfurt gehören auch Praktika zu den Studienverpflichtungen. Eine Befreiung vom Semesterticketbeitrag bzw. die Rückerstattung des Semesterticketbeitrages ist möglich, wenn Sie für mindestens 21 Wochen innerhalb der Semesterdauer (01.03. bis 31.08. oder 01.09. bis 28.02.) ein Praktikum oder den praktischen Teil zu Ihrer Abschlussarbeit außerhalb Thüringens realisieren. Wenn Sie den Beitrag für das betreffende Semester noch nicht gezahlt haben, besteht die Möglichkeit zur Befreiung vom Beitrag zum Semesterticket. Als Nachweis ist ein entsprechender Praktikumsvertrag (eine Bestätigung durch die Hochschule oder den Praktikumsbetrieb direkt auf dem Antrag ist ebenfalls ausreichend) erforderlich. Die Befreiung gilt nur für ein Semester.

Falls Sie den erforderlichen Nachweis für ein Praktikum nicht rechtzeitig erhalten, können Sie einen Antrag auf Rückerstattung des Semesterticketbeitrages stellen. Zahlen Sie zunächst den vollen Beitrag, um Verzugsgebühren bei der Rückmeldung zu vermeiden. Zur Antragstellung benötigen wir neben dem Praktikumsnachweis zusätzlich Ihren Studierendenausweis für das beantragte Semester im Original (zumindest vorübergehend). Sie erhalten diesen sofort mit dem Aufdruck "Nicht als Fahrschein gültig!" zurück.

Antrag Beitragsbefreiung bzw. Rückerstattung Semesterticket

Sie können Ihren Antrag persönlich im WIESEL Erfurt des Studentenwerks abgeben oder uns die Anträge mit allen notwendigen Nachweisen mit der Post schicken (Studentenwerk Thüringen, Bereich Erfurt, PF 800243, 99028 Erfurt). Bei einer brieflichen Abwicklung legen Sie bitte Ihren Unterlagen einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei, damit wir Ihre Unterlagen (Anträge auf Befreiung, Studierendenausweise usw.) zurücksenden können.

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