Erweiterung
VMT-Ticket
Zum 13.12.2020 erweitert der VMT sein Gebiet und dies umfasst dann auch den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt und den Saale-Orla-Kreis. Die Studierenden, bei denen im Semesterticket das VMT-Ticket enthalten ist, können ab diesem Tag den ÖPNV in den benannten Landkreisen ohne zusätzliche Kosten mit ihrem Semesterticket nutzen. Die Details hierzu finden Sie hier: https://www.vmt-thueringen.de/verbunderweiterung
Wichtige Ausnahme: Das VMT-Semesterticket gilt nicht für Fahrten mit dem Zug von und nach Bad Kösen. Hierfür wird weiterhin ein zusätzliches Ticket benötigt.
Das Semesterticket (Preise siehe Beitragsordnung) erhalten Sie automatisch, sobald Sie an Ihrer Hochschule den Semesterbeitrag gezahlt haben.
IC - Züge zwischen Gera und Erfurt als Regionalzüge nutzbar
Seit Dezember 2018 verbinden drei Intercity-Zugpaare Gera über Jena, Weimar, Erfurt mit Kassel und dem Ruhrgebiet. Damit wird Gera wieder in das Fernverkehrsnetz der DB eingebunden. Die IC halten zwischen Gera und Erfurt in Hermsdorf-Klosterlausnitz, Stadtroda, Jena-Göschwitz, Jena West sowie Weimar und sind auf diesem Abschnitt in den Takt der Regional-Express-Züge (RE 1 Göttingen–Glauchau) integriert, d.h. hier werden RE-Züge durch die IC-Verkehre ersetzt.
Ergänzend hat der Freistaat Thüringen mit der DB Fernverkehr eine Vereinbarung über die Anerkennung von Nahverkehrstarifen im Schienenpersonenfernverkehr abgeschlossen. Damit können im Abschnitt Gera–Erfurt die Intercity-Züge auch mit Fahrscheinen des Nahverkehrs bzw. des Verkehrsverbundes Mittelthüringen (VMT) genutzt werden. Damit gelten hier auch das Semesterticket Thüringen und das Semesterticket Thüringen plus.
Hinweise:
Wenn Sie also eine Fahrt über Erfurt hinaus planen und eine dieser IC Verbindungen nutzen, MÜSSEN SIE DIE ANSCHLUSSKOSTEN zahlen. Die thoska gilt nur bis Erfurt in IC Zügen, ansonsten ab Erfurt dann wieder in den Regionalzügen.
Die Stellplatzreservierung kostet aktuell 4,50 Euro
Nahverkehrsticket
Erweiterung VMT-Ticket
Zum 13.12.2020 erweitert der VMT sein Gebiet und dies umfasst dann auch den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt und den Saale-Orla-Kreis. Die Studierenden, bei denen im Semesterticket das VMT-Ticket enthalten ist, können ab diesem Tag den ÖPNV in den benannten Landkreisen ohne zusätzliche Kosten mit ihrem Semesterticket nutzen. Die Details hierzu finden Sie hier: https://www.vmt-thueringen.de/verbunderweiterung
Wichtige Ausnahme: Das VMT-Semesterticket gilt nicht für Fahrten mit dem Zug von und nach Bad Kösen. Hierfür wird weiterhin ein zusätzliches Ticket benötigt.
Übersicht über die Semestertickets an den einzelnen Hochschulstandorten:
Eisenach: Bahnticket
Erfurt: Bahnticket, EVAG-Ticket, VMT-Ticket
Gera: Bahnticket, Ticket des Geraer Verkehrsbetriebes, VMT-Ticket
Ilmenau: Bahnticket
Jena: Bahnticket, Ticket des Jenaer Nahverkehrs, VMT-Ticket
Nordhausen: Bahnticket, Ticket der Verkehrsbetriebe Nordhausen
Schmalkalden: Bahnticket
Weimar: Bahnticket, Ticket der Stadtwirtschaft Weimar, VMT-Ticket
Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn zum Bahnticket Thüringen
Mitnahme von Kindern:
Der Inhaber eines Semestertickets Thüringen kann mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sog. „Familienkinder“) reisen. Kinder zwischen dem 6. und 14. Lebensjahr müssen dabei entweder einen Kinderausweis mitführen oder in der DB-Familienkarte eingetragen sein. Hinweise dazu hier.
Fahrausweis:
Als Semesterticket=Fahrausweis gilt der aktuelle Studierendenausweis ( thoska: oder Papierausweis) der jeweiligen Hochschule in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis. Das Semesterticket ist nicht übertragbar und die Mitnahme weiterer Personen ist nicht gestattet. Die Nichtausnutzung des Semestertickets begründet keinen Anspruch auf Erstattung. Eigenmächtige Veränderungen der Eintragungen im Studierendenausweis machen ihn als Fahrausweis ungültig! Der Studierende wird dann als Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis behandelt. Zu den eigenmächtigen Veränderungen zählen laminierte, beschnittene, radierte, geklebte, überschriebene und in Folie eingeklebte Ausweise, die nicht herausgenommen werden können. Studienbescheinigungen werden als Fahrausweis nicht anerkannt.
Hinweis zur thoska:
Wenn Sie die thoska als gültigen Studierendenausweis vorlegen, überprüfen Sie bitte vorher, ob der Gültigkeitsvermerk auf ihrer thoska noch deutlich lesbar und nicht abgelaufen ist. Andernfalls gelten Sie als Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis und sind zur Zahlung von 60,00 € verpflichtet. Bitte stellen Sie daher rechtzeitig sicher, den Gültigkeitsvermerk in den entsprechenden thoskabüros erneuern zu lassen, damit er gut lesbar, unbeschädigt und aktuell ist.
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