Erweiterung
VMT-Ticket
Zum 13.12.2020 erweitert der VMT sein Gebiet und dies umfasst dann auch den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt und den Saale-Orla-Kreis. Die Studierenden, bei denen im Semesterticket das VMT-Ticket enthalten ist, können ab diesem Tag den ÖPNV in den benannten Landkreisen ohne zusätzliche Kosten mit ihrem Semesterticket nutzen. Die Details hierzu finden Sie hier: https://www.vmt-thueringen.de/verbunderweiterung
Wichtige Ausnahme: Das VMT-Semesterticket gilt nicht für Fahrten mit dem Zug von und nach Bad Kösen. Hierfür wird weiterhin ein zusätzliches Ticket benötigt.
Nahverkehrsticket
Studierende an den Jenaer Hochschulen können mit Ihrem Semesterticket die Busse und Straßenbahnen des Jenaer Nahverkehrs nutzen. In den Bussen und Straßenbahnen des Jenaer Nahverkehrs muss für die Fahrradmitnahme ein zusätzlicher Fahrschein erworben werden.
thoska-Kontrolle in Bussen und Bahnen
Für die Prüfung der Fahrtberechtigung ist der
Studierendenausweis vom jeweiligen Studierenden auf Aufforderung dem
Kontrollpersonal auszuhändigen. Das Kontrollpersonal liest im Rahmen der
Kontrolle ausschließlich das eTicket aus dem Studierendenausweis aus. Die
Gültigkeit des eTickets wird im Rahmen der Kontrolle elektronisch angezeigt.
Daten über die Ticketnutzung sowie personenbezogene Daten des Inhabers der
Fahrtberechtigung werden bei Vorlage eines gültigen Tickets nicht gespeichert.
Falls der Studierendenausweis (thoska) technisch nicht zu lesen ist, wird dem
Fahrgast eine Nachweisaufforderung ausgestellt, mit der die Nutzung des
Nahverkehrs für einen Zeitraum von 7 Tagen möglich ist. Legt der Studierende in
dieser Frist einen gültigen und lesbaren Studierendenausweis oder einen
vorläufigen Studierendenausweis vor, ist der Sachverhalt erledigt. Erfolgt
keine Vorlage eines gültigen Semestertickets, wird der Vorgang als Fahren ohne
gültigen Fahrausweis behandelt.
VMT – Verkehrsgemeinschaft Mittelthüringen
Das VMT-Ticket ist ab dem Wintersemester 13/14 für die Studierenden der FSU Jena im Semesterticket inbegriffen. Damit sind damit alle Linien folgender Verkehrsbetriebe nutzbar, die auf dieser Übersicht zum Geltungsbereich aufgeführt sind.
Achtung! Wichtiger Hinweis
Der Baustein VMT-Semesterticket ist im gesamten VMT-Gebiet gültig.
Laut der VMT-Tarifbestimmungen Punkt 3. Verbundübergreifende Fahrten gilt das VMT-Semesterticket nur für Fahrten deren Start und Ziel sowie die gesamte zurückgelegte Strecke im Verbundgebiet liegen bzw. der VMT-Tarif im gesamten Streckengebiet anerkannt wird. Andernfalls muss ein separates, vollständiges Ticket (von Start-Haltestelle bis Ziel-Haltestelle) zum Haustarif des entsprechend genutzten Verkehrsunternehmens erworben werden.
Eine Kombination aus VMT-Semesterticket und Haustarif für eine Fahrt ist unzulässig.
Beispielsweise kann für eine Fahrt mit der Linie 820 des Omnibusverkehr Oberland (OVO) von Jena nach Stadtroda das VMT-Semesterticket genutzt werden. Auf dem Streckenabschnitt Jena – Wolfersdorf der Linie 820 wird der VMT-Tarif inkl. VMT-Ticket anerkannt. Für eine Fahrt von Jena nach Neustadt muss für die gesamte Strecke ein Fahrschein im Haustarif der OVO gelöst werden. Eine Stückelung in die Strecke Jena – Wolfersdorf und Wolfersdorf – Neustadt ist nicht zulässig.
Infos zum VMT-Verbund: www.vmt-thueringen.de/der-vmt.html
Hinweis: Allen Inhabern des Bausteins VMT-Semesterticket stehen Sonderkonditionen bei der Nutzung von teilAuto-Fahrzeugen zur Verfügung. Ausführliche Informationen gibt es auf der VMT-Website unter folgendem Link: http://www.vmt-thueringen.de/tickets/zusaetzliche-angebote/carsharing/.
Bahnticket
Das Bahnticket gilt in den Zügen des Nahverkehrs (RE, RB) auf allen Strecken der DB Regio bis zum letzten Haltepunkt des jeweiligen Zuges in Thüringen (Geltungsbereich Semesterticket).
IC - Züge zwischen Gera und Erfurt als Regionalzüge nutzbar
Seit Dezember 2018 verbinden drei Intercity-Zugpaare Gera über Jena, Weimar, Erfurt mit Kassel und dem Ruhrgebiet. Damit wird Gera wieder in das Fernverkehrsnetz der DB eingebunden. Die IC halten zwischen Gera und Erfurt in Hermsdorf-Klosterlausnitz, Stadtroda, Jena-Göschwitz, Jena West sowie Weimar und sind auf diesem Abschnitt in den Takt der Regional-Express-Züge (RE 1 Göttingen–Glauchau) integriert, d.h. hier werden RE-Züge durch die IC-Verkehre ersetzt.
Ergänzend hat der Freistaat Thüringen mit der DB Fernverkehr eine Vereinbarung über die Anerkennung von Nahverkehrstarifen im Schienenpersonenfernverkehr abgeschlossen. Damit können im Abschnitt Gera–Erfurt die Intercity-Züge auch mit Fahrscheinen des Nahverkehrs bzw. des Verkehrsverbundes Mittelthüringen (VMT) genutzt werden. Damit gelten hier auch das Semesterticket Thüringen und das Semesterticket Thüringen plus.
Hinweise:
Wenn Sie also eine Fahrt über Erfurt hinaus planen und eine dieser IC Verbindungen nutzen, MÜSSEN SIE DIE ANSCHLUSSKOSTEN zahlen. Die thoska gilt nur bis Erfurt in IC Zügen, ansonsten ab Erfurt dann wieder in den Regionalzügen.
Die Stellplatzreservierung kostet aktuell 4,50 Euro
Das Bahnticket gilt AUCH für folgende Bahnen:
Abellio Rail
Erfurter Bahn
Südthüringen Bahn
Vogtlandbahn
Das Semesterticket gilt nicht:
Solange die Fahrradmitnahme für alle Fahrgäste in den Nahverkehrszügen zuzahlungsfrei ist, trifft dies auch für das Bahnticket zu.
Achtung:
Das Bahnticket gilt immer bis zum letzten Halt des Zuges in Thüringen. Wenn für die Weiterfahrt ein angrenzendes Länderticket (Bayern, Niedersachsen, Hessen) gelöst wird, gilt das Bahnticket bis zur Landesgrenze (die Ländertickets gelten auch bis zur Landesgrenze von Thüringen). In Thüringen gilt die Hochschul- und Studierendenwerkskarte thoska als Fahrausweis. Von der Friedrich-Schiller-Universität wird nur noch die thoska als Studierendenausweis ausgegeben. Bitte beachten Sie: Die vom Servicebüro ausgestellte Bescheinigung für Studierende, die über keine thoska verfügen und auch keine beantragen wollen, wird von den Verkehrsbetrieben nicht als Fahrausweis anerkannt.
Ausnahmeregelungen
Studierende, die von der Hochschule keinen Studierendenausweis erhalten oder einen Studierendenausweis erhalten, der nicht zu den üblichen Vergünstigungen führt, insbesondere Gast- und Nebenhörer oder Studierende der Fern- und Onlinestudiengänge, erhalten kein Bahnticket der DB Regio und damit keine Fahrtberechtigung.
Rückerstattung
Auf Antrag können folgende Studierende den Bahnticket-Beitrag zurückerstattet bekommen:
Gemäß der Beitragsordnung des Studierendenwerks müssen entsprechende Anträge beim Studierendenwerk bis spätestens einen Tag vor Beginn des Semesters gestellt werden. Bitte nutzen Sie dazu das entsprechende Rückerstattungs-Formular für Ihren Hochschulstandort. Der Antrag muss bis zum offiziellen Semesterbeginn in der INFOtake Jena eingegangen sein.
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