Voraussetzung für den Abschluss eines Mietvertrages ist die gültige Studienbescheinigung und damit der Nachweis eines Studiums an einer Thüringer Hochschule.
Bei Mietvertragsunterzeichnung ist eine Kaution zu hinterlegen. Die
Kaution beträgt 300,00 €. Sie wird
gemäß § 551 Abs. 3, Satz 5 BGB nicht verzinst.
Eine Rückzahlung der Kaution oder
nicht verrechneter Teil der Kaution erfolgt zwei Monate nach Beendigung des
Mietverhältnisses.
Die
Berechnung der Mieten und die Höhe der Kaution werden durch den Verwaltungsrat
des Studierendenwerks (Stw) genehmigt und beschlossen. Die Kalkulation
der Miete erfolgt
in Anlehnung an die Zweite Berechnungsverordnung. Eine Abrechnung der
jährlichen Betriebskosten erfolgt nicht.
Die monatlich fälligen Mietpreise basieren auf einer Mietdauer von mindestens
einem Semester (6 Monate).
Bei einer kürzeren Wohnzeit (weniger als ein volles
Semester) gelten höhere Mietpreise für das gleiche Zimmer.
Berechnungsbeispiele:
Mietbeginn: 01.10.2019 01.10.2019
Mietende: 31.03.2020 31.01.2020
Mietzeit: 6 Monate 4
Monate
Mietpreis: 200,00
€ 275,00 €
Hier können Sie sich einen Mietvertrag
als Muster im pdf-Format anschauen.
Hinweis:
Die Abgabe einer Bewerbung sichert nicht gleichzeitig auch einen Wohnplatz.
Wer einmal in einer unserer Wohnanlagen wohnt, hat entsprechend den Belegungsrichtlinien des Studierendenwerks eine Wohnberechtigung bis zum Ende der Regelstudienzeit. Verlängerungsanträge müssen bis spätestens 8 Wochen vor Mietvertragsende schriftlich eingereicht werden. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an Ihre/n zuständige/n Ansprechpartner/in.
Wenn Sie innerhalb unserer studentischen Wohnanlagen umziehen möchten, so können Sie jederzeit einen Umzugsantrag stellen. Ihre zuständige/r Ansprechpartner/in hilft Ihnen weiter. Umzüge innerhalb der Wohnanlage oder in andere Wohnanlagen sind nur bei freier Kapazität möglich. Es besteht kein Anspruch auf einen Umzug.
Die Beendigung/Kündigung des Mietverhältnisses ist in den Allgemeinen Mietbedingungen des Studierendenwerks, § 4, geregelt. Durch ihre/n zuständige/n Ansprechpartner/in werden Sie rechtzeitig über Vor- und Endabnahmetermine informiert. Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Zeit. Sollten Sie vorzeitig Ihr Mietverhältnis kündigen wollen, so beachten Sie bitte die entsprechenden Kündigungsfristen gemäß § 4 der Allgemeinen Mietbedingungen. Wichtige Informationen erhalten Sie von Ihrer/m zuständige/n Ansprechpartner/in.
3.000 Masken für Studierende an der TU...
Für Studierende der Technischen Universität... mehr
Gesundheitsämter in Thüringen brauchen...
An die Studierenden der Thüringer Hochschulen ... mehr
Stadt Jena stellt 10.000 Masken für...
Das Studierendenwerk Thüringen übernimmt die... mehr
Übergabe eines Zuwendungsbescheides...
Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft,... mehr
Bescheidübergabe zur Sanierung der...
Am 15. Januar übergibt der Thüringer Minister... mehr