30. 10. 2025
BAföG-Empfänger*innen, die mindestens zwei Monate vor Ablauf ihres vorangegangenen Bewilligungszeitraums einen Weiterförderungsantrag gestellt haben, werden im November einen vorläufigen Bescheid über eine Vorwegzahlung bekommen, sofern bestimme Bedingungen erfüllt sind.