Widerspruchsverfahren
Die Widersprüche gegen Bescheide des Amtes für Ausbildungsförderung werden zunächst von der Abteilung Studienfinanzierung einer Abhilfeprüfung unterzogen. Erfolgt von dort keine Abhilfe, wird der Widerspruch an die Widerspruchstelle des Studierendenwerks zur weiteren Prüfung und abschließenden Entscheidung weitergeleitet.
Zweifel an der Rechtmäßigkeit bzw. Richtigkeit eines Bescheides sollten zunächst immer mit den zuständigen Mitarbeitenden der Abteilung Studienfinanzierung geklärt werden, sodass auch ein formeller Widerspruch dort einzulegen ist. Natürlich kann ein Widerspruch auch direkt bei der Widerspruchstelle des Studierendenwerks eingelegt werden.
Kontakt
Postanschrift:
Studierendenwerk Thüringen
Amt für Ausbildungsförderung
Postfach 100 240
07702 Jena
Besucheradresse:
Studierendenwerk Thüringen
Widerspruchstelle
Marienstraße 15a
99423 Weimar