Widerspruch gegen den BAföG-Bescheid
Wenn Sie Zweifel zur Rechtmäßigkeit oder Richtigkeit Ihres BAföG-Bescheides haben, können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides bei der Behörde eingelegt werden, die diesen Bescheid erlassen hat (Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Thüringen).
Allerdings empfiehlt es sich, zunächst Kontakt mit den zuständigen Mitarbeitenden der Abteilung Studienfinanzierung unter 03641-5546 390 aufzunehmen, um Fragen zum Bescheid klären zu können.
Sie können Ihren Widerspruch auf drei verschiedene Arten einreichen:
- Schriftlich: Der Widerspruch muss von Ihnen eigenhändig unterschrieben und im Original beim Amt für Ausbildungsförderung eingereicht werden. Eine E-Mail reicht hierfür nicht Auch eine eingescannte oder fotografierte Unterschrift als Anhang einer E-Mail erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht.
- Elektronisch: Sie können Ihren Widerspruch über BAföG-Digital einreichen. Hierfür benötigen Sie eine BundID sowie die aktivierte Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises.
- Zur Niederschrift: Sie können Ihren Widerspruch auch persönlich beim Amt für Ausbildungsförderung erklären. Ihr Anliegen wird dabei schriftlich protokolliert.
Haben Sie Widerspruch eingelegt, prüft diesen zunächst die Abteilung Studienfinanzierung („Abhilfeprüfung“). Kann dabei keine Änderungsmöglichkeit des Bescheids festgestellt werden, wird Ihr Widerspruch an die Widerspruchsstelle des Studierendenwerks Thüringen weitergeleitet. Dort erfolgen eine erneute Prüfung und die abschließende Entscheidung.
Kontakt
Postanschrift:
Studierendenwerk Thüringen
Amt für Ausbildungsförderung
Postfach 100 240
07702 Jena
Besucheradresse:
Studierendenwerk Thüringen
Widerspruchstelle
Marienstraße 15a
99423 Weimar