Mehr Personal für BAföG-Bearbeitung in Thüringen
Vorwegzahlungen erfolgen spätestens heute an über 900 Studierende
28.11.2025
32 Personen eines Drittanbieters werden das Studierendenwerk Thüringen ab Januar 2026 temporär bei der Bearbeitung von BAföG-Anträgen unterstützen. Der Vertrag dazu wurde am 26. November 2025 unterzeichnet.
„Allein mit dem bereits erreichten personellen Aufbau um fünf weitere Stelle im laufenden Jahr können wir den Antragsstau dennoch nicht schnell genug abbauen“, sagt Nico Neubauer, Abteilungsleiter Studienfinanzierung im Studierendenwerks Thüringen, und freut sich, „dass sich unsere hartnäckigen Bemühungen um zusätzliche Unterstützung nun auszahlen können“.
Im Dezember werden die Schulungen der Unterstützenden schon beginnen, die Vorbereitungen dafür sind im BAföG-Amt seit mehreren Wochen in vollem Gange. Ihre Tätigkeit soll im neuen Jahr möglichst schnell für die Studierenden spürbar werden.
Vorwegzahlungen sind geprüft und werden ausgezahlt
Die Prüfung von rund 2.000 BAföG-Fällen hat ergeben, dass über 900 Studierende eine Vorwegzahlung bekommen. Diese wird ihnen spätestens am heutigen Tag gemäß ihrer bisherigen Förderung ausgezahlt. Mit einem vorläufigen Bescheid, den sie im November zugesendet bekommen haben, wurden sie über die Vorwegzahlung informiert.
Die Vorwegzahlungen erhalten BAföG-Empfänger*innen, wenn sie:
- mindestens zwei Monate vor Ablauf ihres vorangegangenen Bewilligungszeitraums einen Weiterförderungsantrag gestellt hatten,
- ein Formblatt 01 oder ein Formblatt 09, jeweils mit einer Einkommens- und Vermögenserklärung, vollständig eingereicht hatten und
- sofern erforderlich (nach § 48 Absatz 1 Satz 1 BAföG), den Antragsunterlagen einen Leistungsnachweis beigelegt hatten.
Damit gilt jedoch weiterhin: Mit dem vorläufigen Bescheid wurde keine Entscheidung über den Grund, die zustehenden Bedarfe und die Höhe der Zahlung nach dem BAföG getroffen. Der Bescheid knüpft nur an die Höhe der im vorangegangenen Bescheid gewährten Zahlung als Maß für die Höhe der Vorwegzahlung an. Ob tatsächlich ein Recht auf die Geldleistung nach dem BAföG besteht, steht damit noch nicht fest. Die Entscheidung über den Förderungsantrag steht somit noch aus. Dafür eventuell erforderliche Nachreichungen von Angaben und Unterlagen werden in den nächsten Wochen vom BAföG-Amt angefordert.