Studienstarthilfe "StudiumThüringenPlus"

Die Studienstarthilfe „StudiumThüringenPlus“ ist eine einmalige Unterstützung finanziell bedürftiger Studienanfängerinnen und Studienanfänger vor dem Studienstart zum ersten Hochschulsemester in Höhe von 500 € ab dem Sommersemester 2021 bis zum Wintersemester 2023/2024. Mit der Studienstarthilfe „StudiumThüringenPlus“ soll der Start in das Studium erleichtert werden.

Sie wird gewährt für finanziell bedürftige Studienanfängerinnen und Studienanfänger, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Thüringer Hochschule erstmalig für ein Studium in Präsenzform zugelassen sind. Für die Studienstarthilfe muss das Studium in Präsenz in Thüringen absolviert werden.

Die Studienstarthilfe darf ausschließlich für unmittelbar im Zusammenhang mit dem Studienbeginn stehende erforderliche Aufwendungen (z.B. Semesterbeitrag ohne Semesterticket, PC-Hard- und Software, Studienmaterialien, Studienliteratur, Sprachkurse oder Einführungsveranstaltungen vor Studienbeginn) verwendet werden. Die finanzielle Bedürftigkeit ist durch einen Antrag auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG oder bei nicht BAföG-berechtigten ausländischen Studienanfängerinnen und Studienanfängern durch eine Selbstauskunft zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen nachzuweisen; bei der Prüfung der Bedürftigkeit dienen die einschlägigen Bestimmungen des BAföG als Orientierung. Erfolgt nach der Mittelbereitstellung aus diesem Programm keine Immatrikulation in einem Präsenzstudiengang an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Thüringen oder kann die Bedürftigkeit nicht bestätigt werden, ist die Unterstützung innerhalb von fünf Monaten zurückzuzahlen. Die Verwendung der Studienstarthilfe ist nachweispflichtig. Der Nachweis ist von den Studienanfängerinnen und Studienanfängern innerhalb von drei Monaten (jeweils bis zum 30. Juni bei Sommersemester-Antrag bzw. bis zum 31. Dezember bei Wintersemester-Antrag) mit einer Verwendungsnachweisliste und der Vorlage von Kopien der Originalbelege zu erbringen.

Anträge sind vor der Aufnahme des Studiums fristgerecht jeweils bis zum

  • 15. März eines Jahres für das bevorstehende Sommersemester und
  • 15. September eines Jahres für das bevorstehende Wintersemester zu stellen.

Die Anträge sind ausschließlich an asb@stw-thueringen.de zu stellen. Nutzen Sie dafür bitte das Antragsformular. Bitte unterschreiben Sie dieses per Hand.

Ein Informationsblatt zur Studienstarthilfe „StudiumThüringenPlus“ finden Sie hier.

Dem beim Studierendenwerk Thüringen vollständig einzureichenden Antrag (Anlagen im Antrag enthalten) sind die folgende Unterlagen beizufügen:

  • vollständig ausgefüllter Antrag Studienstarthilfe „StudiumThüringenPlus“
  • Kopie des Personalausweises, des Reisepasses oder des Aufenthaltstitels (Vorder- und Rückseite)
  • Kopie des Zulassungsbescheides der Thüringer Hochschule (kann nachgereicht werden)
  • qualifizierte Selbstauskunft (Anlage1) zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen (nur bei nicht BAföG-berechtigten internationalen Studierenden)
  • Rückzahlungsvereinbarung (Anlage 2) und SEPA-Lastschriftmandat (Anlage 3) für den Fall einer unberechtigten Inanspruchnahme sowie fehlender oder nicht sachgerechter Verwendungsnachweise
  • Verwendungsnachweise (Anlage 4) bis zum 30. Juni bei Sommersemesterantrag bzw. bis zum 31. Dezember bei Wintersemesterantrag.

Weitere Informationen erhalten Sie in den Richtlinien. Sie können sich gern an unsere Mitarbeitenden der Allgemeinen Sozialberatung wenden. Dort können Sie den Antrag stellen.

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