Finanzielle Unterstützung für ukrainische Studierende

19.05.2022

Ukrainische Studierende, die durch den Ukrainekrieg unverschuldet in finanzielle Not geraten sind, können beim Studierendenwerk Thüringen einen Antrag auf einen Zuschuss in Höhe von bis zu 600 Euro pro Monat zur Weiterführung ihres Studiums stellen. Die finanzielle Unterstützung für ukrainische Studierende muss nicht zurückgezahlt werden.

Die Hilfe ist bis Ende des Jahres 2022 befristet. Anträge auf finanzielle Unterstützung müssen im laufenden Monat eingereicht werden. Eine Antragstellung ist bis zum 15.12.2022 möglich.

Als wichtige Voraussetzung gilt: Die eigenen finanziellen Mittel dürfen die Summe der beantragten finanziellen Unterstützung nicht übersteigen, d.h. es dürfen über alle Konten (inklusive Sperr- und Kreditkonten) nicht mehr als 600 Euro verfügbar sein. Der Bezug von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz, SGB II oder BAföG schließt eine finanzielle Unterstützung aus.

Das entsprechende Antragsformular sowie weitere Detailinformationen stehen auf dieser Webseite www.stw-thueringen.de/finanzen/finanzhilfe-ukraine.html zur Verfügung.

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