Studierende stehen während ihrer Aus- und Fortbildung an Hochschulen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie an einer staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert sind. Hierzu zählen auch Diplomanden und Doktoranden, wenn sie ihre Diplomarbeit fertigstellen bzw. die Promotion vorbereiten.
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Tage der Immatrikulation und endet mit dem Ausscheiden aus der Hochschule (Examen, Promotion, Exmatrikulation), spätestens jedoch am Semesterende.
Bei der Beurteilung des Versicherungsschutzes kommt es darauf an, ob die Tätigkeit, die zum Unfall führt, dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule zuzurechnen ist. Zwischen Aus- und Fortbildung an der Hochschule und der Tätigkeit der Studierenden muss ein direkter räumlicher und zeitlicher Zusammenhang bestehen.
Versicherungsschutz besteht auch auf den direkten Wegen von und zur Hochschule. Private Unterbrechungen oder Umwege aus persönlichen Gründen, etwa ein Einkauf, sind nicht versichert. Genaue Auskunft hierzu erteilt Ihnen die Unfallkasse.
Informationsflyer der GUV-SI 8083
Beispiele:
• der Besuch von Vorlesungen und Seminaren
• der Besuch von Universitätsbibliotheken
• die Teilnahme an Repetitorien und Exkursionen ins In- und Ausland, nur wenn sie von der Hochschule geplant und durchgeführt werden
• die Teilnahme am Hochschulsport
• die Mitarbeit in der studentischen Selbstverwaltung
Nicht versichert sind z. B.:
• Studienarbeiten außerhalb der Hochschule, etwa Lerngruppen oder Selbststudium zu Hause
• privat organisierte Studienfahrten
• Repetitorien bei privaten Anbietern
• Private Unterbrechungen der Wege zur Hochschule oder zurück nach Hause
• Umwege aus privaten Gründen
• private Aktivitäten auf dem Gelände der Hochschule, beispielsweise der Mensabesuch
Ob Versicherungsschutz besteht, prüft die Unfallkasse im jeweiligen Einzelfall, daher ist eine andere Bewertung nicht ausgeschlossen.
Informieren Sie sich rechtzeitig vor dem Auslandsaufenthalt bei der Unfallkasse und sorgen Sie gegebenenfalls privat vor.
Egal, ob Unfall im In- oder Ausland, benachrichtigen Sie so schnell wie möglich die Unfallmeldestelle (s. Menüpunkt Unfallmeldestelle) der jeweiligen Hochschule. Dort wird der Unfall der Unfallkasse Thüringen gemeldet.
Teilen Sie Ihrer behandelnden Ärztin bzw. dem behandelndem Arzt mit, dass es sich um einen Unfall im Zusammenhang mit dem Besuch einer Hochschule handelt.
Bei Praktika während des Studiums besteht in der Regel kein unmittelbarer Einfluss der Hochschule oder der Fachhochschule auf die Art und Weise der Durchführung sowie auf den Ablauf der Praktika. Die Studierenden gliedern sich während des Praktikums in den Betriebsablauf des Unternehmens ein und sind dort als Beschäftigte unfallversichert. Unerheblich ist dabei, ob das Praktikum in den Studien- oder Prüfungsordnungen zwingend vorgeschrieben ist oder freiwillig geleistet wird. Zuständig ist der Unfallversicherungsträger, des Praktikumsunternehmens. Die Unternehmen tragen die Kosten des Versicherungsschutzes mit ihren Beiträgen zur Unfallversicherung.
Praxisintegriertes duales Studium
Während der berufspraktischen Phasen der praxisintegrierten dualen Studiengänge in den Betrieben sind die Studierenden in aller Regel zu arbeitnehmertypischen Arbeitsleistungen verpflichtet, sie werden in den Betrieb eingegliedert und sind weisungsgebunden. Im Gegenzug erhalten sie zumeist eine monatliche Vergütung. Unter diesen Voraussetzungen sind die Studierenden in der Praxisphase als Beschäftigte des Praktikumsunternehmens zu bewerten. Damit besteht in der Praxisphase Versicherungsschutz über den Unfallversicherungsträger des Praktikumsbetriebes.
Während des Studiums an der Hochschule oder Fachhochschule besteht dagegen Versicherungsschutz bei der Unfallkasse.
Beachte:
Eine andere Beurteilung des Versicherungsschutzes und der Zuständigkeit für die Praxisphasen in abweichend gestalteten Einzelfällen ist nicht ausgeschlossen. In Zweifelsfällen muss der Sachverhalt durch die zuständige Hochschule vorab mit der Unfallkasse geklärt werden. Diese wird prüfen, ob die Praxisphase im Verantwortungsbereich der Hochschule stattfindet und sie dafür zuständig ist.
Siehe auch Freizeitunfallversicherung für Studierende.
Hochschule | Unfallmeldestelle |
Duale Hochschule Eisenach | Heike Etzholz Raum 204.1 Tel. 03691–629470 etzholz(at)ba-eisenach.de |
Fachhochschule Erfurt | Studierendensekretariat Altonaer Str. 25 Haus 7 / EG Tel. 0361–6700111 studierendenservice(at)fh-erfurt.de Di, Do 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr |
Universität Erfurt | Doreen Kranhold Verwaltungsgebäude, Raum 0136 Tel. 0361–7375334 doreen.kranhold(at)uni-erfurt.de |
Duale Hochschule Gera | INFOtake Jena |
Technische Universität Ilmenau | ASC Ilmenau |
Ernst-Abbe-Hochschule Jena | INFOtake Jena |
Friedich-Schiller-Universität Jena | INFOtake Jena |
Hochschule Nordhausen | Karl Böttcher Campus Haus 14 / 14.0003 Tel. 03631–420242 boettcher(at)fh-nordhausen.de |
Hochschule Schmalkalden | Dipl.-Ing. (FH) Heike Dörfel-Fehlau Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit Dörfel und Partner Rötweg 6 98574 Schmalkalden Tel. 03683–405618 Fax 03683–405622 Mobil 01704437435 |
Bauhaus-Universität Weimar | INFOtake Weimar |
Hochschule für Musik Weimar | INFOtake Weimar |
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