Mittelfristige und langfristige Härtefondsdarlehen
Das Studentenwerk kann aus Mitteln des Deutschen Studentenwerks (DSW) und aus eigenen Mitteln zinslose Darlehen für maximal 12 Monate vergeben. Diese Möglichkeit ist für bedürftige Studierende vorgesehen, die unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind, die das Studium gefährdet.
Für den Antrag eines anstehenden Härtefondsdarlehens sind neben dem Nachweis der Bedürftigkeit auch die Aussichten auf eine langfristige Studienfinanzierung bzw. auf einen Studienabschluss glaubhaft zu machen. Härtefondsdarlehen sind als finanzielle Hilfe in vorübergehenden Notlagen gedacht. Ein Ersatz für ein Stipendium oder eine andere langfristige Studienförderung können sie nicht sein.
Für die Beantragung dieser Darlehen sind erforderlich:
Weitere Informationen erhalten Sie in den Richtlinien. Sie können sich auch gern an unsere Mitarbeiter/innen der Allgemeinen Sozialberatung wenden, wo Sie auch den Antrag stellen können.
Kurzdarlehen
Zudem kann das Studentenwerk Thüringen eine kurzfristige finanzielle Hilfe mittels Kurzdarlehen bis zu maximal 700,00 € vergeben. Für die Beantragung sind erforderlich:
Anträge für Kurzdarlehen können ebenfalls bei der Allgemeinen Sozialberatung gestellt werden.
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