Semesterticket
Mit der Zahlung des Semesterbeitrags entrichten Sie u. a. einen Beitrag für das Semesterticket.
Deutschlandsemesterticket
Die Studierenden der Universität Erfurt, der Fachhochschule Erfurt, der Dualen Hochschule Gera-Eisenach, Campus Gera, der Technischen Universität Ilmenau, der Friedrich-Schiller-Universität Jena, der Ernst-Abbe-Hochschule Jena, der Hochschule Nordhausen, der Hochschule Schmalkalden, der Bauhaus-Universität Weimar und der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar können über die Webseite des Verkehrsverbundes Mittelthüringen (VMT) das Deutschlandsemesterticket abrufen. Das Deutschlandsemesterticket wird per App zur Verfügung gestellt, die als Fahrausweis dient.
Das Deutschlandsemesterticket ist bundesweit gültig und ermöglicht deutschlandweite Fahrten im ÖPNV und SPNV. Züge des Fernverkehrs können grundsätzlich nicht mit dem Deutschlandsemesterticket genutzt werden. Hierfür ist ein separates Ticket notwendig. Ausnahme in Thüringen ist die IC-Verbindung von Erfurt über Weimar und Jena nach Gera. Diese kann in beiden Richtungen zwischen diesen Städten auch mit dem Deutschlandsemesterticket genutzt werden.
FAQs
Das Deutschlandsemesterticket kann bereits vor Semesterstart abgerufen werden.
Bestandsstudierende werden beim Abruf aktiv befragt, ob das laufende oder das nächste Semester abgerufen werden soll. Ein erneuter Abruf für das laufende Semester ist nicht erforderlich, die Tickets sind bereits bis einschließlich März bzw. September in den Systemen der Verkehrsunternehmen vorhanden.
Alle Studierenden bekommen nach Abruf eine Abonummer angezeigt und per E-Mail zugesandt, die für das Deutschlandsemesterticket im neuen Semester gilt. Die bisherige Abonummer bleibt für das laufende Semester unverändert bestehen.
Beim Abruf auf der Webseite des VMT ist auf die Auswahl des korrekten Semesters und beim Laden des Deutschlandsemestertickets in die jeweilige App auf die korrekte Abonummer zu achten.
Das Deutschlandsemesterticket ist ein personenbezogener Fahrausweis.
Kinder unter sechs Jahren reisen kostenfrei und benötigen keine Fahrkarte. Kinder ab sechs Jahren brauchen eine eigene Fahrkarte.
Im VMT werden Kinder unter acht Jahren bis zur Einschulung (1. Schultag) unentgeltlich und ausschließlich in Begleitung Erwachsener befördert. Für diese Kinder ist kein eigenes Deutschlandticket notwendig. Kinder über acht Jahren benötigen ein eigenes Ticket.
In den Nahverkehrszügen ist in Thüringen die Fahrradmitnahme entgeltfrei möglich. Außerhalb Thüringens gelten die Regelungen der jeweiligen Verkehrsanbieter*innen.
Studierende, die Ihr Deutschlandsemesterticket abgerufen haben, sind von der Rückerstattung des Semesterbeitrags ausgeschlossen.
Bahnticket
Für die Studierenden der Dualen Hochschule Gera-Eisenach, Campus Eisenach, ist im Semesterticket das Bahnticket enthalten, d. h. eine preiswerte Regelung mit der Deutschen Bahn für den Regionalverkehr. Als Fahrausweis dient die Thüringer Hochschul- und Studierendenwerkskarte (thoska) der jeweiligen Hochschule mit dem Aufdruck „Semesterticket“ in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis.
Vor der Nutzung ist zu prüfen, ob der Gültigkeitsvermerk auf der thoska noch deutlich lesbar und nicht abgelaufen ist. Andernfalls gelten die Studierenden als Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis und sind zur Zahlung von 60 € verpflichtet. Es ist daher rechtzeitig sicherzustellen, den Gültigkeitsvermerk in den entsprechenden Thoskabüros erneuern zu lassen, damit die thoska gut lesbar, unbeschädigt und aktuell ist.
Eigenmächtige Veränderungen der Eintragungen auf der thoska machen diese als Fahrausweis ungültig! Studierende werden dann als Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis behandelt. Zu den eigenmächtigen Veränderungen zählen laminierte, beschnittene, radierte, geklebte, überschriebene und in Folie eingeklebte Ausweise, die nicht herausgenommen werden können. Studienbescheinigungen werden als Fahrausweis nicht anerkannt. Das Semesterticket ist nicht übertragbar.
Studierende, die von der Hochschule keine thoska erhalten oder eine thoska erhalten, die nicht zu den üblichen Vergünstigungen führt, insbesondere Gast- und Nebenhörer*innen oder Studierende der Fern- und Onlinestudiengänge, erhalten kein Bahnticket der DB Regio und damit keine Fahrtberechtigung.
Das Bahnticket berechtigt ausschließlich zur Fahrt in Thüringen und ist bis zum letzten Halt eines Zuges in Thüringen gültig:
Unternehmen des DB-Konzerns | Strecken | Verkehrsmittel |
DB Regio | alle, auch im ein- und ausbrechenden Verkehr im Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften | Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) |
Elbe-Saale-Bahn | ||
OBS (Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn) | nur Talstrecke Rottenbach - Katzhütte | Nahverkehrszüge |
DB Fernverkehr | Erfurt - Weimar - Jena - Gera | Züge der Produktklasse IC/EC mit zusätzlicher RE-Zugnummer als NV-Zug gekennzeichnet |
Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen | Strecken | Verkehrsmittel |
EB (Erfurter Bahn) | alle, außer Rennsteigbahn (KBS 566) zwischen Ilmenau und Bahnhof Rennsteig | alle |
STB (Süd Thüringen Bahn) | alle | alle |
VGB (Vogtlandbahn) | alle | alle |
ABR (ABELLIO Rail Mitteldeutschland) | alle | alle |
Das Bahnticket gilt auch für die Bahnen „Start Mitteldeutschland“.
Für Fahrten von/nach Zielen außerhalb des Geltungsbereiches des Semestertickets sind grundsätzlich Fahrscheine gemäß der Beförderungsbedingungen der DB AG bis/ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich des Semestertickets zu lösen. Entsprechend den Tarifbestimmungen des Hoppertickets ist dessen Nutzung im Anschluss ausgeschlossen.
Bei Fahrten in das Gebiet des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) gilt folgende Ausnahme, wenn der letzte Haltepunkt in Thüringen „Treben-Lehma“ ist: Hier muss bei Weiterfahrt im MDV (aus Thüringen ausbrechend) bereits am Umsteigebahnhof Altenburg ein MDV-Ticket (einschließlich der Fahrtstrecke Altenburg – Treben-Lehma) erworben und entwertet werden.
Studierende haben zur Kombination des Semestertickets Thüringen und eines angrenzenden Länder-Tickets folgende Möglichkeit: Für Fahrten mit einem angrenzenden Länder-Ticket in dessen Geltungsbereich bzw. in den Geltungsbereich des Semestertickets Thüringen hinein entfällt das Lösen von Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich.
Das Bahnticket gilt nicht:
- in Zügen des Ausflugs- und Sonderverkehrs
- auf der Strecke Ilmenau Bahnhof – Bahnhof Rennsteig der Erfurter Bahn GmbH (KBS 566)
- auf der Strecke Eisenach – Gerstungen
- in der Cantus-Bahn
- in der Harzer Schmalspurbahn (HSB)
In den Fernverkehrszügen hat das Bahnticket keine Gültigkeit – mit folgender Ausnahme: IC-Züge zwischen Gera und Erfurt sind als Regionalzüge nutzbar
Seit Dezember 2018 verbinden drei Intercity-Zugpaare Gera über Jena, Weimar, Erfurt mit Kassel und dem Ruhrgebiet. Damit wird Gera in das Fernverkehrsnetz der Deutschen Bahn eingebunden. Die IC-Züge halten zwischen Gera und Erfurt in Hermsdorf-Klosterlausnitz, Stadtroda, Jena-Göschwitz, Jena West sowie Weimar und sind auf diesem Abschnitt in den Takt der RegionalExpress-Züge (RE 1 Göttingen-Glauchau) integriert, d.h. hier werden RE-Züge durch die IC-Verkehre ersetzt.
Der Freistaat Thüringen hat mit der DB Fernverkehr eine Vereinbarung über die Anerkennung von Nahverkehrstarifen im Schienenpersonenfernverkehr abgeschlossen. Damit können im Abschnitt Gera – Erfurt die Intercity-Züge auch mit Fahrscheinen des Nahverkehrs bzw. des Verkehrsverbundes Mittelthüringen (VMT) genutzt werden. Damit gilt hier auch das Semesterticket Thüringen.
Hinweise:
Für Fahrten über den Abschnitt Gera – Weimar – Erfurt hinaus sind Fahrkarten der Produktklasse IC/EC erforderlich. Wenn Sie also eine Fahrt über Erfurt hinaus planen und eine dieser IC-Verbindungen nutzen, müssen Sie die Anschlusskosten zahlen. Die thoska gilt nur bis Erfurt in diesen IC-Zügen, ansonsten ab Erfurt dann wieder in den Regionalzügen.
Die Fahrradmitnahme ist in den IC-Zügen grundsätzlich möglich. Entsprechend der Regelung im Freistaat Thüringen erfolgt auch hier die Beförderung unentgeltlich, jedoch nur nach vorheriger kostenpflichtiger Stellplatzreservierung.
FAQs
In Zügen der Bahn (Deutsche Bahn und Privatbahnen) können Inhabende eines Semestertickets Thüringen mit beliebig vielen Kindern bis einschließlich 14 Jahren reisen. Für Kinder zwischen dem sechsten und 14. Lebensjahr muss ein Ausweisdokument mitgeführt werden, anhand dessen das Alter des Kindes ersichtlich ist. Kinder bis zum einschließlich fünften Lebensjahr fahren grundsätzlich kostenfrei, für sie braucht es kein Ausweisdokument.
In den Zügen des Nahverkehrs in Thüringen können Fahrräder ohne Zuzahlungen mitgenommen werden, soweit die Zugkapazitäten dies zulassen.
Die Informationen stehen Ihnen auf dieser Seite zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Nichtnutzung des Semestertickets keinen Anspruch auf Erstattung begründet.