BAföG

Was ist BAföG?

BAföG ist die Abkürzung für „Bundesausbildungsförderungsgesetz“. In diesem Gesetz ist für ganz Deutschland geregelt, unter welchen Bedingungen der Staat Auszubildende finanziell während der Ausbildung unterstützt. BAföG soll für mehr Chancengleichheit sorgen, indem es Menschen eine Ausbildung ermöglicht, für die sie selbst oder ihre Eltern nicht genug Geld haben. Diese finanzielle Förderung richtet sich an:

  • Studierende
  • Schüler*innen und Fachschüler*innen (Schüler-BAföG)

Für Studierende ist das BAföG ein zinsloses Darlehen, das später zur Hälfte zurückgefordert wird. Ziel ist es dabei, einen ersten berufsqualifizierten Abschluss zu ermöglichen. Schüler-BAföG ist dagegen in der Regel ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Hinweis: Die nachfolgenden Inhalte zum BAföG beziehen sich ausschließlich auf die Studierendenförderung. Für Schüler-BAföG ist das Studierendenwerk Thüringen nicht zuständig (Ausnahme: Schüler-Förderung im Rahmen eines Kanadaaufenthaltes). Informationen zum Schüler-BAföG finden Sie auf dem offiziellen BAföG-Portal des Bundes.

 

Welche Voraussetzungen gelten für BAföG?

Um BAföG-berechtigt zu sein, müssen Sie

  • höchstens 45 Jahre alt sein.
  • die deutsche Staatsbürgerschaft haben

oder

EU-staatsangehörig sein und ein Daueraufenthaltsrecht in Deutschland haben, in Deutschland angestellt oder selbständig sein (für EU-Staatsangehörige gibt es weitere Sonderfälle)

Zudem muss es sich um die Erstausbildung handeln, z. B.:

  • Erststudium nach dem Abitur
  • Studium nach dem Abitur, dass auf dem zweiten Bildungsweg erworben wurde
  • Studium nach einer Lehre, die nach dem Abitur absolviert wurde

Das Studium muss

  • ein Vollzeitstudium sein,
  • an einer staatlich anerkannten Hochschule sein (Universität, Fachhochschule, Akademie – auch private, aber staatlich anerkannt).

Ein Master-Studium ist förderfähig, wenn es auf einem Bachelor-Studium aufbaut.

Was ist der BAföG-Höchstsatz?

Der Regelbedarfssatz für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen beträgt 855 €. Ist man außerdem nicht in der Kranken- und Pflegeversicherung gesetzlich familienversichert, kann der Betrag um 137 € steigen, so dass eine Maximalförderung von 992 € möglich ist. Bei Studierenden ab 30 Jahren kann sich der Regelbedarf um 233 € monatlich erhöhen, so dass ein Höchstsatz von 1.088 € möglich ist.

Für Studierende, die bei ihren Eltern wohnen beträgt der Regelbedarfssatz 534 €. Sofern man nicht in der Kranken- und Pflegeversicherung gesetzlich familienversichert sind, kann der Betrag um 137 € steigen, so dass eine Maximalförderung von 671 € möglich ist. Bei Studierenden ab 30 Jahre kann sich der Regelbedarf um 233 € monatlich erhöhen, so dass ein Höchstsatz von 767 € möglich ist.

Studierende mit Kindern können außerdem einen Kinderzuschlag von 160 € monatlich je Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr erhalten.

Die tatsächliche Höhe der Förderung hängt von den Jahreseinkommen der Eltern oder der Ehe- / Lebenspartner*innen ab. Auch das Einkommen und Vermögen des Studierenden kann die Höhe der BAföG-Förderung beeinflussen.

Wie beantrage ich BAföG?

Wir empfehlen, den Antrag frühzeitig und elektronisch über das digitale Antragsportal bafoeg-digital.de zu erstellen und einzureichen. Die Eingaben in den erforderlichen Formularen werden auf Plausibilität und Vollständigkeit automatisch geprüft. Zudem können benötigte Nachweise direkt hochgeladen und an das Amt für Ausbildungsförderung gesendet werden. Seit 01.07.2026 können nach Zustimmung der antragstellenden Person auch Schreiben und Bescheide elektronisch übermittelt werden.

Der Antrag kann aber auch per Post oder per E-Mail gestellt werden.

Antragszeitpunkt: Wann sollte ich BAföG beantragen?

Es gilt im BAföG das Monatsprinzip, d. h. der Anspruch entsteht ab dem Monat, in welchem der Antrag eingereicht wird. Der Anspruch entsteht frühestens ab dem Monat, in welchem die Ausbildung beginnt. Der Antrag sollte daher mindestens 3 Monate vor Studienbeginn bzw.  mindestens 2 Monate vor Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraums eingereicht werden. Haben Sie noch nicht alle benötigten Nachweise (z. B. noch keine Immatrikulationsbescheinigung), können Sie diese in der Regel einfach nachreichen.

Wo stelle ich den Antrag?

Über den Zuständigkeitsfinder auf bafoeg-digital.de finden Sie einfach und schnell Ihr zuständiges Amt für Ausbildungsförderung. Über bafoeg-digital.de können Sie auch direkt Ihren Antrag einreichen. Das Studierendenwerk Thüringen ist mit seinem Amt für Ausbildungsförderung für alle Studierenden zuständig, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Thüringen studieren.

Stelle ich den BAföG-Antrag nur einmal für das ganze Studium?

Nein, über einen BAföG-Antrag wird regelmäßig für 12 Monate entschieden („Bewilligungszeitraum – BWZ“). Für die Anschlussförderung muss ein Weiterförderungsantrag gestellt werden.

Beispiel: Das Studium beginnt im Oktober 2026. Somit wird der BWZ von 10/2026 – 09/2027 für das Wintersemester 2026/2027 und Sommersemester 2027 gebildet.

Kann ich trotz BAföG einen Nebenjob haben?

Ein Minijob mit einem monatlichen Durchschnittseinkommen von aktuell 603 € monatlich (ab dem 01.01.2027 663 € monatlich), bzw. 7.236 € jährlich wird dem BAföG nicht angerechnet. Es erfolgt eine dynamische Anpassung: die Einkommensfreigrenze ist künftig automatisch an die jeweilige Minijob-Grenze gekoppelt. Steigt aufgrund eines höheren Mindestlohns die Minijob-Grenze, steigt demnach auch der BAföG-Freibetrag entsprechend mit.

Gibt es eine Altersgrenze für BAföG-Empfänger*innen?

Wer bei Beginn der Ausbildung sein 45. Lebensjahr vollendet hat, kann grundsätzlich nicht mehr gefördert werden. Es gibt aber eine Reihe von Ausnahmen von der Altersgrenze, z. B. für Absolvent*innen des 2. Bildungsweges oder für Studierende, die bisher zugunsten der Familie (insbesondere wegen Erziehung von Kindern unter 14 Jahren) auf ein Studium verzichtet haben.

Können auch ausländische Studierende BAföG erhalten?

Wenn ausländische Studierende einen Aufenthaltsstatus haben (z. B. Unionsbürger*innen mit Daueraufenthaltsrecht oder Niederlassungserlaubnis, Flüchtlinge mit Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen, Geduldete), können sie unter bestimmten Voraussetzungen auch BAföG erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie beim Service-Team oder in den Service-Büros.

Kann ich für Auslandsaufenthalte BAföG erhalten?

Das Studierendenwerk Thüringen ist für die Prüfung von BAföG-Ansprüchen für Auslandsaufenthalte in Kanada zuständig (Studium, Praktikum, Schulbesuch). Der Antrag sollte mindestens 6 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes gestellt werden.

Kann ich BAföG für ein Fernstudium erhalten?

Ein Fernstudium ist förderfähig, wenn es sich dabei um ein Vollzeitstudium handelt. Teilzeitmodelle können nicht durch BAföG gefördert werden.

Kann ich BAföG für ein Ergänzungs- / Vertiefungsstudium erhalten?

Ein Ergänzungs- oder Vertiefungsstudium wird grundsätzlich nicht gefördert. Ausnahme: das Ergänzungsstudium ist für den angestrebten Beruf rechtlich erforderlich.

BAföG im Masterstudiengang:

Welchen BAföG-Antrag stelle ich vom Übergang von Bachelor- zu Masterstudiengang?

Für den ersten Antrag im Masterstudiengang ist immer ein Erstantrag erforderlich, da es sich um einen neuen Ausbildungsabschnitt handelt. Dazu reichen Sie das Formblatt 01 mit allen nötigen Unterlagen ein. Erst nach dem ersten Bewilligungszeitraum im Master können Sie für die Weiterförderung den Weiterförderungsantrag nutzen.

Kann ein Masterstudiengang gefördert werden, wenn der Bachelorstudiengang noch nicht abgeschlossen wurde (es fehlt z.B. das Abschlusszeugnis)?

Eine Förderung ist in diesem Fall möglich, wenn Sie zum Master (vorläufig / bedingt) zugelassen wurden und immatrikuliert sind. Die Förderung erfolgt aber unter dem Vorbehalt der endgültigen Zulassung zum Master.

Wird ein Master- oder postgradualer Studiengang gefördert?

Dies ist problemlos möglich, sofern vorher ein Bachelor- oder Bakkalaureusstudiengang abgeschlossen wurde! Wurde aber z.B. ein Diplomstudiengang abgeschlossen, so ist eine Förderung nur möglich, wenn eine fachliche Weiterführung durch den Masterstudiengang erfolgt; Förderung kann aber dann auch nur in Form eines verzinslichen Bankdarlehens gewährt werden.

Ich möchte nach abgeschlossenem Studium an einer Berufsakademie / Dualen Hochschule einen Masterstudiengang an einer Fachhochschule / Universität studieren. Kann ich dafür BAföG erhalten?

Ja, wenn das Studium an der Berufsakademie ein Bachelorstudium war.

Evaluation

In regelmäßigem Abstand stellt das Studierendenwerk Thüringen seine Angebote und Leistungen auf den Prüfstand. Studierende werden dabei nach ihrer Zufriedenheit gefragt und um Anregungen für Verbesserungen sowie kritische Bewertungen gebeten. Eine Zusammenfassung der Umfrageergebnisse zur Abteilung Studienfinanzierung aus den vergangenen Jahren werden hier bereitgestellt.

Auswertung der Umfrage zur Studienfinanzierung 2017

Ergebnisse der Umfrage zur Studienfinanzierung 2020 gesamt / Ergebnisse standortspezifisch für Erfurt/Eisenach, Ilmenau, Jena/Gera, Nordhausen, Schmalkalden und Weimar

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