Studienfinanzierung

Allgemeine Fragen zum BAföG beantwortet Ihnen unser Serviceteam von Montag bis Donnerstag von 8:00 - 16:30 Uhr und am Freitag von 8:00 - 14:00 Uhr telefonisch unter der Nummer 03641-5546 390. Unsere Ansprechpersonen zur Studienfinanzierung im konkreten Einzelfall sowie die Sprechzeiten unserer Servicebüros vor Ort finden Sie auf dieser Seite.


Ein Studium will finanziert sein. Grundsätzlich gilt: In erster Linie haben die Eltern, die Studierenden selbst und dann - falls sie verheiratet sind - die Ehegatten das Studium zu finanzieren. Stehen darüber nicht genügend Mittel zur Verfügung, gibt es noch andere Finanzierungsquellen:

  • Jobben (da aber das Studium allein schon ein Full-Time-Job ist, geht diese Variante der Studienfinanzierung meist zulasten des Studiums);
  • Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG);
  • Stipendium;
  • Studienkredite.

Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Finanzierungsmöglichkeiten für ein Studium geben.

Des Weiteren gibt Ihnen das Studierendenwerk Tipps zum Sparen an die Hand. Bei Fragen dazu sind wir gern Ihre zentrale Anlaufstelle.

In finanzieller Hinsicht sind auch die Versicherungen, die für die Studierenden bestehen, von Interesse. Darüber hinaus ist es den Studierenden unter bestimmten Bedingungen möglich, Wertmarken (als Zuschuss zum Mensaessen) und Impfkostenzuzahlungen zu erhalten.

Erklärvideo zur Studienfinanzierung für internationale Studierende

Das Deutsche Studentenwerk erläutert in einem Video die Voraussetzungen und Möglichkeiten der Studienfinanzierung, erklärt rechtliche Einschränkungen im Bereich Jobben für internationale Studierende und gibt Praxistipps zur Planung des Studiums in Deutschland.

Das Video ist auf dem Youtube-Kanal des Deutschen Studentenwerks zu finden, um es anschauen zu können folgen Sie einfach diesem Link.

Aktuelles

08. 03. 2024

Wichtige Information zum Upgrade-Ticket für Studierende in Jena, Weimar und Erfurt

Um im April in den Genuss des Upgrades zum Deutschland-Ticket zu kommen, muss zwingend bis zum 10.03.2024 die Immatrikulationsbestätigung hochgeladen werden.

07. 03. 2024

Programm Studienstarthilfe "StudiumThüringenPlus" ist verlängert

Der Freistaat Thüringen hat kurzfristig das Programm Studienstarthilfe „StudiumThüringenPlus“ bis einschließlich des kommenden Wintersemesters 2024/2025 verlängert.

07. 02. 2024

Update zum Deutschlandticket

Ende des Jahres 2023 haben sich die Verkehrsministerien der Länder und des Bundes im zuständigen Koordinierungsausschuss auf die Voraussetzung für die Einführung eines Deutschlandticktes im Solidarmodell für Studierende geeinigt.

Quelle: StockSnap / pixabay
24. 10. 2023

Offene Rückerstattungen des 9-Euro-Tickets

Seit Sommer letzten Jahres habt ihr die Möglichkeit gehabt, Euch auf schnellem Wege über unsere Kassen oder Informationszentren die anteilige Rückerstattung des Semesterticketbeitrags aufgrund des 9-Euro-Tickets auszahlen zu lassen.

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