Studierendenwerk Thüringen muss gekürzte Finanzmittel ausgleichen

Semesterbeitrag und Essenspreise steigen

05.11.2025

Die für das Jahr 2025 vom Freistaat Thüringen zur Verfügung gestellten Finanzmittel werden dem Studierendenwerk Thüringen für das nächste Jahr um rund 800.000 Euro gekürzt. Die bisherige 3-Prozent-Steigerung für Inflation und Tarifanstiege wird zudem für das Jahr 2026 ausgesetzt. Auch wenn das zuständige Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und die Politik noch versuchen, eine Aufstockung der Landeshaushaltsposition zu erreichen, musste der Verwaltungsrat des Studierendenwerks Thüringen in seiner Sitzung vom 24. Oktober 2025 festlegen, wie das Defizit gesenkt werden soll.

Um eine Erhöhung des Semesterbeitrags kommt das Studierendenwerk Thüringen dabei leider nicht herum: Ab dem Sommersemester 2026 wird sich der Anteil für das Studierendenwerk Thüringen, der zuletzt zum Sommersemester 2024 angepasst wurde, um zehn Euro erhöhen und dann 95,00 Euro betragen. Damit liegt das Studierendenwerk Thüringen aber weiterhin unter dem bundesweiten Durchschnitt von 103,96 Euro.

Es steht außer Frage, dass die Studierendenwerke in Deutschland unter zunehmenden finanziellen Zwängen stehen, die sich durch Kürzungen von Mitteln zur Vorhaltung der Infrastruktur, wie beispielsweise der Mensen, natürlich noch weiter verschärfen. Weil das Studierendenwerk Thüringen zur Erfüllung seiner Aufgaben gemäß Thüringer Studierendenwerksgesetz eine Finanzhilfe vom Land erhält, sind von den Kürzungen entsprechend alle Leistungsbereiche des Studierendenwerks Thüringen betroffen – außer das Studentische Wohnen, wofür weder Semesterbeiträge noch Finanzhilfen verwendet werden. Mit der Erhöhung des Semesterbeitrags soll folglich sichergestellt werden, dass das breite und stark nachgefragte Angebotsspektrum des Studierendenwerks Thüringen aufrechterhalten werden kann. Einschränkungen sollen möglichst wenig spürbar ausfallen und den Sozialauftrag möglichst wenig schmälern.

Den Studierenden bleiben durch den Anstieg des Semesterbeitrags andererseits Essenspreiserhöhungen erspart. Diese betreffen nur Mitarbeitende und Gäste – und zwar ab dem neuen Jahr in folgenden Staffelungen:

  • Die Essenspreise aus den zwei günstigsten Preiskategorien erhöhen sich um je 40 Cent (für Mitarbeitende auf 4,40 € und 4,60 €; für Gäste auf 5,80 € und 6,00 €).
  • Die Essenspreise der Kategorien 3 und 4 erhöhen sich um je 30 Cent.
  • Die Essenspreise der Kategorien 5 und 6 erhöhen sich um je 20 Cent.
  • Ab Kategorie 7 (für Mitarbeitende: 6,20 €; für Gäste: 7,60 €) bleiben die Essenspreise auch für Mitarbeitende und Gäste unverändert.

Mit den steigenden Essenspreisen, die im Übrigen nicht von den Hochschulen und dem Freistaat bezuschusst werden, wird außerdem zusätzlichen Energiekosten und der Übernahme einer neuen Mensa in Jena begegnet, wofür ebenso kein Finanzausgleich vom Freistaat erfolgen soll. Es zahlen sich jedoch an dieser Stelle kostensenkende Maßnahmen wie personelle Umstrukturierungen der letzten drei Jahre aus, an denen intensiv gearbeitet wurde und die weiter betrieben werden. Ohne diese Maßnahmen wären die Einschnitte jetzt deutlicher und die Preiserhöhungen müssten noch höher ausfallen.

Für die Studierenden ebenso unberührt bleibt die Entgeltordnung. Für Mitarbeitende und Externe werden Einzelpositionen wie die Inanspruchnahme der flexiblen Kinderbetreuung angepasst.

Trotz aller Maßnahmen steht jedoch auch für das kommende Jahr fest: Nicht alle Cafeterien können erhalten bleiben. Es sollen alle Hochschulstandorte weiter bedient und so wenige Einrichtungen wie möglich betroffen sein, damit der Sozialauftrag für die Essensversorgung nicht beeinträchtigt wird. Einen Personalabbau soll dies ausdrücklich nicht zur Folge haben.

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