An einigen Thüringer Hochschulstandorten gibt es seitens der Städte einen finanziellen Anreiz für die Studierenden, die dort Ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben. Grund ist, dass die Städte ihre Einwohnerzahlen halten wollen und mit jeder/m neu hinzuziehenden Studentin/en gibt es für die Städte Geld aus dem Bundesfördertopf. Jede Stadt hat jedoch ihre eigene Regelung, die detaillierten Informationen darüber erfahren Sie weiter unten auf dieser Seite.
Vor der Ummeldung zum Hauptwohnsitz noch folgende Hinweise:
Regelungen der einzelnen Standorte:
Achtung: in der Stadt Erfurt gibt es ab sofort keinen Semesterzuschuss mehr. Die Stadtverwaltung informiert:
Der Beschluss des Stadtrates zur DS 2159/10 vom 25.11.2010 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben und die Richtlinie der Landeshauptstadt Erfurt über die Gewährung eines einmaligen Studienzuschusses wird außer Kraft gesetzt.
Die Stadt vergibt allen Studierenden, die am 31.12. ihren Hauptwohnsitz in Ilmenau haben, nicht älter als 30 Jahre sind und das 15. Semester nicht begonnen haben, einen Semesterzuschuss in Höhe von 80 € für das Wintersemester und das darauf folgende Sommersemester. Der Antrag muss bis spätestens 31.12. gestellt werden. Der Antrag kann über www.tu-ilmenau.de/studentenzuschuss beantragt werden.
Die Stadt Jena zahlt als kleinen Anreiz jedem Studierenden, der seinen Hauptwohnsitz erstmals in Jena angemeldet und das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, eine Ausbildungshilfe. Diese "Hauptwohnsitz-Prämie" beträgt 60,00 € für ein Semester. Die Beantragung ist für insgesamt 2 Semester möglich, beträgt also maximal 120€ für die komplette Zeit in Jena und muss für das laufende Kalenderjahr fristgerecht bis 31. Dezember in der INFOtake des Studierendenwerks erfolgen.
Die Hauptwohnsitzprämie für das Sommersemester 2021 kann derzeit noch nicht beantragt werden, da die Stadt Jena die Weiterzahlung der Prämie noch nicht verabschiedet hat. Bereits gestellte Anträge weisen wir deshalb zurück. Es besteht jedoch die Möglichkeit erneut einen Antrag zu stellen, sobald das neue Formular zur Beantragung geschalten ist. |
Antragsformular
Diesen Antrag bitte ausgefüllt per Mail, mit der/den Studienbescheinigung/en des jeweilig beantragten Semesters und der Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes an die INFOtake schicken: infotake-jena(at)stw-thueringen.de. Oder alle Unterlagen in einen der beiden Briefkästen der INFOtake auf dem Ernst-Abbe-Platz 5 werfen. Die Briefkästen werden in der Zeit von Oktober bis Ende Dezember mehrmals täglich gelehrt. Wegen des Infektionsschutzes soll es vermieden werden, die INFOtake persönlich zu besuchen. Die Bearbeitung der Hauptwohnsitzprämie erfolgt ab jetzt nur noch per Mail und über die Briefkästen/Posteingang.
Bitte beachten Sie die jeweiligen Schließzeiten zum Jahreswechsel! Verspätete Eingänge können nicht berücksichtigt werden.
Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich und zeitversetzt im jeweils folgenden Kalenderjahr im Mai, ohne Bescheid durch die Stadt Jena, überwiesen vom Studierendenwerk Thüringen.
Die Stadt bietet allen Studierenden von Schmalkalden, die hier Ihren
Hauptwohnsitz gemeldet haben, die unbürokratische Übernahme der
Semestergebühren in Höhe von 47,00 Euro pro Semester an. Das gilt auch
für alle ausländischen Studenten, die in Schmalkalden ihre einzige
deutsche Wohnung haben.
Semesterbeginn ist der Regel nach der
01.04. bzw. 01.10. des Jahres und Semesterende ist in der Regel der
30.09. des gleichen Jahres bzw. der 31.03. des folgenden Jahres.
Die Anmeldung der Hauptwohnung muss bis zum 01.04. bzw. 1.10. des gleichen Jahres beim Einwohnermeldeamt erfolgt sein.
Die
Auszahlung der Semestergebühren erfolgt nach Semesterende durch die
Stadt Schmalkalden direkt auf das Konto der Studierenden.
Anmeldeformular für Hauptwohnsitz Schmalkalden und Antragsformular für Vergünstigungen
Die beiden ausgefüllten Formulare sind unter Vorlage des
Personalausweises zusammen mit einer Kopie der
Immatrikulationsbescheinigung beim Einwohnermeldeamt der Stadt
Schmalkalden abzugeben.
Parkausweis und Ermäßigungen
Ein
weiteres attraktives Angebot ist die unbürokratische Übernahme der
jährlich anfallenden Kosten eines Anwohnerparkausweises für diejenigen
Studierenden, die sich mit Hauptwohnsitz in Schmalkalden anmelden. Hinzu
kommt ebenso ein reduzierter Eintritt zu den, von der Stadtverwaltung
organisierten, Veranstaltungen in der Mehrzweckhalle (Multimedia
Diavorträge, Discoveranstaltungen u. a.): statt 100% nur 50% der
Eintrittskosten.
Antragsformular für Vergünstigungen
Die beiden ausgefüllten Formulare sind unter Vorlage des Personalausweises zusammen mit einer Kopie der Immatrikulationsbescheinigung beim Einwohnermeldeamt der Stadt Schmalkalden abzugeben.
Die Stadt Gera gewährt eine Zuwendung für Studierende und Auszubildende:
Die Stadt Gera gewährt an alle Studenten/-innen, Auszubildenden, Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die die in § 3 geregelten Voraussetzungen erfüllen, einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro pro Kalenderjahr. Diese Zuwendung kann für maximal drei Jahre in Folge beantragt werden, sofern der Hauptwohnsitz/einziger Wohnsitz durchgehend bestanden hat.
Zuwendungsvoraussetzungen
Antragsberechtigt sind Studenten/-innen, Auszubildende, Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die sich ab 2016 erstmalig mit Hauptwohnung oder einziger Wohnung in Gera anmelden und zum 31.12. des Jahres, für welches die Zuwendung beantragt wird, noch gemeldet sind und im Förderzeitraum (Zeitraum/Kalenderjahr, für den/das die Zuwendung beantragt wird) das 30. Lebensjahr bzw. Studierende das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das 30. Lebensjahr beginnt mit dem 29. Geburtstag und ist mit dem Ende des Tages vor dem 30. Geburtstag vollendet. Das 35. Lebensjahr beginnt mit dem 34.Geburtstag und ist mit dem Ende des Tages vor dem 35. Geburtstag vollendet
Antrags- und Bewilligungsverfahren
Die Zuwendung wird nur auf
schriftlichen Antrag, vorbehaltlich vorhandener Haushaltsmittel gewährt.
Die Antragstellung für die Zuwendung
ist jährlich ab 01. Januar bis 31. März (Ausschlussfrist) des Folgejahres
vorzunehmen, für das die Zuwendung beantragt wird.
Die Antragsteller übersenden den
ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Gewährung des Zuschusses unter
Beifügung der förderzeitraumbezogenen Studienbescheinigungen (alternativ
Bestätigungsvermerk der Hochschule), der von der Berufsschule ausgestellten
förderzeitraumbezogenen Schulbescheinigungen (alternativ Bestätigungsvermerk
der Berufsschule) oder des förderzeitraumbezogenen Bestätigungsvermerks des Ausbildungsbetriebes
an die Stadtverwaltung Gera.
Die Antragsteller haben bei der
Abgabe des Antrages zu versichern, dass sie die Zuwendung bisher noch nicht
beantragt haben. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Überprüfung des
Wohnsitzes und Bewilligung des Antrages spätestens Ende des III. Quartals des
Jahres, in dem der Antrag gemzu stellen ist, direkt auf das im Antrag
angegebene Konto.
Es erfolgt keine Barauszahlung. Eine schriftliche Benachrichtigung über die Bewilligung des Antrages unterbleibt.
Sonderregelung für den Zeitraum 2016 bis 2019 (Einführungsphase)
Für den Zeitraum 2016 bis 2019 (Zuzug in den Jahren 2016 bis 2019) kann die Antragstellung auch rückwirkend bis spätestens zum dritten auf die Wohnsitznahme in Gera folgenden Jahres vom 1. Januar bis 31. März (Ausschlussfrist) erfolgen. Die Auszahlung der Zuwendung für den Zeitraum 2016 bis 2019 (Zuzug in den Jahren 2016 bis 2019) erfolgt erst im dritten auf die Wohnsitznahme in Gera folgenden Jahres, spätestens Ende des III. Quartals.
Quelle: Richtlinie der Stadt Gera über die Gewährung einer Zuwendung für Studierende, Auszubildende und Berufsschülerinnen und Berufsschüler in der Stadt Gera, 16.6.17
Die Stadt Weimar gewährt Studierenden eine Prämie, wenn sie ihren Hauptwohnsitz ab dem 01.01.2020 nach Weimar (einschließlich Ortsteile) verlegen und den Hauptwohnsitz an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen jeweils zum 31.12. (1. Stichtag) und zum 31.12. des Folgejahres (2. Stichtag) nachweisen.
Darunter fallen auch ausländische Studierende, die in Weimar ihren einzigen Wohnsitz in Deutschland anmelden.
Die Höhe der einmaligen Prämie beträgt 300 Euro.
Die Antragsstellung muss schriftlich bis zum 31.03. des Jahres erfolgen, das auf den 2. Stichtag folgt. Die Auszahlung erfolgt bis 30.09. des Antragsjahres auf ein inländisches Bankkonto (Barauszahlungen oder Überweisungen auf ausländische Konten sind nicht möglich.)
Die Beantragung der Ausbildungsprämie ist voraussichtlich erst ab Januar 2022 möglich. Die Antragsvoraussetzungen sind erfüllt, wenn:
Und so funktioniert's - hier ein Beispiel:
Kontakt: INFOtake Weimar
Hinweis zur Anmeldung des Hauptwohnsitzes:
Bezüglich der Anmeldung zum Hauptwohnsitz benötigt es des persönlichen Erscheinens der Studierenden. Aufgrund der Corona-Pandemie ist dafür eine Terminvereinbarung notwendig. Aufgrund der damit aktuell im Bürgerbüro einhergehenden Beschränkungen, gibt die Stadt Weimar den Studierenden bis 28. Februar 2021 die Möglichkeit, sich rückwirkend für Dezember 2020 mit dem Hauptwohnsitz umzumelden.
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