Rückzahlung BAföG
Wie erfolgt die Rückzahlung des BAföG?
Für Studierende wird BAföG in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt (Regelförderung). In bestimmten Fällen ist auch eine Förderung als Vollzuschuss oder Volldarlehen möglich.
Die Rückzahlung
- geht an das Bundesverwaltungsamt (von diesem erhalten Sie auch den Rückzahlungsbescheid),
- ist gesetzlich auf rund 10.000 € gedeckelt,
- startet etwa fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit (der ersten Ausbildung, wenn mehrere gefördert wurden),
- wird auch fällig, wenn das Studium abgebrochen wurde,
- kann in einer Summe oder als monatliche Darlehensraten (aktuell 130 €) erfolgen.
Für die Darlehensabwicklung / Rückzahlung ist das Bundesverwaltungsamt zuständig. Weitere Informationen sowie Kontaktdaten bei Fragen rund um die Darlehensabwicklung finden Sie unter www.bva.bund.de.
Kann die BAföG-Rückzahlung reduziert werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Darlehensteilerlass möglich. Weitere Infos zu den Möglichkeiten, die BAföG-Rückzahlung zu reduzieren, finden Sie auf der Webseite des Bundesverwaltungsamts: www.bva.bund.de
Hinweis: Ändert sich Ihre Anschrift nach Ihrem Förderzeitraum und bevor Ihre Rückzahlung abgeschlossen ist, melden Sie Ihre neue Anschrift an das Bundesverwaltungsamt – nicht dem BAföG-Amt.