Kurzdarlehen in der Coronakrise (Sozialdarlehen)
Studierenden,
die durch die Coronakrise unverschuldet in finanzielle Not
geraten sind, bietet
das Studierendenwerk unkomplizierte und schnelle Hilfe: Ein
Antrag auf ein zinsloses Kurzdarlehen bis maximal 800 Euro,
das während der Pandemie mit der Unterstützung der
Hochschulen als Sozialdarlehen
ausgereicht wird.
Wichtiger Hinweis:
Auf Beschluss des Thüringer
Landtags unterstützt der Freistaat Thüringen alle
Darlehensnehmer mit der Corona-Finanzhilfe
durch die Umwandlung
der halben Darlehenssumme in einen Zuschuss. Die
betroffenen Studierenden
müssen somit nur eine Hälfte des Unterstützungsbetrags
zurückzahlen. Studierende, die
nach dem 01. April 2020 bereits
einen Vertrag über ein Sozialdarlehen in voller Höhe
abgeschlossen haben,
bekommen ebenso die Hälfte der Darlehenssumme erlassen und
werden entsprechend
vom Studierendenwerk Thüringen informiert.
Die Anträge sind ausschließlich an asb@stw-thueringen.de zustellen. Nutzen Sie dafür bitte das Antragsformular (deutsch / englisch). Bitte unterschreiben Sie dieses per Hand.
Für die Beantragung sind erforderlich (bitte als Scan einreichen):
Mittelfristige und langfristige Darlehen in Härtefällen
Das Studierendenwerk kann aus Mitteln des Deutschen Studentenwerks (DSW) und aus eigenen Mitteln zinslose Darlehen für maximal 12 Monate vergeben. Diese Möglichkeit ist für bedürftige Studierende vorgesehen, die unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind, die das Studium gefährdet.
Für den Antrag eines anstehenden Darlehens im Härtefall sind neben dem Nachweis der Bedürftigkeit auch die Aussichten auf eine langfristige Studienfinanzierung bzw. auf einen Studienabschluss glaubhaft zu machen. Darlehen im Härtefall sind als finanzielle Hilfe in vorübergehenden Notlagen gedacht. Ein Ersatz für ein Stipendium oder eine andere langfristige Studienförderung können sie nicht sein.
Für die Beantragung dieser Darlehen sind erforderlich:
Weitere Informationen erhalten Sie dazu in den Richtlinien. Sie können sich auch gern an unsere Mitarbeiter/innen der Allgemeinen Sozialberatung wenden, wo Sie auch den Antrag stellen können.
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