Update 4: Semesterticket gilt als 9-Euro-Ticket

Fristverlängerung für Rückerstattung

21.10.2022

Die anteilige Rückerstattung des Semesterticketbeitrags ist weiterhin bis zum 31. März 2023 möglich. Das Studierendenwerk Thüringen verlängert damit die Frist um fünf Monate.

Bislang haben ca. Dreiviertel der Studierenden ihr Geld zurückerstattet bekommen. „Uns ist es jedoch wichtig, dass alle Studierenden aus dem Sommersemester 2022 ihr Geld zurückbekommen. Nicht alle hatten dazu die Möglichkeit, weil sie z.B. schon in den Semesterferien waren. Ihnen räumen wir gern mehr Zeit ein“, erklärt Torsten Schubert, Geschäftsführer des Studierendenwerks Thüringen, das Vorgehen.

Zur Rückerstattung stehen weiterhin die Optionen zur Verfügung, sich das Geld vor Ort auf die thoska buchen zu lassen oder eine Vertrauensperson damit zu beauftragen. „Gerade in der aktuell finanziell angespannten Lage lohnt es sich für die Studierenden, schnell ihr Geld zurückzuholen“, sagt Schubert. Die Mitarbeitenden in den Mensen und Cafeterien werden die Studierenden beim Kassieren in den nächsten Tagen nochmals aktiv auf die Rückerstattung hinweisen.

In Einzelfällen wird das Studierendenwerk Thüringen die Frist weiter verlängern können. Studierende schreiben dann den Grund dafür, warum sie sowie eine Vertrauensperson bis Ende März nicht vor Ort sein können, per Mail an: neun-euro-ticket-thoska@stw-thueringen.de. Außerdem ist es notwendig, dass sie den Monat angeben, bis zu dem ihnen eine Aufbuchung vor Ort wieder möglich sein wird und dass sie ihren Vor- und Nachname sowie ihre Matrikelnummer ergänzen.

Für diejenigen Studierenden, die sich bereits unter dieser Mail-Adresse gemeldet haben und ein Datum ihrer Rückkehr angegeben haben, das über den oben genannten Termin hinausreicht, gilt auch diese individuelle Frist als bestätigt.

Bei Fragen können sich die Studierenden an die Informationszentren des Studierendenwerks Thüringen wenden, ihre Kontakte unter: www.stw-thueringen.de/beratung/informationszentren.html

Update 3: Semesterticket gilt als 9-Euro-Ticket

Neue Tipps zur Rückerstattung

31.08.2022

Noch bis zum 31. Oktober können sich Studierende in Thüringen ihren Semesterticketbeitrag anteilig zurückerstatten lassen. Schnell und unkompliziert kommen die Studierenden an der Mensakasse an ihr Geld. Um es dann auf ein Bankkonto umzubuchen, stehen in den Mensen Aufwerter zur Verfügung. Diese sind ab sofort jeweils mit Aufklebern gekennzeichnet. An den Geräten, auf denen „thoska aufwerten und auszahlen“ steht, ist die Umbuchung möglich. 

Auch den Studierenden, die sich aktuell nicht am Studienort aufhalten, möchte das Studierendenwerk Thüringen die Rückerstattung ermöglichen:
Beauftragen Sie eine Vertrauensperson damit, das Geld auf Ihre thoska aufbuchen zu lassen. Geben Sie dieser Person Ihre thoska sowie eine schriftliche Vollmacht mit. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass die Vertrauensperson die Aufbuchung auf die thoska vornehmen darf. Nutzen Sie dafür gern dieses Beispielformular und wenden Sie sich an Ihr Informationszentrum des Studierendenwerks Thüringen (bzw. in Nordhausen an die Mitarbeiter der Abteilung Studentisches Wohnen, Herrn Fritsch oder Herrn Roloff). Eine Aufbuchung auf die thoska der Vertrauensperson ist nicht möglich.

Sollte das in Einzelfällen nicht möglich sein, verlängern wir für Sie die Frist. Schreiben Sie dazu bitte eine Mail an: neun-euro-ticket-thoska@stw-thueringen.de. Schildern Sie darin kurz den Grund, warum Sie sowie eine Vertrauensperson bis Ende Oktober nicht vor Ort sein können. Geben Sie außerdem den Monat an, bis zu dem Ihnen eine Aufbuchung vor Ort wieder möglich sein wird. Geben Sie unbedingt auch Ihren Vor- und Nachname sowie Ihre Matrikelnummer an.

Update 2: Semesterticket gilt als 9-Euro-Ticket

Wie Studierende die Erstattung bekommen

19.07.2022

Das Studierendenwerk Thüringen beginnt als eines der ersten in Deutschland und eines der wenigen mit der direkten, anteiligen Rückerstattung der Semesterticketbeiträge. Studierenden in Erfurt, Gera, Jena, Nordhausen und Weimar wird ab dem 20. Juli 2022 anteilig ihr Semesterticketbeitrag über ihre Thüringer Hochschul- und Studierendenwerkskarte (thoska) rückerstattet, nachdem die entsprechenden Vereinbarungen mit den betreffenden Verkehrsunternehmen abgeschlossen werden konnten. 

„Uns war von Anfang an und im Interesse der Studierenden an einer direkten Erstattung und an einer unmittelbaren Weitergabe der anteiligen Beiträge an die Studierenden gelegen. Wir freuen uns, mit den Verkehrsunternehmen eine Lösung gefunden zu haben, die es den Studierenden unkompliziert ermöglicht, schnell an ihr Geld zu kommen“, erklärt Torsten Schubert, Geschäftsführer des Studierendenwerks Thüringen.

Jonathan Schäfer, Sprecher der Konferenz Thüringer Studierendenschaften, bekräftigt: „Das Studierendenwerk Thüringen hat eine einfache und angenehme Lösung gefunden, die Rückerstattung abzuwickeln. Wir halten es für die ideale Lösung, da so alle Studierenden, die das Semesterticket gezahlt haben, die Rückerstattung erhalten und folglich fairer als den Ansatz, den Betrag mit dem Folgesemester zu verrechnen. Auch im bundesweiten Vergleich zeigt sich, dass Thüringen - unseres Wissens nach - bisher das einzige Bundesland mit landesweiter, einheitlicher Lösung ist. Wir freuen uns immer wieder über die Zusammenarbeit mit dem Studierendenwerk Thüringen und solche originellen Lösungen zeigen, warum.“

Da das Semesterticket als 9-Euro-Ticket gilt, müssen Studierende im Juni, Juli und August nicht mehr als jeweils diese 9 Euro zahlen. Die Summe, die sie mit dem Semesterbeitrag jedoch bereits für Bahn-, ÖPNV- und VMT-Ticket gezahlt haben und die über diese 9 Euro pro Monat hinausreichen, wird durch das Studierendenwerk Thüringen zurückerstattet. Die Höhe der Rückerstattung beträgt:

Hochschule  Rückerstattung
Universität und Fachhochschule Erfurt  57,70 €
Friedrich-Schiller-Universität und Ernst-Abbe-Hochschule Jena 52,45 €
Bauhaus-Universität und Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar 29,10 €
Duale Hochschule Gera-Eisenach, Campus Gera  17,82 €
Hochschule Nordhausen  11,22 €

Studierende an den Hochschulen in Eisenach, Ilmenau und Schmalkalden zahlen für die Semestertickets weniger als 9 Euro pro Monat und erhalten deshalb keine Rückerstattung.

Die Studierenden bekommen den Rückerstattungsbetrag schnell und unkompliziert auf ihre thoska geladen. Diese Buchung ist an jeder Kasse einer Mensa oder Cafeteria sowie in den Informationszentren des Studierendenwerks Thüringen in Erfurt, Jena und Weimar möglich. Die Nutzung einer Einrichtung am jeweiligen Hochschulort ist nicht notwendig. Weimarer Studierende können sich den Betrag beispielsweise auch in einer Mensa in Erfurt aufbuchen lassen. An Aufwertern in den Mensen des Studierendenwerks Thüringen ist nach Aufbuchung des Rückerstattungsbetrags an der Mensakasse bei Bedarf auch eine Auszahlung auf das Konto der Studierenden gegen eine geringe Gebühr (21 Cent) möglich. 

Voraussetzung für die Rückerstattung ist, dass die Studierenden für das Sommersemester 2022 immatrikuliert waren und sie den Semesterbeitrag nicht bereits erstattet bekommen haben. Die Rückerstattung ist bis zum 31. Oktober 2022 möglich.

 

Update: Semesterticket gilt als 9-Euro-TicketUpdate

Rückerstattungsbetrag in finaler Abstimmung

01.06.2022

Das Semesterticket der Studierenden wird voraussichtlich als ein „Gesamtticket“ anerkannt, ohne zwischen den verschiedenen Bestandteilen zu differenzieren, d.h. der gesamte Semesterticketpreis im Juni, Juli und August beträgt jeweils 9 Euro. Beträge, die darüber hinausreichen und bereits bezahlt wurden, werden den Studierenden zurückerstattet. 

Das Studierendenwerk Thüringen und die in Thüringen vom 9-Euro-Ticket betroffenen Verkehrsunternehmen erzielten dazu heute eine Übereinkunft. Die Umsetzung dieser Absprache steht noch unter dem Vorbehalt einer abschließenden Prüfung der Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorgaben zum 9-Euro-Ticket und den Erstattungsregelungen auf Landesebene. Sobald diese abgeschlossen ist, informiert das Studierendenwerk Thüringen zum genauen Ablauf und Umfang der Rückerstattung. 

Die Thüringer Verkehrsunternehmen haben dem Studierendenwerk Thüringen die Gültigkeit des Semestertickets als 9-Euro-Ticket zugesichert. Sollten Sie wider Erwarten in Einzelfällen Schwierigkeiten haben, helfen wir gern. Bitte schildern Sie Ihre Fälle unter: poststelle@stw-thueringen.de


Semesterticket gilt als 9-Euro-Ticket

20.05.2022

Mit dem heutigen Beschluss des Bundesrats steht es nun fest:  Im Juni, Juli und August kann bundesweit mit dem 9-Euro-Ticket vergünstigt gereist werden und das Semesterticket der Studierenden wird als solches anerkannt. Das 9-Euro-Ticket gilt dabei pro Monat, unabhängig von der Anzahl der Nutzungstage. Gefahren werden kann damit in allen Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen und Zügen des Nah- und Regionalverkehrs. Als Nachweis zeigen die Studierenden die thoska und einen gültigen Lichtbildausweis vor.

Das 9-Euro-Ticket stellt einen Bestandteil des Entlastungspakets der Bundesregierung dar, womit gestiegene Kosten für Strom, Heizung, Lebensmittel und Mobilität abgefedert werden sollen. Zum anderen soll das Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln attraktiver zugänglich gemacht werden.

Da die Studierenden in Thüringen einen fixen Betrag für das Semesterticket pro Semester bezahlen und dieser an den Hochschulen in Erfurt, Gera, Jena, Nordhausen und Weimar mehr als 9 Euro pro Monat beträgt, bekommen die Studierenden dieser Hochschulen einen entsprechenden Anteil zurückerstattet. Der Zeitpunkt, die Form und der Umfang dieser Rückerstattung stehen zum aktuellen Zeitpunkt jedoch noch nicht fest. Das Studierendenwerk Thüringen setzt sich für die Studierenden ein und führt dazu intensive Gespräche mit den Verkehrsunternehmen, der Landesregierung und der Konferenz Thüringer Studierendenschaften (KTS) und arbeitet an einer schnellen Lösung – damit die Studierenden baldmöglichst eine finanzielle Entlastung erfahren können. Sobald mehr Details feststehen, informiert das Studierendenwerk Thüringen erneut.

Zur Stellungsnahme der KTS: www.kts-thueringen.de/?page_id=45


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