BAföG

Das "Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)" ist für viele Studierende identisch mit der Studienfinanzierung allgemein. Grundsätzlich sind in Deutschland die Eltern verpflichtet, ihren Kindern eine Ausbildung, die der Neigung, Eignung und Leistungsfähigkeit des Kindes entspricht, zu finanzieren. Übersteigt der Ausbildungsbedarf des Kindes die finanziellen Möglichkeiten der Eltern oder wollen die Eltern die Ausbildung nicht finanzieren, ist die Durchführung einer Ausbildung gefährdet. Seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1971 trägt „das BAföG“ dazu bei, dass niemand gehindert ist, aufgrund mangelnder finanzieller Möglichkeiten z.B. ein Studium durchzuführen.


Das Studierendenwerk Thüringen ist dabei als Amt für Ausbildungsförderung der verantwortliche Ansprechpartner für die Studierenden der staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Thüringen. Die Sachbearbeiter*innen sind im Sinne einer schnellstmöglichen Bearbeitung der Anträge auf BAföG-Leistungen an allen Standorten bis auf Weiteres nur noch Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr telefonisch erreichbar. Allgemeine Fragen zum BAföG beantwortet Ihnen unser Serviceteam von Montag bis Donnerstag von 8:00 - 16:30 Uhr und am Freitag von 8:00 - 14:00 Uhr telefonisch unter der Nummer 03641-5546 390. Wir möchten Sie um Verständnis bitten, dass das Serviceteam keine Auskunft zum Bearbeitungsstand erteilen kann.

Evaluation

In regelmäßigem Abstand stellt das Studierendenwerk Thüringen seine Angebote und Leistungen auf den Prüfstand. Studierende werden dabei nach ihrer Zufriedenheit gefragt und um Anregungen für Verbesserungen sowie kritische Bewertungen gebeten. Eine Zusammenfassung der Umfrageergebnisse zur Abteilung Studienfinanzierung aus den vergangenen Jahren werden hier bereitgestellt.

Auswertung der Umfrage zur Studienfinanzierung 2017

Ergebnisse der Umfrage zur Studienfinanzierung 2020 gesamt / Ergebnisse standortspezifisch für Erfurt/Eisenach, Ilmenau, Jena/Gera, Nordhausen, Schmalkalden und Weimar

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