Erweiterung
VMT-Ticket
Zum 13.12.2020 erweitert der VMT sein Gebiet und dies umfasst dann auch den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt und den Saale-Orla-Kreis. Die Studierenden, bei denen im Semesterticket das VMT-Ticket enthalten ist, können ab diesem Tag den ÖPNV in den benannten Landkreisen ohne zusätzliche Kosten mit ihrem Semesterticket nutzen. Die Details hierzu finden Sie hier: https://www.vmt-thueringen.de/verbunderweiterung
Wichtige Ausnahme: Das VMT-Semesterticket gilt nicht für Fahrten mit dem Zug von und nach Bad Kösen. Hierfür wird weiterhin ein zusätzliches Ticket benötigt.
Nahverkehrsticket
Die Angebote der EVAG dürfen Sie zuzahlungsfrei mit Ihrem Semesterticket auf allen Strecken der Tarifzone 10 nutzen. In den Bussen und Straßenbahnen des Erfurter Nahverkehrs muss für die Fahrradmitnahme ein zusätzlicher Fahrschein erworben werden. Strecken- und Fahrpläne sowie weitere Informationen finden Sie unter www.evag-erfurt.de.
VMT – Verkehrsgemeinschaft Mittelthüringen
Für die Studierenden der FH Erfurt und der Universität Erfurt sind damit alle Linien folgender Verkehrsbetriebe nutzbar, die auf dieser Übersicht zum Geltungsbereich aufgeführt sind.
Achtung! Wichtiger Hinweis
Der Baustein VMT-Semesterticket ist im gesamten VMT-Gebiet gültig.
Laut der VMT-Tarifbestimmungen Punkt 3. Verbundübergreifende Fahrten gilt das VMT-Semesterticket nur für Fahrten deren Start und Ziel sowie die gesamte zurückgelegte Strecke im Verbundgebiet liegen bzw. der VMT-Tarif im gesamten Streckengebiet anerkannt wird. Andernfalls muss ein separates, vollständiges Ticket (von Start-Haltestelle bis Ziel-Haltestelle) zum Haustarif des entsprechend genutzten Verkehrsunternehmens erworben werden.
Eine Kombination aus VMT-Semesterticket und Haustarif für eine Fahrt ist unzulässig.
Beispielsweise kann für eine Fahrt mit der Linie 820 des Omnibusverkehr Oberland (OVO) von Jena nach Stadtroda das VMT-Semesterticket genutzt werden. Auf dem Streckenabschnitt Jena – Wolfersdorf der Linie 820 wird der VMT-Tarif inkl. VMT-Ticket anerkannt. Für eine Fahrt von Jena nach Neustadt muss für die gesamte Strecke ein Fahrschein im Haustarif der OVO gelöst werden. Eine Stückelung in die Strecke Jena – Wolfersdorf und Wolfersdorf – Neustadt ist nicht zulässig.
Weitere Infos zum VMT-Verbund: www.vmt-thueringen.de/der-vmt/verbundpartner.html
Hinweis: Allen Inhabern des Bausteins VMT-Semesterticket stehen Sonderkonditionen bei der Nutzung von teilAuto-Fahrzeugen zur Verfügung. Ausführliche Informationen gibt es auf der VMT-Website unter folgendem Link: http://www.vmt-thueringen.de/tickets/zusaetzliche-angebote/carsharing/.
Bahnticket
Das Bahnticket gilt in den Zügen des Nahverkehrs (RE, RB) auf allen Strecken der DB Regio bis zum letzten Haltepunkt des jeweiligen Zuges in Thüringen (Geltungsbereich Semesterticket).
IC- Züge zwischen Gera und Erfurt als Regionalzüge nutzbar
Seit Dezember 2018 verbinden drei Intercity-Zugpaare Gera über Jena, Weimar, Erfurt mit Kassel und dem Ruhrgebiet. Damit wird Gera wieder in das Fernverkehrsnetz der DB eingebunden. Die IC halten zwischen Gera und Erfurt in Hermsdorf-Klosterlausnitz, Stadtroda, Jena-Göschwitz, Jena West sowie Weimar und sind auf diesem Abschnitt in den Takt der Regional-Express-Züge (RE 1 Göttingen–Glauchau) integriert, d.h. hier werden RE-Züge durch die IC-Verkehre ersetzt.
Ergänzend hat der Freistaat Thüringen mit der DB Fernverkehr eine Vereinbarung über die Anerkennung von Nahverkehrstarifen im Schienenpersonenfernverkehr abgeschlossen. Damit können im Abschnitt Gera–Erfurt die Intercity-Züge auch mit Fahrscheinen des Nahverkehrs bzw. des Verkehrsverbundes Mittelthüringen (VMT) genutzt werden. Damit gelten hier auch das Semesterticket Thüringen und das Semesterticket Thüringen plus.
Hinweise:
Wenn Sie also eine Fahrt über Erfurt hinaus planen und eine dieser IC Verbindungen nutzen, MÜSSEN SIE DIE ANSCHLUSSKOSTEN zahlen. Die thoska gilt nur bis Erfurt in IC Zügen, ansonsten ab Erfurt dann wieder in den Regionalzügen.
Die Stellplatzreservierung kostet aktuell 4,50 Euro
Das Bahnticket gilt AUCH für folgende Bahnen:
Abellio Rail
Erfurter Bahn
Südthüringen Bahn
Vogtlandbahn
Das Semesterticket gilt NICHT:
Solange die Fahrradmitnahme für alle Fahrgäste in den Nahverkehrszügen zuzahlungsfrei ist, trifft dies auch für das Bahnticket zu. Studierende, die von der Hochschule keinen Studierendenausweis erhalten oder einen Studierendenausweis erhalten, der nicht zu den üblichen Vergünstigungen führt, insbesondere Gast- und Nebenhörer oder Studierende der Fern- und Onlinestudiengänge, erhalten kein Bahnticket der DB Regio und damit keine Fahrtberechtigung.
Achtung:
Das Bahnticket gilt immer bis zum letzten Halt des Zuges in Thüringen. Wenn für die Weiterfahrt ein angrenzendes Länderticket (Bayern, Niedersachsen, Hessen) gelöst wird, gilt das Bahnticket bis zur Landesgrenze (die Ländertickets gelten auch bis zur Landesgrenze von Thüringen). In Thüringen gilt die Hochschul- und Studierendenwerkskarte thoska als Fahrausweis (bzw. – abhängig von der Hochschule – ein Studierendenausweis in Papierform, auf dem "Semesterticket" vermerkt ist).
Rückerstattung
Auf Antrag können folgende Studierende den Bahnticket-Beitrag zurückerstattet bekommen:
Gemäß der Beitragsordnung des Studierendenwerks müssen entsprechende Anträge beim Studierendenwerk bis spätestens einen Tag vor Beginn des Semesters gestellt werden. Bitte nutzen Sie dazu das entsprechende Rückerstattungs-Formular
für
Ihren Hochschulstandort. Der Antrag muss bis zum offiziellen Semesterbeginn im infopunkt Erfurt eingegangen sein.
Achtung! Nur für Studierende der FH Erfurt:
Befreiung vom Semesterticketbeitrag bzw. Rückerstattung des Semesterticketbeitrages
An der FH Erfurt gehören auch Praktika zu den Studienverpflichtungen. Eine Befreiung vom Semesterticketbeitrag bzw. die Rückerstattung des Semesterticketbeitrages ist möglich, wenn Sie für mindestens 21 Wochen innerhalb der Semesterdauer (01.04. bis 30.09. oder 01.10. bis 31.03.) ein Praktikum oder den praktischen Teil zu Ihrer Abschlussarbeit außerhalb Thüringens realisieren. Wenn Sie den Beitrag für das betreffende Semester noch nicht gezahlt haben, besteht die Möglichkeit zur Befreiung vom Beitrag zum Semesterticket. Als Nachweis ist ein entsprechender Praktikumsvertrag (eine Bestätigung durch die Hochschule oder den Praktikumsbetrieb direkt auf dem Antrag ist ebenfalls ausreichend) erforderlich. Die Befreiung gilt nur für ein Semester.
Falls Sie den erforderlichen Nachweis für ein Praktikum nicht rechtzeitig erhalten, können Sie einen Antrag auf Rückerstattung des Semesterticketbeitrages stellen. Zahlen Sie zunächst den vollen Beitrag, um Verzugsgebühren bei der Rückmeldung zu vermeiden. Zur Antragstellung benötigen wir neben dem Praktikumsnachweis zusätzlich Ihren Studierendenausweis für das beantragte Semester im Original (zumindest vorübergehend). Sie erhalten diesen sofort mit dem Aufdruck "Nicht als Fahrschein gültig!" zurück.
Antrag Beitragsbefreiung Semesterticket
Sie können Ihren Antrag persönlich im infopunkt Erfurt des Studierendenwerks abgeben oder uns die Anträge mit allen notwendigen Nachweisen mit der Post schicken (Studierendenwerk Thüringen, Bereich Erfurt, PF 800243, 99028 Erfurt). Bei einer brieflichen Abwicklung legen Sie bitte Ihren Unterlagen einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei, damit wir Ihre Unterlagen (Anträge auf Befreiung, Studierendenausweise usw.) zurücksenden können.
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