Antrag
Bitte beachten Sie, dass für die Bearbeitung des Servicepaketes zusätzlich zur Vereinbarung für ein Servicepaket zwingend eine Bewerbung für einen Wohnplatz vorliegen muss. Den Link zur Wohnplatzbewerbung finden Sie hier.
Das Servicepaket setzt sich aus vielen verschiedenen Leistungen zusammen und variiert somit im Gesamtpreis von Hochschule zu Hochschule. Die konkreten Preise werden bei der Antragstellung aufgezeigt.
Laufzeit der Servicepakete
Die Laufzeit für ein Servicepaket startet jeweils zu Beginn eines Semesters (01. April oder 01. Oktober des Jahres) und dauert sechs Monate.
Das Servicepaket kann nur für ein Semester (Sommer- oder Wintersemester) beantragt werden. Eine Verlängerung um ein weiteres Semester kann einmalig beantragt werden. Wünschen Sie den Abschluss einer (neuen) Vereinbarung, muss die Beantragung bis spätestens 31. Juli für das darauffolgende Wintersemester bzw. bis 31. Januar für das darauffolgende Sommersemester schriftlich beim Studierendenwerk eingereicht werden.
Achtung: Verspätet eingereichte Anträge werden im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.
Vergabe der Servicepakete
Nach Ablauf der Antragsfrist (31. Juli bzw. 31. Januar) wird über die Vergabe der Servicepakete entschieden.
Übersteigt die Anzahl der fristgemäß eingegangenen Anträge die Anzahl der zur Verfügung stehenden Servicepakete, so ist das Studierendenwerk berechtigt, anhand objektiver Kriterien (z.B. Eingangsdatum der Anträge) zu entscheiden, mit welchen ausländischen Studierenden eine Vereinbarung abgeschlossen wird.
Wurde dem Antrag für ein Servicepaket durch das Studierendenwerk zugestimmt, wird Ihnen die gültige Vereinbarung per E-Mail übersendet. Zudem werden Sie aufgefordert, den fälligen Betrag auf das angegebene Konto unter Einhaltung der genannten Frist zu überweisen.
Erfolgt kein rechtzeitiger Zahlungseingang, so ist das Studierendenwerk an die geschlossene Vereinbarung nicht mehr gebunden. Einer ausdrücklichen Kündigung oder einer Rücktrittserklärung bedarf es nicht. Diese Regelung ist erforderlich, damit das Studierendenwerk die zur Verfügung stehenden Servicepakete dann an andere ausländische Studierende vergeben kann, die zunächst nicht berücksichtigt werden konnten.
Bitte beachten Sie:
Die Bewerbung für ein Servicepaket begründet keinen Rechtsanspruch darauf.