Beratung nach Terminvereinbarung
Die Studienfinanzierung bietet an allen Standorten persönliche Beratung zu Fragen der Studienfinanzierung an.
Bitte befolgen Sie dazu folgende Schritte:
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Das "Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)" ist für viele Studierende identisch mit der Studienfinanzierung allgemein. Die Abkürzung BAföG bezeichnet jedoch lediglich die staatliche Studienfördermöglichkeit, von denen viele Studierende, die wenig oder keine Unterstützung von ihren Eltern erhalten, Gebrauch machen.
Antrag stellen lohnt sich
Die Aussicht, BAföG-Unterstützung zu erhalten, ist größer als Sie vielleicht denken. Selbst wenn Sie nicht den Höchstförderungssatz erhalten, lohnt es sich doch, einen Antrag zu stellen. Denn das Antragstellen ist leicht und geht schneller als die Steuererklärung. Der minimale Zeitaufwand pro Jahr lohnt sich, und wenn Sie Ihre Antragsunterlagen jedes Jahr aufheben, geht’s beim nächsten Mal noch fixer.
So früh wie möglich beantragen
Eine Förderung kann nur ab Antragsmonat (frühestens natürlich mit Beginn des Studiums) erfolgen, entscheidend ist der Eingangspoststempel. Sie müssen auch nicht warten, bis Sie sämtliche Unterlagen beisammen haben – fehlende Unterlagen können auch nachgereicht werden. Von der Antragstellung bis zur ersten Zahlung benötigen wir eine gewisse Bearbeitungszeit. Stellen Sie deshalb bitte den Antrag umgehend - wir empfehlen hier den Zeitpunkt der Zulassung zum Studium.
Für Studierende der IUBH - Internationale Hochschule
Die nach dem Wechsel der Zuständigkeit für die Durchführung des BAföG geltenden Übergangsregelungen sind ausgelaufen. Bafög-Anträge können nur noch beim Studierendenwerk Thüringen, Amt für Ausbildungsförderung, gestellt werden.
Die Bearbeitung haben wir nun - alphabetisch zugeordnet - an zwei Standorten (Jena und Erfurt) organisiert:
Wichtiger Hinweis für Schüler:
Das Studierendenwerk ist NICHT für die Schülerförderung zuständig (außer für die Kanadaaufenthalte)! Bitte richten Sie diesbezügliche Anfragen ausschließlich an die kommunalen Ämter am Wohnsitz der Eltern.
Online-Beantragung
Anträge können auch online ausgefüllt werden. Unter
www.bafoeg-thueringen.de stehen die amtlichen Formblätter als ausfüllbare pdf-Dateien zur
Verfügung. Wesentlicher Vorteil: Bereits während des Ausfüllens
werden die Antragsangaben auf Vollständigkeit und Plausibilität
geprüft. Der Antrag kann dann gegebenenfalls elektronisch mit der
eID-Funktion des Personalausweises/des elektronischen
Aufenthaltstitels oder ausgedruckt und unterschrieben eingescannt
oder per Post bzw. persönlich im Amt für Ausbildungsförderung
eingereicht werden.
Wie Sie das Online-Beantragungsportal nutzen können, wird in dieser Anleitung erklärt.
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