Über Förderung studentischer Kulturprojekte entscheiden

Jetzt als Jurymitglied bewerben

26.09.2025

Bald wird das Studierendenwerk Thüringen wieder gemeinsam mit Studierenden über die finanzielle Förderung kultureller, sportlicher und interkultureller Initiativen entscheiden. Um bei der Jurysitzung dabei sein zu können, sind die Studierenden mit untenstehendem Formular dazu aufgerufen, sich bis 30. Oktober 2025 beim Studierendenwerk Thüringen zu melden.

Anhand eines kurzen Motivationsschreibens wird das Studierendenwerk Thüringen die besten Bewerbungen auswählen und die Studierenden zur Jurysitzung per Mail einladen. Diese findet am 16. Dezember 2025 ab 10 Uhr in Jena statt und dauert, je nach Antragsvolumen, ca. drei Stunden. Anhand der Teilnahmebedingungen entscheidet die Jury, welche Projekte eine Förderung erhalten. Für ihre ehrenamtliche Mitwirkung erhalten die Studierenden eine Aufwandsentschädigung von 50 Euro. Insgesamt können maximal zehn Studierende teilnehmen – optimal eine Person von jeder staatlichen Thüringer Hochschule. Sie können selbst keinen Antrag stellen.

Studierende in Thüringen bezahlen mit ihrem Semesterbeitrag einen Anteil an das Studierendenwerk Thüringen. Mit diesem Geld werden u. a. kulturelle Projekte der Studierenden gefördert. Dabei ist es dem Studierendenwerk Thüringen stets wichtig, dass die Förderung von Studierenden für Studierende ist. Umso wichtiger ist es dem Studierendenwerk Thüringen auch, dass die Jury von Studierenden unterstützt wird.

Studierende können vom 15. Oktober bis 30. November 2025 einen Antrag auf Kulturförderung beim Studierendenwerk Thüringen für Projekte, die zwischen dem 01. Januar und 30. Juni 2026 durchgeführt werden, stellen. Insgesamt stehen 25.000 € zur Verfügung. 

Informationen zur Kulturförderung und den Teilnahmebedingungen gibt es auch online unter: www.stw-thueringen.de/kultur/kulturfoerderung.

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