Auslandsaufenthalte (Studium oder Praktikum oder Schulbesuch) können auf gesonderten Antrag gefördert werden. Einfach die BAföG-Förderung, die man im Inland erhält, mit ins Ausland zu nehmen, geht allerdings nicht. Für die BAföG-Auslandsförderung sind besondere Ämter für Ausbildungsförderung zuständig - die Zuständigkeit richtet sich nach dem Zielland. Welches Auslandsförderungsamt für welches Zielland zuständig ist, können Sie im Internet nach- lesen unter
www.das-neue-bafoeg.de.
Für das Zielland Kanada ist das Studierendenwerk Thüringen zuständig.
Zusätzlich zur Inlandsförderung (mit der Förderungsart Zuschuss/Darlehen) kann man z.B. Auslandszuschläge (gilt nur für Zielländer außerhalb der EU), Studiengebühren, Reisekosten und Krankenversicherungskosten als Zuschuss erhalten.
Großes Plus für eine Auslandsausbildung: Im Regelfall bleibt die Zeit einer Auslandsausbildung bei der Förderung einer anschließenden Inlandsausbildung für die Dauer bis zu einem Jahr unberücksichtigt; wer z.B. zwei Semester für eine Ausbildung im Ausland verbringt, verlängert seine Höchstdauer für den Bezug von Leistungen nach dem BAföG entsprechend.
Bitte schicken Sie Ihren Antrag an folgende Anschrift:
Studierendenwerk Thüringen
Amt für Ausbildungsförderung
-Auslandsförderung-
Am Planetarium 4
07743 Jena
Telefon: 03641 – 9400570
Fax: 03641 – 9400589
E-Mail: afa.kanada@stw-thueringen.de
Alle nötigen Dokumente finden Sie in unserem Downloadbereich.
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