Vorwegzahlungen für rund 2.000 BAföG-Empfänger*innen werden geprüft
Sorge macht weiterhin die fehlende Finanzierungsvereinbarung für 2026 mit dem Freistaat
30.10.2025
BAföG-Empfänger*innen, die mindestens zwei Monate vor Ablauf ihres vorangegangenen Bewilligungszeitraums einen Weiterförderungsantrag gestellt haben, werden im November einen vorläufigen Bescheid über eine Vorwegzahlung bekommen, sofern Folgendes vorliegt:
- Es muss ein Formblatt 01 oder ein Formblatt 09, jeweils mit einer Einkommens- und Vermögenserklärung, vollständig vorliegen.
- Sofern ein Leistungsnachweis erforderlich ist (nach § 48 Absatz 1 Satz 1 BAföG), muss dieser den Antragsunterlagen beiliegen.
Unter intensiver Abwägung der Situation und der rechtlichen Möglichkeiten hat das BAföG-Amt des Studierendenwerks Thüringen die Genehmigung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) erhalten, die Vorwegzahlungen vorzunehmen. Von rund 2.000 Studierenden werden vom BAföG-Amt in diesen Tagen die Weiterförderungsanträge auf die oben benannten Punkte geprüft. Liegen die Voraussetzungen vor, wird ein Bescheid zur Vorwegzahlung gemäß der bisherigen Förderung ausgestellt und das Geld bis Ende November ausgezahlt.
Mit diesem Bescheid wird allerdings keine Entscheidung über den Grund, die zustehenden Bedarfe und die Höhe der Zahlung nach dem BAföG getroffen. Der Bescheid knüpft nur an die Höhe der im vorangegangenen Bescheid gewährten Zahlung als Maß für die Höhe der Vorwegzahlung an. Ob tatsächlich ein Recht auf die Geldleistung nach dem BAföG besteht, steht damit nicht fest. Die Gelder werden nur vorläufig bewilligt. Die Zahlungsempfänger*innen erfahren erst mit einem nachgereichten BAföG-Bescheid, ob und in welcher Höhe ihnen Förderungsgelder zustehen und sie die Vorwegzahlung behalten dürfen. Dafür eventuell erforderliche Nachreichungen von Angaben und Unterlagen werden in den nächsten Wochen und Monaten vom BAföG-Amt angefordert.
Finanzierungsvereinbarung mit dem Freistaat steht weiterhin aus
Wie bereits am 25. Juni 2025 berichtet, hat das Studierendenwerk Thüringen die für 2024 und 2025 vereinbarten 55 Personalstellen durchgängig und, jenseits der bereitgestellten Mittel vom TMBWK, weitere Stellen überplanmäßig besetzt. Die Finanzierung dieses dringend notwendigen Vorgehens konnte erst mit einer Auszahlung von zusätzlich 400.000 Euro vom TMBWK an das Studierendenwerk Thüringen Ende September abgesichert werden.
„In Anerkennung dessen, dass die Komplexität der Fälle zunimmt und die Bearbeitung der Anträge einen höheren Bearbeitungsaufwand bedeutet, wurde vom TMBWK eine Verstetigung der personellen Aufstockung in Aussicht gestellt. Hierzu sind jedoch noch entsprechende politische Entscheidungen zum kommenden Landeshaushalt notwendig“ – so ebenso der Stand aus der Veröffentlichung vom 25. Juni 2025. Zu dieser Finanzierungsvereinbarung für das nächste Jahr hat das Studierendenwerk Thüringen mehrfach umfängliche Zuarbeiten als Berechnungsgrundlage geleistet. Der Finanzierungsumfang des BAföG-Vollzugs konnte vom TMBWK bislang jedoch noch nicht zugesagt werden.
Es ist wichtig, dass die Politik über den Haushaltsbeschluss höhere Mittel bereitstellt und darauf aufbauend eine neue Finanzierungsvereinbarung getroffen werden kann, denn mit der aktuellen Vereinbarung ist die Finanzierung des Stellenplans nicht sichergestellt. Schlimmstenfalls droht eine Lücke von über einer Million Euro zur Finanzierung des bereits jetzt vorhandenen Personals.
Personelle Aufstockung zugesichert
Gleichzeitig arbeitet das Studierendenwerk Thüringen daran, das Personal durch Unterstützung von Drittanbietern temporär aufzustocken. Das Studierendenwerk Thüringen und TMBWK haben sich seit Frühjahr um Unterstützung von BAföG-Ämtern anderer Bundesländer bemüht. Jedoch steht jetzt leider fest, dass dies nicht möglich gemacht werden kann. Hingegen steht nach intensiven Verhandlungen mit anderen Drittanbietern nun eine Vertragsunterzeichnung kurz bevor. Das zusätzliche Personal – aktuell wird von 30 Personen ausgegangen – würde dann ab Januar 2026 zur Verfügung stehen. Die Einarbeitung ins BAföG soll unmittelbar nach der Vertragsunterzeichnung beginnen, sodass der Personalzuwachs möglichst schnell spürbar wird. Auch wenn noch nicht alle technischen Details geklärt sind, erfährt das Studierendenwerk Thüringen hierbei große Unterstützung vom TMBWK – insbesondere bei der Bereitstellung von Rechenzentrumsressourcen.
Zentralisierung der Antragsbearbeitung schreitet voran
Die Bearbeitung der BAföG-Anträge wird zunehmend an den Standorten Jena und Erfurt zentralisiert. Begonnen wurde bereits damit, die Bearbeitung der Anträge von Studierenden der Hochschulen in Schmalkalden und Weimar an diesen beiden Standorten zu übernehmen.
Unabhängig davon stehen die Servicebüros an fünf Hochschulstandorten zur Beratung zur Verfügung. Darüber hinaus ist das Serviceteam täglich unter der Rufnummer 03641 5546 390 erreichbar. Alle Informationen zu den Kontaktmöglichkeiten unter: www.stw-thueringen.de/finanzen/bafoeg/ansprechpersonen.html.
In Jena wird aktuell an einer entsprechend notwendigen räumlichen Vergrößerung für die Sachbearbeiter*innen gearbeitet. Im Frühjahr nächsten Jahres werden die Kolleg*innen aus den Büros „Am Planetarium“ in Büros in der „Tatzendpromenade“ einziehen. Den Mietvertrag hat das Studierendenwerk Thüringen bereits unterschrieben, der Umbau des Gebäudes ist im Gange, die Infrastruktur für mehr Personal wird vorbereitet.