Kredite
In finanziellen Notlagen, besonderen Härtefällen und auch zur teilweisen Finanzierung eines Studiums gibt es für Studierende verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung von öffentlicher als auch privater Seite. Sie können Kredite bzw. Darlehen beim Deutschen Studentenwerk, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) oder dem Studierendenwerk Thüringen beantragen.
Mit dem Bildungskredit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) existiert neben dem BAföG eine weitere Möglichkeit zur teilweisen Finanzierung eines Studiums. Ziel ist es, das Studium zu sichern und zu beschleunigen oder einen außergewöhnlichen, nicht durch das BAföG erfassten, erforderlichen Aufwand zu finanzieren bzw. den Abbruch der Ausbildung aufgrund fehlender finanzieller Mittel zu vermeiden. Hierzu kann ein zinsgünstiger Kredit nach Maßgabe der Förderbestimmungen des BMBF beantragt werden: www.bmbf.de. Details zu den Förderbestimmungen des BMBF können Sie unter www.bva.bund.de nachlesen.
Wer bekommt einen Bildungskredit?
Die Förderung erfolgt unabhängig vom Vermögen und Einkommen der Antragstellenden und deren Eltern. Hier wird für Schulkinder und Studierende, die häufig keine Sicherheiten stellen können, ein Angebot geschaffen, das bisher auf dem Kapitalmarkt nicht verfügbar ist. Ausländische Personen können in der Regel ebenfalls einen Bildungskredit erhalten, müssen aber weitere Voraussetzungen erfüllen. Informationen zu den zu erfüllenden Voraussetzungen erteilt das Bundesverwaltungsamt (BVA).
Wie hoch ist der Bildungskredit?
Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 7.200 € bewilligt werden. Der zur Verfügung stehende Finanzrahmen ist begrenzt und wird jährlich vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgegeben. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Bildungskredites.
Wo wird der Kredit beantragt?
Der Kreditantrag ist an das Bundesverwaltungsamt (BVA) zu richten. Hier wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Gewährung eines Bildungskredites vorliegen. Gegebenenfalls werden dann ein Bewilligungsbescheid und eine Bundesgarantie (Bürgschaft) erteilt. Diesem Bescheid wird ein verbindliches Vertragsangebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW) beigefügt. Den Abschluss des Kreditvertrages, die Auszahlung der Raten und grundsätzlich auch die Rückforderung übernimmt die KfW. Im Falle der Inanspruchnahme der Bundesgarantie erfolgt die Rückforderung durch das Bundesverwaltungsamt.
Kontakt
Bundesverwaltungsamt Köln:
Bildungskredit Hotline
Tel.: 022899358 - 4492
bildungskredit@bva.bund.de
www.bva.bund.de