ÖPNV-Ticket (Öffentlicher Personen-Nahverkehr)

In Gera umfasst das Semesterticket den regionalen ÖPNV. Das Semesterticket gilt dann gleichzeitig als Nahverkehrsticket.
Im öffentlichen Nahverkehr (Straßenbahn- und Busverkehr) werden Kinder unter acht Jahren bis zur Einschulung (erster Schultag) unentgeltlich und ausschließlich in Begleitung Erwachsener befördert. Ab der Einschulung bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren können Kinder die Tarifprodukte Kinder-Einzelfahrt, Kinder-Einzelfahrt BahnCard und Kinder-4-Fahrtenkarte nutzen. Schulpflichtige Kinder können darüber hinaus die Tarifprodukte Schüler-Azubi-Wochenkarte, Schüler-Azubi-Monatskarte und Abo Schüler/Azubi nutzen.

Studierende der beiden staatlichen Erfurter Hochschulen können die Angebote der EVAG (Erfurter Verkehrsbetriebe AG) zuzahlungsfrei mit ihrem Semesterticket auf allen Strecken der Tarifzone 10 nutzen. In den Bussen und Straßenbahnen der EVAG muss für die Fahrradmitnahme ein zusätzlicher Fahrschein erworben werden. Strecken- und Fahrpläne sowie weitere Informationen finden Sie unter www.evag-erfurt.de.

Die Studierenden der Dualen Hochschule Gera-Eisenach (DHGE) am Campus Gera können die Angebote des Geraer Verkehrsbetriebes zuzahlungsfrei mit ihrem Semesterticket auf allen Strecken der Tarifzone 40 nutzen. In den Bussen und Straßenbahnen der Geraer Verkehrsbetriebe muss für die Fahrradmitnahme ein zusätzlicher Fahrschein erworben werden. Strecken- und Fahrpläne sowie weitere Informationen finden Sie unter www.gvbgera.de.

Studierende an den Jenaer Hochschulen können die Angebote des Jenaer Nahverkehrs zuzahlungsfrei mit ihrem Semesterticket auf allen Strecken der Tarifzone 30 nutzen. In den Bussen und Straßenbahnen des Jenaer Nahverkehrs muss für die Fahrradmitnahme ein zusätzlicher Fahrschein erworben werden. Strecken- und Fahrpläne sowie weitere Informationen finden Sie unter www.nahverkehr-jena.de.

Hinweis: thoska-Kontrollen in Bussen und Bahnen
Für die Prüfung der Fahrtberechtigung ist der Studierendenausweis von den Studierenden der Friedrich-Schiller-Universität und der Ernst-Abbe-Hochschule auf Aufforderung dem Kontrollpersonal auszuhändigen. Das Kontrollpersonal liest im Rahmen der Kontrolle ausschließlich das eTicket aus dem Studierendenausweis aus. Die Gültigkeit des eTickets wird im Rahmen der Kontrolle elektronisch angezeigt. Daten über die Ticketnutzung sowie personenbezogene Daten der Inhaberin bzw. des Inhabers der Fahrtberechtigung werden bei Vorlage eines gültigen Tickets nicht gespeichert.
Falls der Studierendenausweis (thoska) technisch nicht zu lesen ist, wird dem Fahrgast eine Nachweisaufforderung ausgestellt, mit der die Nutzung des Nahverkehrs für einen Zeitraum von sieben Tagen möglich ist. Legen die jeweiligen Studierenden in dieser Frist einen gültigen und lesbaren Studierendenausweis oder einen vorläufigen Studierendenausweis vor, ist der Sachverhalt erledigt. Erfolgt keine Vorlage eines gültigen Semestertickets, wird der Vorgang als Fahren ohne gültigen Fahrausweis behandelt.

Die Studierenden der Hochschule Nordhausen können die Angebote der Verkehrsbetriebe Nordhausen zuzahlungsfrei mit ihrem Semesterticket auf den Strecken der Tarifzone 1 des ÖPNV Nordhausen nutzen. Ausgenommen davon ist die Linie 10 der Harzer Schmalspurbahn GmbH zwischen Nordhausen, Bahnhofsplatz und Ilfeld Neanderklinik. In den Bussen und Straßenbahnen der Verkehrsbetriebe Nordhausen ist die Fahrradmitnahme unentgeltlich im Rahmen der Beförderungsbestimmungen möglich. Strecken- und Fahrpläne sowie weitere Informationen finden Sie unter www.stadtwerke-nordhausen.de.

Studierende an den Weimarer Hochschulen können die Angebote der Stadtwirtschaft Weimar zuzahlungsfrei mit ihrem Semesterticket auf allen Strecken der Tarifzone 20 nutzen. In den Bussen der Weimarer Stadtwirtschaft muss für die Fahrradmitnahme ein zusätzlicher Fahrschein erworben werden. Strecken- und Fahrpläne sowie weitere Informationen finden Sie unter www.sw-weimar.de.

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