Jena

Nahverkehrsticket
Studierende an den Jenaer Hochschulen können mit Ihrem Semesterticket die Busse und Straßenbahnen des Jenaer Nahverkehrs einschließlich des Regionalverkehrs bis in die eingemeindeten Ortschaften nutzen. In den Bussen und Straßenbahnen des Jenaer Nahverkehrs muss für die Fahrradmitnahme ein zusätzlicher Fahrschein erworben werden. 

Achtung! Wichtiger Hinweis für die Nutzung von Regionalbuslinien: Die momentan bestehende Übergangsregelung zur Anerkennung des Semestertickets in Regionalbuslinien vom 20.07.2011 wird ab dem 01.01.2012 befristet bis 30.09.2012 in veränderter Form fortgeführt. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird auf Personen begrenzt, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Stadt Jena, aber außerhalb des Verkehrsraumes des Jenaer Nahverkehrs haben. Voraussetzung für den Erwerb einer Berechtigung zur Nutzung der Regionalbusunternehmen ist eine gültige Thoska - Chipkarte (Semesterticket) und der Nachweis des Haupt- bzw. Nebenwohnsitzes in den o.g. Verkehrsräumen. Über die Modalitäten wird noch entschieden - wir informieren Sie über diesbezügliche Neuigkeiten auf unserer Webseite unter Aktuelles

Bahnticket
Das Bahnticket gilt in den Zügen des Nahverkehrs (RE, RB) auf allen Strecken der DB Regio bis zum letzten Haltepunkt des jeweiligen Zuges in Thüringen (Streckennetzplan). Ausgenommen sind die Strecken:

  • der Cantus-Bahn (Eisenach - Gerstungen)
  • der Vogtlandbahn (Gera - Greiz)
  • der Harzer Schmalspurbahn (Nordhausen - Eisfelder Talmühle)
  • der Oberweißbacher Bergbahn.

Solange die Fahrradmitnahme für alle Fahrgäste in den Nahverkehrszügen zuzahlungsfrei ist, trifft dies auch für das Bahnticket zu.

Achtung:

Wer außerhalb Thüringens wohnt, zahlt die Strecke vom Heimattort bis zum ersten Bahnhof in Thüringen selbst, ab dem ersten Bahnhof in Thüringen gilt dann das thüringenweite Bahnticket (thoska oder Studentenausweis in Papierform)

Wer zusätzlich zum Bahnticket noch ein Länderticket eines benachbarten Bundeslandes nutzt (z.B. BayernTicket) muß für die Fahrtstrecke vom letzten Bahnhof in Thüringen bis zum ersten Bahnhof im benachbarten Bundesland vor Reiseantritt einen Fahrschein erwerben, da diese Differenzstrecke NICHT über die jeweiligen Tickets abgegolten ist.
Im Zug kann beim Zugbegleiter KEIN solches Ticket für die Differenzstrecke erworben werden.

Ausnahmeregelungen
Studierende, die von der Hochschule keinen Studierendenausweis erhalten oder einen Studierendenausweis erhalten, der nicht zu den üblichen Vergünstigungen führt, insbesondere Gast- und Nebenhörer oder Studierende der Fern- und Onlinestudiengänge, erhalten kein Bahnticket der DB Regio und damit keine Fahrtberechtigung.

Rückerstattung
Auf Antrag können folgende Studierende den Bahnticket-Beitrag zurückerstattet bekommen:

  • behinderte Studierende, die die nach dem Recht der Schwerbehinderten im Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) Anspruch auf Beförderung haben und dies nachweisen können
  • Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden
  • Studierende, die sich mindestens 21 Wochen außerhalb Thüringens aufhalten, insbesondere im Rahmen der Studienabschlussarbeit, eines Auslandsaufenthaltes oder eines Praxissemesters.

Gemäß der Beitragsordnung des Studentenwerks müssen entsprechende Anträge beim Studentenwerk bis spätestens einen Tag vor Beginn des Semesters gestellt werden. Bitte nutzen Sie dazu das entsprechende Rückerstattungs-Formular. Studierende mit einem Schwerbehindertenausweis, die über ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke verfügen, können, soweit das gültige Streckenverzeichnis die betreffenden Strecken zur freien Beförderung ausweist, eine Rückzahlung der geleisteten Beträge beantragen. Der Antrag muss bis zum offiziellen Semesterbeginn in der INFOtake Jena eingegangen sein.

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